…berechtigt ist, von den Leasingraten eine 5-prozentige Quellensteuer zu erheben. Hierfür ist entscheidend, ob die entgeltliche Überlassung der Maschinen als Vermietungsvorgang gegen Mietzahlung oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im Fall einer Mietzahlung unterliegen die gezahlten Vergütungen gemäß Art. 12 Abs. 2…
…berechtigt ist, von Leasingraten im KFZ-Leasinggeschäft eine 5-prozentige Quellensteuer zu erheben, ist entscheidend, ob die entgeltliche KFZ-Überlassung als Vermietungsvorgang gegen Mietezahlung oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen gemäß Art. 12 Abs. 2 und…
…berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10%igen rumänischen Steuerabzug, der in…
…berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10%igen rumänischen Steuerabzug, der in…
…berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Nur im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10%igen rumänischen Steuerabzug, der…
…im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Nur im erstgenannten Fall unterliegen die gezahlten Vergütungen einem 10%igen rumänischen Steuerabzug, der in Österreich gemäß Art…
…die von den ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als Mitwirkung der ausländischen Künstler an der inländischen Kunstausstellung und nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Gemälde zu sehen ist. Im ersten Fall (Mitwirkung) wäre vom österreichischen Veranstalter der Steuerabzug…
…ausländischen Künstlern hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen beschränkten Steuerpflicht, wenn die Vertragsgestaltung als Mitwirkung der ausländischen Künstler an der inländischen Kunstausstellung und nicht bloß als entgeltliche Nutzungsüberlassung der Kunstwerke zu sehen ist. Im ersten Fall (Mitwirkung) wäre vom österreichischen Veranstalter der Steuerabzug gemäß § 99 Abs…
…könnte hiermit nur dann eine ausländische Betriebstätte begründen, wenn der Leistungsinhalt des österreichischen Unternehmens nicht bloß in der entgeltlichen Überlassung der Informator-Tafeln einschließlich des Know-Hows über das damit verbundene Informations- und Reservierungssystem besteht (=passive Leistung), sondern wenn das österreichische Unternehmen damit für die…
…entspricht. Vorsorglich wird noch beigefügt, dass Know-How, das das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen selbst entwickelt hat oder das ihm von Dritten entgeltlich zur Eigenverwertung überlassen worden ist und das für die Anlagenerrichtung benötigt wird, auch dann kein chinesisches Besteuerungsrecht aufleben lässt, wenn der Aufwand für…
…Tätigkeit ausübt. Denn nach § 98 Z. 6 EStG löst allein der Umstand, daß solche entgeltlich überlassenen Rechte in einer inländische Betriebstätte des Berechtigten (z.B. zur Hebung der Betriebstättengewinne des Sponsors) genutzt werden, inländische Steuerpflicht aus. Wird an den Sportler eine Gesamtvergütung gezahlt, dann wird…
…denjenigen erfolgt, dem die Lizenzgebühren als Einnahme (Betriebseinnahme) steuerlich zuzurechnen sind. Werden von der dänischen Schwestergesellschaft an die österreichische Gesellschaft auf Disketten Softwareprogramme geliefert, deren Weiterverwertungsrecht durch die Überlassung eines entgeltpflichtigen Codes übertragen wird, und ist es die Schwestergesellschaft, die dieses Recht entgeltlich einräumt, dann…
… 99 Absatz 1 Z 3 EStG 1988 durch Steuerabzug erhoben, wenn es sich um Einkünfte aus der Überlassung von Rechten oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten gemäß § 28 Absatz 1 Z 3 EStG 1988 handelt. Aus zwischenstaatlicher Sicht gelten gemäß Artikel 12 Absatz…
…entgeltlich erlangte Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Aufnahmen des Sportlers in Form von Plakaten, Postern und anderen Werbeeinschaltungen stellt eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten, sonach eine "Überlassung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG dar; werden nun solche entgeltlich überlassenen…
…Entgelt verpflichtet, ihre Tochtergesellschaft beim Aufbau der Organisations- und Vertriebsstruktur durch zwei Jahre hindurch zu unterstützen oder c) es kann ein Arbeitsgestellungsvertrag zwischen den beiden Gesellschaften über eine bloß entgeltliche Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden. Im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens ist es nicht möglich, in diesem…
…Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche Inanspruchnahme künftiger Arbeitsleistungen zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte…
…Schweiz gewertet werden. Dem Argument, das Ergebnis der österreichisch-schweizerischen Konsultationen könne sich nur auf eine Arbeitskräfteüberlassung an ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, nicht aber auf die Überlassung in eine schweizerische Betriebstätte eines österreichischen Unternehmens beziehen, kann nicht gefolgt werden. Es ist wohl richtig…
…dass sie mit diesem Vertrag die gegenständlichen, von dem ausländischen Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
…Umwegkonstruktion deshalb so gewählt wurde, weil verdeckt werden sollte, dass die niederländische Konzerngesellschaft die ihr (auch steuerlich) zuzurechnenden Werte unmittelbar an die österreichische Gesellschaft zur entgeltlichen Nutzung überlassen wollte. In einem solchen Fall wäre das verdeckte Geschäft der Besteuerung zugrundezulegen, wodurch sich zumindest ein Anspruch…