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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1068

Auflösung einer Pensionsrückstellung nach Aufgabe des inländischen Betriebes durch einen italienischen Unternehmer

geltende FassungEAS-Auskunft04 2542/3-IV/4/97vom 30.04.1997

Wortlaut laut Findok

Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (in diesem Sinn VwGH v. 6. März 1984, Zl. 83/14/0107). Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand, dass 1995 keine inländische Betriebstätte mehr besteht, ist demnach unerheblich. 30. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Gewerbebetriebgewerbliche TätigkeitInlandsbetriebstätteBetriebsaufgabeVeräußerungnachträgliche Einkünfte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2542/3-IV/4/97
Stammnummer
14413
Gültig
30.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF