Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1068
Auflösung einer Pensionsrückstellung nach Aufgabe des inländischen Betriebes durch einen italienischen Unternehmer
geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/3-IV/4/97vom 30.04.1997
Wortlaut laut Findok
Die steuerliche Erfassung von positiven
und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit
einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn
VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107).
Hat eine in Italien ansässige natürliche Person
ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit
ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993
veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des
Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt,
dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte
auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen
Besteuerung. Der Umstand, dass 1995 keine inländische Betriebstätte
mehr besteht, ist demnach unerheblich.
30. April
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Gewerbebetriebgewerbliche TätigkeitInlandsbetriebstätteBetriebsaufgabeVeräußerungnachträgliche Einkünfte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2542/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14413
- Gültig
- 30.04.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF