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185 Treffer1265 msnur geltende Fassungen
EAS 662Besteuerungskonflikte sind primär durch Verständigungsverfahren zu beseitigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1269/2/1-IV/4/9526.06.1995

…12 auf 5 % herabzusetzen. Geschieht dies nicht, dann kann dieser Besteuerungskonflikt nicht durch Anrechnung der tschechischen Steuer auf die österreichische Steuer beseitigt werden. Vielmehr ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens zu untersuchen, ob Tschechien tatsächlich eine Vertragsverletzung begangen hat und es ist zutreffendenfalls sodann der abkommensgemäße…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…

EAS 1374Deutsche Wegzugsbesteuerung bei nachträglicher Änderung der deutschen Besteuerungsgrundlage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/10-IV/4/9817.12.1998

…dann ist es nach internationalen Usancen Aufgabe Österreichs geworden, internationale Doppelbesteuerungen zu beseitigen. Unterzieht Deutschland anlässlich des Wegzuges die im Beteiligungsvermögen des Wegziehenden enthaltenen stillen Reserven der Besteuerung, dann wird im Fall einer nach dem Zuzug in Österreich stattfindenden tatsächlichen Veräußerung dieser Beteiligungen der Eintritt…

EAS 1343Anwendung von § 48 BAO bei familieninternem wiederholten Nachlassübergängen im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2622/1-IV/4/9830.09.1998

…besteht seitens des BM für Finanzen im allgemeinen die Bereitschaft, eine internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der…

EAS 1152Auslandsjob in Uruguay mit Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 337/1-IV/4/9731.10.1997

…einer längeren Berufstätigkeit in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen…

EAS 3201OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0178-IV/4/201124.01.2011

…nationalem Recht ein Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung eintreten, der aber sodann auf der Grundlage von Artikel 23 des Abkommens auf Seiten des Ansässigkeitsstaates zu beseitigen ist (vorletzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Dieser Entlastungsmechanismus kann…

EAS 3087Vermögensverwaltende kroatische Hybrid-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2419-IV/4/200921.09.2009

…die durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursacht sind, zu beseitigen. In EAS 1668 wurde Steuerfreistellung auf österreichischer Seite anerkannt, wenn eine deutsche vermögensverwaltende Personengesellschaft auf deutscher Seite als gewerblich geprägt mit deutschen Betriebstättengewinnen besteuert wurde. Und in EAS 1477 wurde - in späterer Abstimmung mit…

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

…argentinischen DBA mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese Steuerbefreiungsbestimmung im Wege einer Abkommensrevision aus dem DBA zu beseitigen, sind vor über 10 Jahren an der Haltung Argentiniens gescheitert. Bundesministerium für Finanzen, 17…

EAS 1768Investition in griechische Staatsanleihen und Brasilien-Darlehen durch eine inländische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 668/1-IV/4/0012.12.2000

…dann ist Österreich bereit, auf der Grundlage von § 48 der Bundesabgabenordnung diese für die deutschen Gesellschafter zu beseitigen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Entwicklungen bei Anwendung von EG-Gemeinschaftsrecht die vorstehende Rechtsbeurteilung beeinflussen könnten, kann ohne Kenntnis, wie Deutschland in einem reziproken Fall österreichische…

EAS 173Österreichischer Zweitwohnsitz eines slowenischen Komponisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1341/7/1-IV/4/9208.10.1992

…eingezahlt werden, in Österreich einen bloßen Zweitwohnsitz, so besteht die Möglichkeit, hinsichtlich dieser Auslandstantiemen den Eintritt einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch Anrechnung der slowenischen Steuer gemäß § 48 BAO zu beseitigen. 8. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 557Errichtung eines Verkaufslokals in Slowenien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4502/41-IV/4/9402.01.1995

…Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein Ausgleich von Anlaufverlusten mit dem positiven Inlandsergebnis des Unternehmens nicht ausgeschlossen (ein solcher Effekt würde nach der geltenden Rechtslage indessen eintreten, sobald die Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien durch ein Doppelbesteuerungsabkommen beseitigt wird). 2. Jänner…

EAS 666Deutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/7-IV/4/9505.07.1995

…eingetreten ist. Denn wenn Österreich zum Ansässigkeitsstaat geworden ist, dann wird es in der Regel Aufgabe Österreichs sein, internationale Doppelbesteuerungen auch dann zu beseitigen, wenn das Ausland keine Gegenseitigkeit übt. In einem solchen Fall erscheint auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 27. Nov. 1978…

EAS 794Schenkung inländischer Liegenschaften durch Deutsche
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9629.01.1996

…von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung, wie dies in reziproken…

EAS 853Anrechnung einer türkischen Versicherungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/6/1-IV/4/9504.04.1996

…die die österreichische Versicherungssteuerpflicht auslösende Auslandsaktivität im allgemeinen handels- oder wirtschaftspolitischen Interesse Österreichs gelegen ist. Bei im österreichischen Interesse gelegenen Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen entspricht es der Praxis des BM für Finanzen nach Maßgabe der gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten störende internationale Doppelbesteuerungen jeglicher Art zu beseitigen…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu beantragenden Verständigungsverfahrens die hiedurch eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt…

EAS 1502Zinsen aus Mexiko
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 75/1-IV/4/9926.07.1999

…Marktes dienen soll, dann besteht die Bereitschaft, auf der Grundlage von § 48 BAO eine für die österreichische Gesellschaft eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Erzielt daher die österreichische KG aus einem der Tochtergesellschaft gewährten Kredit fremdübliche Zinsen, die in Mexiko einer 30-prozentigen Quellensteuer unterliegen, dann würde…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch selbst wenn…

EAS 3304Ungarische vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Drittstaatskapitalerträgen und österreichischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0719-IV/4/201223.11.2012

…da sonst das Abkommen mit Ungarn in einer Art ausgelegt würde, dass es nicht mehr in der Lage ist, die Doppelbesteuerung zu beseitigen. Da Ungarn durch das DBA-Ö/Ungarn sonach nicht daran gehindert ist, die nach seinem Recht in Ungarn ansässige Gesellschaft auch mit…

EAS 3256Gewerblich geprägte deutsche Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/201227.01.2012

Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…

EAS 2380In Tschechien nichtabzugsfähige Zinsen für Gesellschafterdarlehen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/38-IV/4/0311.11.2003

…auslöst - im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel nicht möglich, die eintretende wirtschaftliche Doppelbesteuerung anstelle dessen durch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO zu beseitigen. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: