…diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine Ansässigkeit nach Norwegen verlegt hat. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anlässlich des…
…sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs. 4 DBA-Italien erfasst ist. Damit steht aber das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen Nationalbank gezahlt werden…
…dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat keine Besteuerung an solchen Zahlungen mehr vornimmt, sei es aus Rechtsgründen oder weil er davon nichts mehr erfährt). Mit Übernahme des Erkenntnisses in die EStR 2000 wurde wohl zum Ausdruck gebracht…
Bezieht ein ehemaliger Angestellter des Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Anlass des Ablebens seiner Ehefrau, die bis zu dem Eintritt in den Ruhestand ebenfalls beim IWF angestellt war, eine Witwerpension aus dem UN Joint Staff Pension Fund (UNJSPF), ist zu prüfen, ob die Witwerpension einer steuerlichen…
…31/1987). In beiden DBA-Vorschriften wird hinsichtlich der Aktivbezüge das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zugewiesen. Während aber nach Eintritt in den Ruhestand das Besteuerungsrecht durch Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vom (ehemaligen) Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat übertragen wird, fehlt eine solche Vorschrift im Geltungsbereich…
…Vorschriften wird hinsichtlich der Aktivbezüge das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zugewiesen, sodass während der Aktivzeit im allgemeinen beide Zuteilungsregeln zu demselben Ergebnis führen. Nach Eintritt in den Ruhestand wird allerdings durch Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht vom (ehemaligen) Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat übertragen…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus jener deutschen Pensionskasse, in die der seinerzeitige Arbeitgeber unter Abzug deutscher Lohnsteuer Beiträge geleistet hat, dann ist einzuräumen, dass durch die Besteuerung dieser Renten eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung eintritt…
…wird, dann liegen gemäß § 32 Z. 1 EStG steuerpflichtige Einkünfte aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit in Deutschland vor. Da der Betrieb (die Zahnarztpraxis) ausschließlich in Deutschland gelegen war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden…
Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte…
…die Kammerpensionen als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit zu sehen und sie - weil die zu Grunde liegende freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt worden ist - der beschränkten Steuerpflicht (im Veranlagungsweg) zu unterwerfen. Die Begründung eines inländischen Besteuerungsanspruches in der Einkunftsart "selbständige Arbeit" ist im…
…dann werden die ihm zufließenden Folgeprovisionen grundsätzlich als nachträgliche Einkünfte aus seiner ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und…
…b klargestellt, dass sich die Regelung im EU-Privilegienprotokoll auch auf Alterspensionen bezieht. Wenn aber im Verhältnis zur EU der Begriff der an die Beamten "gezahlten Gehälter und Bezüge" auch die - als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit zufließenden - Alterspensionen umfasst, dann erscheint es…
…sein, mit der Folge, daß das Besteuerungsrecht an diesen nachträglichen Einkünften aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit dem Betriebstättenstaat der Personengesellschaft, sonach der Schweiz zu überlassen und in Österreich dementsprechend Steuerfreiheit zu gewähren ist. Allerdings wird der Fall auch aus schweizerischer Sicht zu würdigen sein. Sollte…
…zu schenken sein. Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001…
…nach Österreich eine Firmenpension gezahlt, die als betriebliche Versorgungsrente anzusehen ist, dann stellt dies nachträgliche Einkünfte aus der betrieblichen Tätigkeit dar, die ebenfalls in Deutschland als dem Betriebstättenstaat der KG zu besteuern sind (in diesem Sinn VwGH 22.03.2000, 97/13/0093 betreffend einen…
…1992) und Liechtenstein (AÖF Nr. 140/2001). Fällt die Tätigkeit des Gesellschaftergeschäftsführers aber unter Artikel 14 DBA-Malta (selbständige Arbeit), dann gilt dies auch für die durch diese Tätigkeit erwirtschafteten nachträglichen Pensionszahlungen (Hinweis in diesem Zusammenhang auf EAS 1153 betr. eine Gesellschaftergeschäftsführerpension aus Deutschland und…
…in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile von seiner Auffassung abgegangen ist, wurde die auf der ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die…
Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein…
…Betriebstätte liegt vor, wenn in Tschechien eine "feste Geschäftseinrichtung" besteht, durch die die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird. Nicht nur geschlossene Räume, sondern auch aufgestellte Verkaufsautomaten können eine Betriebstätte darstellen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der ehemaligen GwStRL betr. Verkaufsautomaten, EAS 926…