…in Österreich eine Niederlassung, von der aus im öffentlichen amerikanischen Interesse und unter vollständiger Kostenübernahme durch die US-Regierung Markterschließungsaufgaben in Süd- und Osteuropa sowie in Nordafrika übernommen werden, dann fallen die von dieser Gesellschaft an die in die österreichische Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten…
…muss hiebei unberücksichtigt bleiben, weil im Zuzugszeitpunkt dieser höhere Wert im "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die…
…lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch den mit ihrem Zuzug nach Österreich verbundenen Eintritt in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich ihrer Auslandseinkünfte keiner wesentlich höheren Steuerbelastung ausgesetzt sein, als bei Verbleib in ihrem bisherigen Ansässigkeitsstaat. Sofern…
…Körperschaften des öffentlichen Rechts" im Sinn von Artikel 20 Abs. 1 DBA-Spanien anzusehen sind, richtet sich nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaates, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes…
…4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger, in gleicher Weise begünstigungsfähig. Die steuerlichen Sonderbestimmungen sind nur anwendbar, wenn ein ministeriell bescheinigtes öffentliches Interesse vorliegt, dass die…
…dass sie als ein "unabhängiger Vertreter..., der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt", auftritt. Die Angelegenheit kann allerdings nicht abschließend im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden; denn wenn das Engagement der GmbH tatsächlich nur höchst lose sein sollte und wenn zudem von Seiten der…
…Weise von dem deutschen Lieferanten betreut, wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse für die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen erscheint ein Beurteilungsergebnis daher sachgerecht, das verhindert, dass der inländischen Steuerpflicht durch…
Österreichische Grenzgänger, die im öffentlichen Dienst Liechtensteins stehen, unterliegen gemäß Artikel 19 des DBA-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, grundsätzlich der ausschließlichen Besteuerung in Liechtenstein. Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens (die so genannte "Erwerbsklausel") bestimmt allerdings, dass dies dann nicht gelten soll, wenn es…
…wäre damit auch die Steuerpflicht des Künstlers abgegolten. Durch eine "Steuertragungsklausel" in dem vom österreichischen Konzertveranstalter mit der schweizerischen Gesellschaft abgeschlossenen Konzertproduktionsvertrag kann zwar eine zivilrechtlich wirksame Anspruchsverlagerung nicht aber ein Übergang der im öffentlichen Recht statuierten Steuerabzugspflicht auf die schweizerische Gesellschaft herbeigeführt werden. 14…
…zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753). Verlegt ein im öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der…
…gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen Rechtsfolge führende Bestimmung des Artikels 19 DBA-Schweiz wäre nur dann anzuwenden, wenn der Pensionist im öffentlichen Dienst Österreichs beschäftigt gewesen wäre. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Verlegt ein Österreicher, der 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat und dort im nicht-öffentlichen Sektor beschäftig war, nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er von einer schweizerischen Pensionskasse eine Zusatzpension, dann steht das Besteuerungsrecht an solchen Pensionszahlungen gemäß Artikel 18…
…lit. c DBA-Usbekistan befreit sind. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 lit. c DBA-Usbekistan sind Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat (Usbekistan) befreit, wenn sie im Zusammenhang mit einem Darlehen (Kredit) stehen, das (der) von einer öffentlichen Einrichtung gewährt, garantiert oder besichert wurde, sofern…
…Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit…
…gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht nur dann zur Anwendung kommt, wenn…
…GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde, wurde sie daher als eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts im Sinn der einschlägigen DBA-Bestimmungen gewertet (EAS 609, EAS 952, EAS 2026, EAS 2126…
…weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob der in Österreich freiberuflich tätige Künstler im Rahmen einer öffentlichen Darbietung auftritt oder nicht. Die Steuerpflicht ist gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Steuerabzugsweg von der niederländischen Gesellschaft wahrzunehmen…
…daher in diesem Fall in Österreich im Wege der Einkommensteuerveranlagung der Besteuerung zu unterziehen. Im Regelfall wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn von Artikel 19 des…
…durch Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden". Mit der Schweiz akkordierte Durchführungsbestimmungen über die Handhabung dieser Bestimmung liegen nicht vor. Aus der Sicht des BM für Finanzen handelt es sich damit um eine jener Bestimmungen des Abkommens, deren rechtssicherer Vollzug derzeit nur im Rückerstattungsweg möglich…
Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…