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EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

Entsendet eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft einen ihrer Mitarbeiter für einen 183 Tage überschreitenden Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer…

EAS 3206Konzerninterne Kurzentsendung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0826-IV/4/201128.03.2011

Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen in Österreich ansässigen Dienstnehmer vom 1.12. bis zum 30.6. des Folgejahres zur britischen Tochtergesellschaft und bleibt während dieses Entsendungszeitraumes die Arbeitgeberqualifikation der österreichischen Muttergesellschaft erhalten (siehe hierzu insb. LStR 2002 Rz 924), dann steht gemäß Art. 15 Abs…

EAS 3199Geschäftsführerentsendung aus Tschechien zur österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0177-IV/4/201121.02.2011

Entsendet eine operativ tätige tschechische Kapitalgesellschaft den bei ihr angestellten Geschäftsführer auf Grund eines mit der österreichischen Tochtergesellschaft abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages nach Österreich, damit dieser 50% seiner Arbeitszeit als eingetragener Geschäftsführer der Leitung der österreichischen Tochtergesellschaft widmet, kann im Hinblick auf die ab 1. Jänner 2010…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…

EAS 2914Atypischer Arbeitskräftegestellungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2060-IV/4/200711.12.2007

Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…

EAS 1314Geschäftsführerentsendung zur ungarischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 376/1-IV/4/9824.08.1998

…Tätigkeit entfallen, in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen und der ungarischen Besteuerung zu überlassen sind. Allerdings ist im Hinblick auf die Beibehaltung der Ansässigkeit in Österreich bei "Variante c" im Entsende- und Rückkehrjahr die 183-Tage-Klausel zu beachten, die bewirkt, dass bei…

EAS 2707Konzernentsendung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200603.03.2006

Entsendet ein Vorarlberger Unternehmen einen Mitarbeiter für zwei bis drei Jahre zu einem slowakischen Konzernunternehmen, damit dieser dort die Position eines Betriebsleiters einnimmt, dann ist vorweg zu klären, ob dies auf der Grundlage eines Arbeitsgestellungsvertrages zwischen den beiden Konzernunternehmen stattfindet. Bejahendenfalls bleibt die österreichische Konzerngesellschaft…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

Entsendet eine österreichische GesmbH einen ihrer Dienstnehmer für einen Zeitraum von unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs…

EAS 9562-jährige Dienstnehmerentsendung nach Kalifornien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 50/2-IV/4/9621.10.1996

Entsendet eine österreichische GmbH einen ihrer Dienstnehmer für die Dauer von rund 2 Jahren zur Akquisition nach Kalifornien, wobei ihm in Kalifornien eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dann vermag die bloße polizeiliche Abmeldung in Österreich nicht das Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht zu bewirken…

EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…

EAS 1172Grenzgängerentsendung nach Deutschland und § 3 Abs.1 Z. 10 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 289/1-IV/4/9701.12.1997

Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 1908Arbeitskräftegestellung an die österreichische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/34-IV/4/0103.08.2001

Entsendet eine ausländische Kapitalgesellschaft auf Grund eines Arbeitsgestellungsvertrages an eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen…

EAS 27Dienstnehmerentsendung in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/43/2-IV/4/9122.09.1991

  Entsendet eine österreichische Wirtschafts-Treuhand-Kanzlei einen ihrer Dienstnehmer für einen begrenzten Zeitraum zu einem amerikanischen Partnerunternehmen und unterhält dieser Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die von dem österreichischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter auf…

EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

…Kalenderjahr steuerfrei, in dem sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage in Deutschland aufhält. Wird daher beispielsweise ein Dienstnehmer vom 1. September 1992 bis 31. August 1993 nach Deutschland entsandt, bleiben die Bezüge 1992 weiterhin in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge für die Zeit vom 1…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

  Entsendet eine österreichische Muttergesellschaft einen Dienstnehmer nach Deutschland, damit dieser vor Ort die Wartung von Maschinen übernimmt, die über eine deutsche Tochtergesellschaft vertrieben worden sind, erbringt die österreichische Muttergesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft eine konzerninterne Dienstleistung, die fremdverhaltenskonform von der Tochtergesellschaft abzugelten ist (z.B…

EAS 202US-Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1043/1/1-IV/4/9226.11.1992

  Entsendet eine US-Gesellschaft eine Dienstnehmerin vorübergehend, jedoch nicht länger als 183 Tage, zu ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, so sind die hiefür gezahlten Vergütungen nach Maßgabe des Artikels X DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für Bezugsteile, die im "abgekürzten Zahlungsweg…

EAS 268Dienstnehmerfortbildung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/4/1-IV/4/9314.05.1993

  Entsendet die Wiener Niederlassung einer US-Gesellschaft einen Dienstnehmer für die Dauer von 7 Monaten zu Fortbildungszwecken nach Großbritannien und scheidet dieser Dienstnehmer für die Dauer seiner Entsendung aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus (Aufgabe des inländischen steuerlichen Wohnsitzes), dann endet für diesen Zeitraum…

EAS 292Dienstnehmerentsendungen nach Tschechien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/1/1-IV/4/9313.08.1993

  Entsendet ein österreichisches Unternehmen, das weder in Tschechien noch in der Slowakei über eine Betriebstätte verfügt, je einen Dienstnehmer in diese beiden Staaten und begründen die Dienstnehmer dort einen Wohnsitz, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür gezahlten Bezügen gemäß Art. 15 Abs. 1…