…9 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Ö/Deutschland. Dass im Geltungsbereich des - vermutlich ab 2002 wirksam werdenden neuen Abkommens - dieser Betriebstätte möglicherweise bloße Hilfsfunktion zugeordnet werden kann, ist nicht auszuschließen. Für die nach dem geltenden Abkommen bei Bestand einer deutschen Betriebstätte vorzunehmenden Gewinnaufteilung…
…im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland dar, wenn ihm keine bloße Hilfsfunktion bei der Geschäftsabwicklung zukommt (Abs. 42.7 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Ob ein Kundendatenbankserver als bloße unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist, ist sachverhaltsabhängig und kann daher nicht in dem…
…Diese Voraussetzung einer bloßen unterstützenden Hilfstätigkeit ist aber nur erfüllt, wenn das Informationsbüro nicht bereits wesentliche Funktionen des Produktvertriebes übernimmt. Unter dieser Bedingung könnte einem österreichischen Informationsbüro einer britischen Investmentgesellschaft dann bloße Hilfsfunktion zukommen, wenn sich sein Aufgabenkreis auf Agenden etwa folgender Art beschränkt: Vorbereitung…
…den Bestand einer inländischen Betriebstätte hin; die Berufung darauf, dass in Absatz 42.7 die einer Telefonverbindung vergleichbare Servernutzung als bloße Hilfsfunktion aufgefasst werden müsste, vermag im Hinblick auf Absatz 42.8 dem Server die Betriebstätteneigenschaft nicht zu entziehen. Denn über den Server werden nicht…
…deshalb nicht möglich, weil Einrichtungen, die unmittelbar dem Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen dienen, nach Auffassung des BM für Finanzen im Allgemeinen keine bloße Hilfsfunktion zugeschrieben werden kann. Der Umstand, dass Satellitenschüsseln als Betriebstätte gewertet werden, sagt indessen noch nichts darüber aus, in welchem Umfang…
…eine Betriebstätte begründet, dann werden die über diese Schalteinheit laufenden Funktionen (Kennzeichnung und Markierung der von Kunden einlangenden Daten und spätere systematisierte Wiederauffindung der Daten) jedenfalls nicht als bloße Hilfsfunktionen anzusprechen sein, da sie geradezu den wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber…
…Betrachtung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Übrigen zurzeit von den meisten OECD-Staaten geteilt wird. Es muss weiters bezweifelt werden, dass im geschilderten Fall der inländischen Betriebstätte bloße Hilfsfunktionen zuzumessen sind, die ihr - auf der Ebene der Abkommensanwendung - die Eigenschaft einer Betriebstätte absprechen würden…
…kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA…
…DBA-Deutschland darstellt, bedarf einer genaueren Durchleuchtung der Nutzungsintensität. Bei einer - gemessen am Gesamtvolumen der deutschen Leistungserbringung - bloß untergeordneten Nutzung des Umkleideraumes (wenn dieser Umkleideraum daher eine bloße unterstützende Hilfsfunktion für die vertragliche Leistungserbringung darstellt) spricht Einiges dafür, dass diesem Raum gemäß Art. 5 Abs…
…b" zur Anwendung, falls die für die Assistenzleistung zur Verfügung gestellten Räume der Tochtergesellschaft nicht als Betriebstätte der Muttergesellschaft zu werten sind (dies wäre dann der Fall, wenn diesen Räumen eine bloße unterstützende Hilfsfunktion im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. e des österreichisch…
…Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion…
…werden, dass die Ausübung solcher Aktivitäten in dem österreichischen Büro bloße Hilfstätigkeiten im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 lit. f DBA-UdSSR darstellen. Der Umstand, dass diesen Aktivitäten aus der Sicht der Auftraggeber (=Lieferanten) für das Zustandekommen der Liefergeschäfte bloße untergeordnete Bedeutung zugemessen wird…
…ob den im österreichischen Kontaktbüro ausgeübten Funktionen lediglich die Qualität von untergeordneten Hilfsfunktionen für das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage…
…des OECD-Kommentars zur Artikel 5 des OECD-Musterabkommens). Vorsorglich ist aber anzumerken, dass in diesem Zusammenhang nur wirtschaftlich vernünftige Maßnahmen für die Baustellenfrist beachtlich sind (nicht daher ein bloßes "Stehenlassen" der Baumaschinen, oder ein Hinstellen nichtbenützter Wohnbaracken, wenn damit nur der Zweck verfolgt wird…
Unterhält ein japanisches Bankunternehmen in Österreich eine Repräsentanz, der im Rahmen der Unternehmenstätigkeit eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt, so stellt ein derartiger Hilfsstützpunkt gemäß Artikel IV Abs. 3 lit. e DBA-Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine…
…eine bloße Hilfstätigkeit des inländischen Marketingbüros für das deutsche Unternehmen zu sehen. Denn bei einer solchen Sichtweise müssten im schließlichen Endergebnis sämtliche inländischen Personengesellschaften (= Personengesellschaftsbetriebstätten) deutscher Unternehmen, von denen aus ausschließlich der osteuropäische Markt beliefert wird, als bloße Hilfsbetriebstätten gewertet werden. Die Hilfsfunktion einer…
…wird auch zu untersuchen sein, ob dann, wenn eine Betriebstätte als bestehend angenommen wird, dieser Betriebstätte über eine bloß unterstützende Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht…
…solchen Fall, wenn also z.B. Räumlichkeiten für das Abstellen von Geräten dauerhaft zur Verfügung gestellt würden, wird zu vermuten sein, dass es sich hiebei um Einrichtungen mit bloß unterstützender Hilfsfunktion im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. e DBA-Italien handelt, die ebenfalls…
…diversen Busunternehmern und anderen Leistungsträgern (also dem bloßen Einkauf von Leistungen dient) nicht zur Einstufung als "Einkaufstelle" im Sinn von Art. 5 Abs. 3 lit. d) des DBA-Irland führen kann, da die einheitliche Gesamtbetriebstätte nicht ausschließlich diesen Hilfsfunktionen, sondern dem Erbringen der Hauptleistung (Betreuung…
…Übrigen bedürfte dies auch einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Die im letzten Satz des neuen Abs. 12 vorgesehene Einschränkung der Betriebsstättenbegründung bei der Durchführung von Arbeiten von bloß untergeordneter Bedeutung bzw. Hilfsfunktion (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA) wird im vorliegenden Fall wohl dann…