Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2143
Organisator für ausländische Motorsportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskunftK 972/2-IV/4/02vom 10.10.2002
Wortlaut laut Findok
Erhält ein in Österreich
ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern
oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die
Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen
Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen,
Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der
Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter, Test und Rennbetreuung am
Rennplatz) dann handelt es sich bei derartigen Leistungserbringungen um
gewerbliche Einkünfte, die nach den in Betracht kommenden
Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien, Ungarn, Tschechien und Deutschland der
Besteuerung in Österreich vorbehalten sind, es sei denn, dem
österreichischen Unternehmen stehen in den ausländischen Staaten
Betriebstätten im Sinn der Abkommen dauerhaft (ununterbrochen mindestens 6
Monate) zur Verfügung. Solange keine derartige Betriebstätte im
Ausland besteht, kann aus der Rennbetreuung vor Ort an den ausländischen
Rennstrecken kein ausländischer Besteuerungsanspruch erwachsen.
10. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 7 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
- Art. 7 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 972/2-IV/4/02
- Stammnummer
- 33590
- Gültig
- 10.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF