Erhält ein in Österreich ansässiger und im Rennsportbereich tätiger Organisator von Rennfahrern oder deren renninteressierten Familienangehörigen Entgelte für die Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter…
…damit verbundene Gewährung der Steuerbefreiung können nicht erfolgen, weil die Einnahmenerzielungsabsicht (Eintrittskartenverkauf, Werbeeinnahmen) bei professionell durchgeführten Motorsportveranstaltungen die Kriterien für das Vorliegen von Gemeinnützigkeit nicht erfülle. Sämtliche Umsätze wurden entsprechend den vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnungen dem Normalsteuersatz unterworfen. Mangels vorgelegter ordnungsmäßiger Originalrechnungen wurden Vorsteuern nicht gewährt…
…A. dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) mit, die Betriebsprüfung habe im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des Vaters des Berufungswerbers (Bw.) auf den Konten 9000 Aufwendungen (Entnahmen) für die verschiedensten Motorsportveranstaltungen bzw. Entnahmen für die Reparatur der Fahrzeuge für den Bw., geb. am…
…abgeschlossen, die ihm Einnahmen in einer gewissen Höhe gesichert hätten. Es habe auch keine bindenden Vereinbarungen bzw. Zusagen von Sponsoren oder eine Verpflichtung zur Teilnahme an bestimmten Motorsportveranstaltungen gegeben. Trotz Aufforderung durch den Prüfer habe der Bf. keine Aufzeichnungen vorgelegt, denen hätte entnommen werden können…
…Personen genutzt werden, die sich mit dem Dienstnehmer einen gemeinsamen Haushalt teilen". Untersagt ist eine Beanspruchung "über ein normales Maß hinaus (…), wie die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder für Fahrschulzwecke (L17)" (Car Policy, Punkt 6.2.- 6.4). Die Betankung des Dienstfahrzeuges (incl. üblicher Tankstellen…
…Personen genutzt werden, die sich mit dem Dienstnehmer einen gemeinsamen Haushalt teilen". Untersagt ist eine Beanspruchung "über ein normales Maß hinaus (…), wie die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder für Fahrschulzwecke (L17)" (Car Policy, Punkt 6.2.- 6.4). Die Betankung des Dienstfahrzeuges (incl. üblicher Tankstellen…
…erscheine, zumindest was die Marke ZYX anbelange. Die Bf gebe an, der für diese Motorsportveranstaltungen verwendete rote Honda NSX sei nie zum Verkehr zugelassen worden, liefere aber selbst Fotos, auf denen der Wagen mit dem Kennzeichen 4711 betrieben werde oder zumindest in einer Halle steht…
…Peepshows, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzvorführungen oder Darbietungen (§ 7); 5. Publikumstanz, Masken- und Kostümfeste (§ 8); 6. Sportliche Wettkämpfe und Vorführungen in Form von Motorsportveranstaltungen, Berufsboxen und Berufsringen (§ 9); 7. entfällt; LGBl. Nr. 19/2011 vom 19.08.2011 8. Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen…
…werden sollte. Aus diesem Grunde habe der Bw für sein Werbeplakat den etablierten Namen des zu vertreibenden Produktes gewählt und daneben durch den - ebenfalls durch die Sponsorzahlung ermöglichten - Zutritt in den VIP-Bereich bei den einzelnen Motorsportveranstaltungen die persönliche Kontaktaufnahme zu der Zielgruppe gesucht. Was…
…folgenden Bedingungen und Auflagen erlassen: "2. Bedingung: Im Zulassungsschein ist Punkt 3 einzutragen. 3. Auflagen: 1) Das Fahrzeug darf auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur im Rahmen von FIA - oder OSK-Motorsportveranstaltungen verwendet werden." 6.) Nach Durchführung des Augenscheines am 4. April 2007 wurde gemäß …
…zugelassen waren, dessen Obmann der Bw. war. Da der ausschließliche Zweck dieses Vereins lt. § 2 der Vereinsstatuten die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und keinesfalls die Durchführung von Tiefkühltransporten gewesen ist, keinerlei Vereinstätigkeit nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden konnte, sind auf Grund des Naheverhältnisses des Bw. zum…
…komme, die Tatsache, dass die Interviewtätigkeit einen wichtigen Aspekt der schriftstellerischen Tätigkeit des Bw. darstelle, nicht bestritten werde und die Teilnahme an einem VIP Club im Rahmen einer großen internationalen Motorsportveranstaltung für andere Steuerpflichtige, die keine berufliche Veranlassung hätten, erstrebenswert seien. Im Rahmen der Berufungsbegründung…
6.3.2 Vereine im Speziellen 6.3.2.1 Internationale Sportveranstaltungen Rz 757: Ist der Veranstalter (und Werbeleister) ein gemeinnütziger Verein, ist die vom Veranstalter veranlasste oder geduldete Werbung bei internationalen Sportgroßereignissen nicht werbeabgabepflichtig, weil davon auszugehen ist, dass die Werbeadressaten überwiegend im Ausland…
Es wird um Übermittlung der in Fußnote 4 auf Seite 21 des Gutachtens angegebenen Excel-Tabelle vom 21. 7. 2014 ersucht. In der Beilage 2 zu diesem Schreiben wurden auf Basis der aktenkundigen Teilnahmelisten (Anhang 1 zur Beschwerdeschrift) die Teilnehmer an den Events der Jahre…