Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1087
Dreifachwohnsitz Monaco-Österreich-Italien
geltende FassungEAS-AuskunftSt 41/3-IV/4/97vom 17.06.1997
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein österreichischer
Steuerpflichtiger, der an einer inländischen Kommanditgesellschaft
beteiligt ist und der bisher einen Doppelwohnsitz in Österreich und Italien
hatte, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Österreich nach Monaco
(er hält sich fortan mit seiner Gattin mehr als 183 Tage in Monaco auf und
betreibt dort eine Agentur für Bootsverkäufe) dann geht dadurch -
infolge Aufrechterhaltung eines inländischen Zweitwohnsitzes - die
unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht unter. Provisionen,
die er für an der Côte d'Azur und an der italienischen Riviera
vermittelte Schiffsverkäufe von einer österreichischen
Bootshandelsgesellschaft erhält, unterliegen daher - im Veranlagungsweg -
weiterhin der inländischen Steuerpflicht.
Nur dann, wenn die italienische Steuerverwaltung auf Grund
des in Italien unterhaltenen Zweitwohnsitzes die steuerliche Erfassung der in
Italien und Frankreich getätigten Vermittlungsgeschäfte ebenfalls in
Anspruch nehmen sollte, müsste untersucht werden, ob möglicherweise
die Beziehungen zum italienischen Zweitwohnsitz intensiver gestaltet sind als
zum österreichischen. Sollte dies der Fall sein, sollte sonach Italien auf
Grund von Artikel 4 des österreichisch-italienischen
Doppelbesteuerungsabkommens Besteuerungsrechte als Ansässigkeitsstaat
wahrnehmen, müsste sich die steuerliche Erfassung in Österreich auf
jene Einkünfte beschränken, an denen nach diesem Abkommen
Österreich als Quellenstaat das Besteuerungsrecht zusteht (Einkünfte
aus der Beteiligung an einer inländischen
Kommanditgesellschaft).
17. Juni
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
LebensmittelpunktMittelpunkt der LebensinteressenKommanditgesellschaftBeteiligunginländischer ZweitwohnsitzVeranlagungVermittlungsprovisionenAnsässigkeitsstaatQuellenstaatQuellensteuerQuellenbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 41/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14595
- Gültig
- 17.06.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF