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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2143

Organisator für ausländische Motorsportveranstaltungen

geltende FassungEAS-AuskunftK 972/2-IV/4/02vom 10.10.2002

Wortlaut laut Findok

Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter, Test und Rennbetreuung am Rennplatz) dann handelt es sich bei derartigen Leistungserbringungen um gewerbliche Einkünfte, die nach den in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, Ungarn, Tschechien und Deutschland der Besteuerung in Österreich vorbehalten sind, es sei denn, dem österreichischen Unternehmen stehen in den ausländischen Staaten Betriebstätten im Sinn der Abkommen dauerhaft (ununterbrochen mindestens 6 Monate) zur Verfügung. Solange keine derartige Betriebstätte im Ausland besteht, kann aus der Rennbetreuung vor Ort an den ausländischen Rennstrecken kein ausländischer Besteuerungsanspruch erwachsen. 10. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

MotorsportveranstaltungenRennbetreuunggewerbliche LeistungenBetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 972/2-IV/4/02
Stammnummer
33590
Gültig
10.10.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF