…Österreich nicht hinderlich sein. Wird bei der Kreation der Oper Y eine Koproduktionsvereinbarung in der Weise abgeschlossen, dass hiedurch eine "société en participation" (stille Gesellschaft) gebildet wird, wirken sonach beide Vertragspartner an der Produktion so intensiv mit, dass keiner dem anderen Urheberrechtsabgeltungen zu leisten hat…
…Gesellschaft wird allerdings im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Unterlassung des Steuerabzuges ausreichend belegen müssen, dass insbesondere keine derart intensive Eingliederung in den Veranstaltungsbetrieb der Gesellschaft vorliegt, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die vertraglichen Abmachungen als Abschluss eines (lohnsteuerabzugspflichtigen) Dienstvertrages zu…
…für die Gewinnabgrenzung die Kostenaufschlagsmethode geeignet ist und ob möglicherweise hiedurch eine Betriebstätte der schweizerischen GmbH in Österreich begründet wird. Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung des Falles; die hiezu nötigen Erhebungen können nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Wenn das wirtschaftliche Geschehen schwerpunktmäßig so…
…festzustellen, ob dem portugiesischen Unternehmen hiezu inländische Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist kaum vorstellbar, dass eine derart intensive Betätigung in Österreich, die jährlich eine 10monatige Anwesenheit erfordert, für ein ausländisches Unternehmen ohne inländischen Stützpunkt mit Betriebstätteneigenschaft im Sinn des …
…XII DBA-USA selbst dann nicht erfüllt, wenn die Unterrichtstätigkeit in Österreich mit 2 Jahren begrenzt und anschließend eine kurze Rückreise in die USA unternommen würde. Bei der Sachverhaltsermittlung wird eine intensivere Erhebungsarbeit dann nötig sein, wenn die österreichischen Universitätsbezüge in den USA keiner Besteuerung…
…der in Italien und Frankreich getätigten Vermittlungsgeschäfte ebenfalls in Anspruch nehmen sollte, müsste untersucht werden, ob möglicherweise die Beziehungen zum italienischen Zweitwohnsitz intensiver gestaltet sind als zum österreichischen. Sollte dies der Fall sein, sollte sonach Italien auf Grund von Artikel 4 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…BAO) zuzurechnen ist; die Madeira-Gesellschaft darf daher hinsichtlich der Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht. Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass österreichische Steuern umgangen…
…zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO auf die Erhebung inländischer Steuern verzichtet wird. Das BM für Finanzen ist gegenwärtig bemüht, durch finanzinterne Maßnahmen eine Beschleunigung und Intensivierung der internationalen Verständigungsverfahren zu erwirken; eine diesbezügliche Projektstudie ist in Ausarbeitung. 05…
…die Ware sodann online über das Internet zu bestellen). Von Relevanz wird auch sein, ob die als "Marketingtätigkeit" angesprochene Aktivität möglicherweise derart intensiv gestaltet ist, dass hierdurch der Marktzugang eröffnet oder die Marktpräsenz signifikant ausgebaut wird, sodass hierdurch für das deutsche Unternehmen immaterielle Werte aufgebaut…
…einer Verkaufsabschlussvollmacht gesprochen werden kann, wurde bereits unter EAS 877 Stellung genommen. Ob die Wohnung so intensiv für Zwecke der inländischen Firmenpräsenz des belgischen Unternehmens genutzt wird, dass sie als deren inländische (räumliche) Betriebstätte zu werten ist (siehe hiezu z.B. VwGH 25.2.1987…
…die jährliche Nutzung lediglich 5 Wochen beträgt. Es lässt sich aus diesem Beispiel allerdings keine eindeutige Aussage für die Lösung des eingangs geschilderten Sachverhaltsbildes gewinnen. Ob der Aufstellungsort der Abfallverwertungsanlage daher eine so intensive Etablierung auf dem tschechischen Staatsgebiet darstellt, dass ihm Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist…
…Büro selbst zur Betriebstätte werden lassen (gleichgültig, ob die Vertreter Abschlussvollmacht haben oder nicht). Allerdings ist es in dem auf Rechtsfragenbeurteilungen ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortdienst nicht möglich, so intensive Sachverhaltsuntersuchungen anzustellen, dass eine abschließende Entscheidung getroffen werden könnte; diese muss der für die Sachverhaltswürdigung zuständigen…
…5 Abs. 4 lit. e DBA-Deutschland keine DBA-Betriebstätteneigenschaft zugemessen wird. Bei intensiverer Nutzung hingegen, wenn in dem Raum beispielsweise auch die Einsatzpläne festgelegt und ähnliche arbeitslenkende Maßnahmen mit dem österreichischen Hotel verhandelt werden, wird die Vermutung für den Bestand einer DBA-Betriebstätte sprechen…
…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…angesiedelte Kapitalgesellschaft "zwischengeschaltet", dann besteht ein derart intensiver Verdacht für das Vorliegen von missbräuchlichem "Treaty-Shopping", dass dem in Österreich haftungspflichtigen Seminarveranstalter die Beschaffung von den Missbrauch widerlegenden und die Anwendbarkeit der DBA-Bestimmungen damit rechtfertigenden Nachweisen in der Regel nicht möglich ist. Österreichische Seminarveranstalter…
…interpretiert, dass er im reziproken Fall einem österreichischen Orchester auf Grund derselben DBA-Bestimmung ebenfalls Steuerfreiheit zuerkennen würde. Die bereits einleitend dargestellten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird…
…die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Die genannten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z. 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird, dass die an ein Orchester gezahlten Vergütungen auch bei Fehlen einer dem Art…
…in der Abhaltung von Formalsitzung der Geschäftsführer im Inland, wird einer solchen Formalität nicht die Qualität einer Verlegung des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine intensive Leitungsarbeit in Österreich statt, wird die Vermutung naheliegen, dass diese auch der KG insgesamt zugute kommt…
…veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO auf die Erhebung inländischer Steuern verzichtet wird. Das BM für Finanzen ist gegenwärtig bemüht, durch finanzinterne Maßnahmen eine Beschleunigung und Intensivierung der internationalen Verständigungsverfahren zu erwirken; im übrigen kann aus Anlass der Beantragung eines…