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EAS 2029Geschäftsführergestellung aus Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/6-IV/4/0224.04.2002

…sondern es sind auch die von der italienischen Gesellschaft an den Geschäftsführer gezahlten Lohnbezüge gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Italien ("183-Tage-Klausel") in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wenn auch auf italienischer Seite die italienische Gesellschaft als einziger Arbeitgeber des Geschäftsführers gewertet wird…

EAS 733Doppelgeschäftsführung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/19/1-IV/4/9509.10.1995

…sie erbrachten Arbeitsleistung in ursächlichem Zusammenhang steht. Sollten allerdings die auf die Geschäftsführertätigkeit in Deutschland entfallenden Bezugsteile in Deutschland der Lohnsteuer unterzogen werden, so deutet dies darauf hin, dass die einleitend als abgeklärt angenommene Voraussetzung (einziger Arbeitgeber ist die österreichische Gesellschaft) in Wahrheit unzutreffend ist…

EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…der Fall so zu sehen sein, dass die österreichische Gesellschaft der einzige Arbeitgeber des Verkaufsleiters ist und dass er im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der österreichischen der deutschen Kapitalgesellschaft zwecks Wahrnehmung der erwähnten Geschäftsführerfunktion zur Verfügung gestellt worden ist (Arbeitskräftegestellung), dann unterliegen die gesamten von…

EAS 1091Freier Dienstvertrag des Geschäftsführers einer niederländischen Gesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/4-IV/4/9719.06.1997

Schließt der in den Niederlanden ansässige Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Tochtergesellschaft einen freien Dienstvertrag ab, auf Grund dessen er für diese Tochtergesellschaft den Rohstoffeinkauf in Deutschland, Holland und in den USA besorgt und durchführt, dann werden die hiefür von der österreichischen Tochtergesellschaft…

EAS 2548Auslagerung von Unternehmensfunktionen deutscher Unternehmen in österreichische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200401.02.2005

…der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung erfasst im Übrigen die unter Artikel 16 Abs. 2 DBA fallenden und von der Komplementär-GmbH den deutschen Geschäftsführern gezahlten Vergütungen. Die Frage, ob die Beteiligungen der deutschen Kommanditisten zwingend zum Sonderbetriebsvermögen der österreichischen KG zu rechnen sind, ist sachverhaltsabhängig…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…der geschäftlichen Oberleitung befindet. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird. Entscheidend ist daher, an welchem Ort die tatsächlichen geschäftlichen Oberleiter ihren Willen zu den Geschäftsführungsmaßnahmen von einiger Wichtigkeit bilden (vgl. Staringer, Besteuerung doppelt ansässiger…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…österreichischen Besteuerung unterliegen. Wegen der in Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge nicht der Zuteilungsregel des Artikels 11 ("Arbeitslöhne und einige andere Einkünfte natürlicher Personen") zugeordnet werden, die im vorliegenden Fall das Besteuerungsrecht vom Quellenstaat (Österreich…

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

…Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von …

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…unmittelbaren steuerlichen Folgen führt. Sollte in einem solchen Fall von den beiden Steuerverwaltungen anerkannt werden, dass sich für die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert hat (dies erscheint aber unwahrscheinlich, wenn nicht die überwiegende Arbeitskraft für die inländische Gesellschaft eingesetzt wird)…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…

EAS 158225%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 489/1-IV/4/9905.01.2000

Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…

EAS 1553Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9917.11.1999

…Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

…beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…Absatz 7). Daran ändert sich auch nichts, wenn in der deutschen Wohnung des Geschäftsführers ein Raum als Betriebstätte der österreichischen Gesellschaft in Deutschland zu werten ist. Deutschland muss angesichts dieser Verständigungsregelung die Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA…

EAS 3259Betriebstättenleitender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1508-IV/4/201123.12.2011

…Ausdruck kommende Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…

EAS 2012Lettische Gesellschafter-Geschäftsführerin einer inländischen Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 153/1-IV/4/0203.04.2002

…des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen "Auftraggeber" erbringt; Leistungen an einen inländischen Auftraggeber werden im Inland verwertet (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 1480Betriebstättenleitende Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/9921.06.1999

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…

EAS 1944In Traunstein lebender Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 439/1-IV/4/0105.11.2001

  Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…