… 99 Abs. 1 Z 3 EStG (EAS 1201). Nach einer mit Deutschland abgestimmten Auffassung (e-mail Korrespondenz vom 27. Mai 2005/2. Juni 2005) findet diese Steuerzuteilungsregel auch bei nicht mehr aktiven Sportlern Anwendung. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Montageprojekt "GB": Wurde ein Vertrag über die Lieferung und Installation einer computergesteuerten Förderanlage und eines Kommissionierautomaten abgeschlossen (Montagezeit rd. 10 Monate) und wird mit gesondertem e-mail der Auftrag für ein AAV (automatische Arbeitsvorbereitung) erteilt, mit dessen Ausführung die 12-Monatsfrist des Gesamtprojektes überschritten wird…
…einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US-Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur…
…Der Umstand, dass der Versandhandelskatalog sowie alle Werbemittel im Rahmen des Direct-Mailings von Österreich aus für den bundesdeutschen Markt erstellt werden, sowie das Faktum, dass es in der deutschen Niederlassung kein Warenlager gibt, weil die bestellte Ware unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen…
…Die Anwendung der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA - Türkei) auf die zwischen Jänner und Mai 1994 vom türkischen Arbeitgeber bezogenen Einkünfte wäre in diesem Fall mangels Erfüllung des in Abs. 2 lit. a genannten Tatbestandsmerkmals des 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres…
…der ein österreichisches Anlagenbauunternehmen angehört, im Rahmen eines Gleisbauprojektes in Deutschland ein bestimmter Aufgabenbereich übertragen, der in der Zeit von Ende August des Jahres 1 bis Mai des Jahres 2 zu erfüllen war, dann wäre bei vorgesehener Beendigung der Bauarbeiten in Deutschland keine Betriebstätte für…
…besitzt. Die Fruchtgenussberechtigte müsste daher auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können und diese Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten, wenn die Kapitalerträge ihr weiterhin zugerechnet werden sollen. Mit solchen und ähnlichen Fragen der Einkünftezurechnung hat sich im Mai 2003 auch der 15. Österreichische Juristentag befasst, wobei…
…bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen "Strohmannes" erkennbar). 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge berechtigt; eine auf dieser Grundlage in den USA entrichtete Bundeseinkommensteuer ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 lit…
…erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre" (zB VwGH 10. Mai 1988, 87/14/0084). Hält eine österreichische Privatstiftung 100% der Anteile einer österreichischen GMBH, die ihrerseits wieder 100% einer irischen Kapitalgesellschaft hält, wobei…
…11 Abs. 2 in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Griechenland zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden. 29. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in einem solchen Fall eine Zuordnung unter Artikel 18 des Abkommens mit der Folge der ausschließlichen Steuerpflicht in Österreich geboten (siehe auch EAS 1320 betr. eine vorzeitige Pensionsabfindung im Verhältnis zu Deutschland). 10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zuständigen Finanzamt hergestellt werden müssen, oder es wird der Steuerabzug vorgenommen und in einem anschließenden Rückzahlungsverfahren die amtliche Anerkennung einer Zuordnung zur ersten Fallgruppe mit der Folge einer DBA-Entlastungsberechtigung erwirkt. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Artikel 5 Abs. 4 lit. e des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 nicht zur Begründung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des Abkommens führen. Für diesen Fall würde eine körperschaftsteuerliche Erfassung des US-Unternehmens nur wegen der inländischen Empfangseinrichtungen nicht erfolgen. Eine solche Abkommensauslegung…
…oder von Drittstaaten aus Ferngeschäftsführung für die österreichische Niederlassung betrieben wurde. Weiters ist zu beachten, dass der französische Arbeitgeber infolge der inländischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) gemäß § 47 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist. 4. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…versetzt würden, Bestellungen bzw. Reklamationen an der Wiener Adresse zu tätigen, wenn sonach die US-Gesellschaft den Ost-Markt von Österreich aus in gleicher Weise wie bei Eröffnung einer (echten) Betriebstätte betreut. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gleichlautend EAS 399). Pkt. 9.3.1 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/4/14/93, steht mit den vorstehenden Ausführungen im Einklang. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: