Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…würde hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ebenfalls keine ausländische DBA-Betriebstätte begründet werden. Mit der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren davon ausgegangen worden, dass Einrichtungen, die nicht wenigstens 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, im Allgemeinen noch keine DBA-Betriebstätte darstellen. 22…
…2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass…
Wird eine deutsche Gesellschaft von einer österreichischen Theater-GmbH verpflichtet, eine Gruppe von ca. 40 Musikern und Tänzern für eine ca. einmonatige Vorstellungsserie in Österreich zur Verfügung zu stellen und wird diese Künstlergruppe seitens der deutschen Gesellschaft von einer schweizerischen Gesellschaft zugekauft, die ihrerseits die…
…abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird im Fall des Zuzuges von Personen nach Österreich das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs des Kapitalvermögens dieser Personen Österreich übertragen. Dieses Besteuerungsrecht ist nach den Abkommen nicht auf den erst nach dem Zuzug eingetretenen Wertzuwachs beschränkt. Werden daher Beteiligungen an Auslandsgesellschaften nach dem Zuzug…
…aber im gegebenen Zusammenhang schon deshalb nicht, als die Betriebstätte als solche nicht als "Arbeitgeber" angesehen werden kann (vgl. BFH 29.1.1986, BStBl II 1986, S 513) und daher nur ein Arbeitgeber, nämlich die Ö-AG, deren Unternehmen sowohl den Hauptsitz wie die ausländische…
…nur dann gegeben sein, wenn dieser Staat berechtigt ist, den Diplomaten auf Grund des Wohnsitzes (mit dem Welteinkommen) zu besteuern. Dies trifft aber im Fall der Auslandsentsendung von Diplomaten nicht zu, weil nach Maßgabe des Artikels 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr…
… dies ist aber nur dann zulässig, wenn sich durch Außerachtlassung von Sachverhaltsgegebenheiten im Ausland hierfür eine Rechtfertigung ergeben würde. Im vorliegenden Fall sind aber für die Einkünftezuordnung ausschließlich im Inland realisierte Sachverhaltsgegebenheiten maßgebend, sodass auch aus der isolierenden Betrachtungsweise keine Steuerpflicht der Kammerpensionsleistungen abzuleiten ist…
…aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist, dass die Ermittlung des ausländischen Verlustes nach österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen, dass keine Verlustdoppelverwertung im Ausland bewirkt wird, bzw. dass eine solche der rechtlich vorgesehenen Nachversteuerung unterzogen worden…
Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…
…internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Erbschaftsbesteuerung ausgenommen wären. Dies gilt nicht nur für ausländisches Betriebstätten…
…im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn die gesamten geschäftlichen Aktivitäten (Einkauf, Verkauf, Vermittlung) im Ausland abgewickelt werden. Eine differenzierte Betrachtung könnte nötig werden, wenn sich die Geschäftsleitung der inländischen GesmbH nachweisbar im Ausland…
…Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat, dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich österreichischen Umgründungssteuergesetzes; denn der dies verhindernde Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften…
…wäre weiters zu prüfen, ob der österreichischen Muttergesellschaft seitens der Auslandstochtergesellschaften zur Ausführung ihrer konzerninternen Dienstleistung (Geschäftsführung) Räumlichkeiten in einer Weise zur Verfügung gehalten werden, dass diese als Betriebstätten (der Muttergesellschaft) im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu werten sind. Auch die Abklärung dieser Frage…
…des § 10 Abs. 2 KStG, die für Gewinnausschüttungen "ausländischer" Gesellschaften gilt, kommt grundsätzlich zur Anwendung, dies allerdings mit der Maßgabe, dass bei fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (schädliche Passiveinkünfte der Tochtergesellschaft…
Im Ausland ansässige österreichische Sportler unterliegen mit den für ihre inländische Plakat- und Fernsehwerbung erzielten Einkünften der beschränkten Steuerpflicht, die im Steuerabzugsweg gemäß § 99 Abs. 1 EStG geltend zu machen ist. Die in § 99 Abs. 1 EStG erwähnte abzugspflichtige inländische "Tätigkeit als Sportler" umfasst alle…
Bezieht eine im Ausland als Körperschaft besteuerte Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Österreich, ist sie ungeachtet des Umstandes, dass auf österreichischer Seite die Abzugsteuer von Einkünften erhoben wurde, die nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern dieser Personengesellschaft zugerechnet wurden, berechtigt, eine abkommenskonforme Steuerentlastung in Österreich in…
…österreichischen GmbH gegenüber erbracht werden und damit eine inländische Verwertung der künstlerischen Leistungen gegeben ist. Denn die Vermutung spricht stets für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird (Hinweis auf VwGH 20.10.1982, 81/13/0083)…
Bezieht eine im Ausland ansässige natürliche Person Dividenden- und Zinseneinkünfte aus Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen DBA gilt dies…
Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…