…des abkommensrechtlichen Begriffes der "gewerblichen Tätigkeit" mit dem innerstaatlichen Begriff der "Betriebe gewerblicher Art" wird auf der Grundlage des Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne erzielt, kann die Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen…
…verschieden voneinander abgrenzbare Tätigkeiten einheitlich zu beurteilen; und wenn eine dieser Tätigkeiten gewerblich ist, liegt eine einheitlich gewerbliche Betätigung vor, die betriebstättenbegründend wirkt (EStR 2000 Rz 5832); eine solche an sich gewerbliche Tätigkeit würde nur dann diesen Charakter verlieren, wenn die vermögensverwaltende Tätigkeit (hierfür kommt…
…deutet vieles darauf hin, dass die einzelnen Gesellschafter nicht gewerbliche Einkünfte sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Diese Frage müsste allerdings wegen der damit verbundenen Sachverhaltswürdigung noch mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Liegt keine gewerbliche Betätigung vor, könnten die aus der CSFR erzielten…
…Investmentfonds gegeben ist (BMF, RdW 1994, 420) und auch nicht im geringen Umfang gewerbliche Betätigung vorliegt (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150) und sollten sich die Investoren in diesem Fall im Rahmen ihres Privatvermögens an der britischen Personengesellschaft beteiligen, dann erzielen sie nach österreichischem…
Übernimmt eine in der Slowakei ansässige Pflegerin in Österreich die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, so ist grundsätzlich von einer gewerblichen Betätigung der Pflegekraft auszugehen (EStR 2000 Rz 1616). Ihre Pflegeeinkünfte fallen daher unter Artikel 7 des mit der Slowakei weiterhin anwendbaren DBA-CSSR. Die slowakischen…
…auf die österreichische. Angesichts der Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches spielt die Frage, ob und in welchem Umfang bei einem Zusammentreffen von Vermögensverwaltung und gewerblichen Leasinggeschäften in den Niederlanden nach österreichischem Recht von einer gewerblichen Betätigung und damit von einem niederländischen "Unternehmen" auszugehen ist, keine Rolle…
…der Betätigung hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung stattfinden (denn diese dürfte bei Immobiliengemeinschaften mit Auslandsvermögen gemäß § 188 Abs. 4 BAO nur im Fall der 6. Einkunftsart unterbleiben). Ist die österreichische Personengemeinschaft gewerblich…
…Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B. Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen…
…vom 10.3.2006, AÖF Nr. 127/2006, Abs. 20). Entfaltet die US-Holding als Einkünfteempfängerin keine über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehende Betätigung, dann scheitert eine Entlastung an der Quelle bereits aufgrund von § 3 Abs. 1 Z 1 DBA-Entlastungsverordnung. Denn zu den Grunddokumentationserfordernissen…
…nicht entgegengetreten werden können, wenn es die Zugehörigkeit der Beteiligung zum inländischen Betriebstättenvermögen der KG bestreitet, falls die Beteiligung nicht in einem funktionalen Zusammenhang mit der gewerblichen Betätigung der inländischen KG stehen sollte. Dieser funktionale Zusammenhang wird in jenen Fällen gegeben sein, in denen die…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…zuzuführen. Der Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus einer gewerblichen Betätigung der KG herrühren (in diese Richtung weisen die Erläuterungen zum österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetz) und ob folglich diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht…
…zu, dann stellt sich - selbst wenn nach österreichischem Recht durch diese GmbH hindurchzugreifen ist - das DBA-Deutschland einer Besteuerung solcher deutscher Betriebstätteneinkünfte entgegen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Immobilien-Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies hat zur Folge…
…Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese Haftungsentgelte aus österreichischer Sicht von Artikel 7 des DBA-Italien erfasste gewerbliche Gewinne der österreichischen Bank dar, die in Italien von der Besteuerung freizustellen sind. Beruft sich die…
…sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models). Unter EAS 787 wurde hiezu die Auffassung vertreten, dass zur Vermeidung einer den Intentionen des Gesetzgebers nicht entsprechenden internationalen Doppelnichtbesteuerung der Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der…
…wie er bei der Gewerblichkeit einer Kapitalgesellschaft gegeben ist, bei der kraft ihrer Rechtsform vermögensverwaltende Betätigungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dieser Abfärbeeffekt geht angesichts der Transparenz von Personengesellschaften im Allgemeinen auch dann nicht verloren, wenn zwischen die operative KG und die KG des österreichischen…
…Fall abgesehen, wird daher der sachliche Anwendungsbereich des Artikels 14 des Abkommens mit jenem des § 22 EStG 1988 gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch die im innerstaatlichen Recht entwickelten Abgrenzungskriterien gegenüber den gewerblichen Einkünften (EAS 1775 betr. "Baukünstler"; EAS 1964 betr. Unternehmensberater; EAS 2127 betr. Finanzdienstleister…
…Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zuzurechnen. Wenn allerdings nach der im deutschen innerstaatlichen Recht verwurzelten "Geprägetheorie" die deutsche GmbH der KG ein gewerbliches Gepräge gibt und damit das Entstehen einer die Beteiligung haltenden deutschen Betriebstätte für den KG-Gesellschafter verbunden ist, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten…
…Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September…
Ein österreichisches Unternehmen, das mit einem fremden deutschen Unternehmen in Geschäftsverbindung tritt, wird solange nicht zur "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens, als seine Aktivitäten für das deutsche Unternehmen nicht über den Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wie weit dieser "Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit" gespannt ist…