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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1480

Betriebstättenleitende Geschäftsführer

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/99vom 21.06.1999

Wortlaut laut Findok

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von deutscher Seite nicht geteilt. Selbst in diesem Fall will Deutschland den Tätigkeitsort fiktiv als am Sitz der deutschen Gesellschaft gelegen ansehen. In Abschn. C Ziffer 1 des am 14. Mai 1999 in Berlin unterzeichneten Protokolls wurde daher einerseits festgehalten, dass dieser österreichisch/deutsche Auffassungsunterschied im Verständigungsweg nicht bereinigt werden kann und andererseits angemerkt, dass Österreich - wenn es im österreichischen Interesse gelegen ist - zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen Maßnahmen gemäß § 48 BAO treffen wird. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

geschäftZweigniederlassung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/10-IV/4/99
Stammnummer
7428
Gültig
21.06.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF