…86/13/0149). Nach diesen Ausführungen ist zu klären, ob die Zahlungen an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK) für eine "ehemalige Tätigkeit" im Sinne des § 32 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erfolgt sind. Aus der Stellungnahme der GKK vom 27.11.2000 zum Einspruch des…
…2004, RV/0553-W/03 v. 25.05.2004 und RV/1067-W/04 v. 5.10.2004) die Anwendung des Betriebsausgabenpauschales bei Vorliegen von Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit stets abgelehnt. Dem vom Prüfer zitierten Erkenntnis des VwGH vom 16. 09.2003, GZ. 2000…
…EStG 1988 ua. Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinn des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 gehören. Nach § 32 Z 2 EStG 1988 werden nur Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit erfasst. Eine "ehemalige Tätigkeit" liegt dann vor, wenn die Einkunftsquelle…
…bei einem Umgründungsvorgang Bankverbindlichkeiten zurückbehalten. Diese Verbindlichkeiten wurden von der Bank im Jahr 1999 nachgelassen. Strittig ist, ob der Erlass dieser Verbindlichkeiten zu Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 32 Z 2 EStG führt oder nicht. Unstrittig ist, dass der Einzelbetrieb mit Wirkung…
…Unabhängigen Finanzsenates, dass entgegen der Ansicht des Bw. bzw. seiner steuerlichen Vertretung nach einer erfolgten Umgründung beim Einbringer von einer "ehemaligen Tätigkeit" gesprochen werden kann. Vollständigkeishalber sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Unabhängige Finanzsenat als unabhängige Verwaltungsbehörde zwar nur an das Gesetz, nicht aber…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…dass weder aus den für die Streitjahre elektronisch eingebrachten Erklärungen noch den postalisch nachgereichten Beilagen hervorgehe, aus welcher ehemaligen Tätigkeit des Beschwerdeführers die in Rede stehenden Ruhebezüge resultiert hätten bzw. für welchen Arbeitgeber er tätig gewesen sei und weshalb die Ruhebezüge unter die Steuerbefreiung des…
…unter Hinweis auch auf entsprechende Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen (EAS 3024 vom 4.12.2008 und EAS 3084 vom 31.7.2009) ausgeführt, dass die beiden aus Deutschland für die ehemalige Tätigkeit als öffentlich Bediensteter am Z-Gymnasium bezogenen Renten gemäß Art. 18 Abs…
…Abgabenbehörde erster Instanz abzuweisen, da die vom Berufungswerber im Jahr 2002 geleisteten Zahlungen für betriebliche Verbindlichkeiten der A_GmbH in steuerlichrechtlicher Sicht keinen Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des Berufungswerbers als Geschäftsführer dieser Gesellschaft haben und daher ein Abzug dieser als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs…
…2 EStG auf die letzten 10 Jahre Bedacht zu nehmen. Die Abfertigung stelle daher eine sonstige Vergütung für eine ehemalige Tätigkeit dar und sei der Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" zuzurechnen und somit dem Normalsteuersatz zu unterziehen, wobei die abgeführte Lohnsteuer von 6% anzurechnen sei…
…Argument führe ich an, daß § 32 Z 2 EStG ausdrücklich bestimmt, daß auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit zu den Einkünften im Sinne des § 2 (3) Z 3 EStG gehören und damit gemäß § 2 (4) Z 1 EStG ein Gewinn vorliegt. § 11a gibt als…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit sind…
…die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht." Bezüglich Ruhegehälter für ehemalige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestimmt Art. 19 Abs…
…die regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts auf Grund einer Verpflichtung zahlbar sind, die diese Zahlungen als Gegenleistung für in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht." Bezüglich Ruhegehälter für ehemalige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestimmt Art. 19 Abs…
…aus sonstiger selbständiger Arbeit sind auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war (§ 22 Z 2 EStG). Die Anwendung der Steuersätze des…
… 32). Die nunmehr geltend gemachten Aufwendungen werden jedoch nicht durch die ehemalige Tätigkeit als Nationalratsabgeordneter bzw. Obmann der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten veranlasst, sondern sind wegen einer in der Pension, somit nach Beendigung dieser Tätigkeiten ausgeübten ehrenamtlichen Funktion des Bw. angefallen. Es trifft nach…
…Ermittlung des nach § 37 Abs. 5 EStG 1988 begünstigen Aufgabegewinnes zu erfassen, da die Firmenpension die ehemalige Tätigkeit vergütet, nicht aber die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Hat der Steuerpflichtige - wie im vorliegenden Fall - erst mit Pensionsantritt einen gesicherten Anspruch auf den Abfindungsbetrag, kommt einer Erfassung im…
…Abs. 1 Z 10, 11 und 13 bis 21 des Einkommensteuergesetzes 1988 genannten Bezüge, d) Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 gewährt werden. e) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die…
…Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs 2 EStG…