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103 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…

EAS 214Diplomatenfreistellung von der Zinsenendbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3325/1/1-IV/4/9204.12.1992

…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…

EAS 240Keine Zinsenendbesteuerung für Diplomaten und Administrativpersonal der Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/9/1-IV/4/9304.03.1993

…10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für…

EAS 233KESt-Befreiung für die nichtösterreichischen IIASA-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 2/4/1-IV/4/9305.02.1993

…Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), die gemäß …

EAS 2807Inlandsgewinnausschüttung an eine inländische KG mit deutscher GmbH-Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0044-IV/4/200705.02.2007

…wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses "Unmittelbarkeitserfordernis" bei Beteiligung im Wege einer Personengesellschaft nicht als erfüllt angesehen werden, weil bei der KESt-Abrechnung sonst weiterführende Recherchen getätigt werden müssten, in welchem Ausmaß der Personengesellschaft beteiligungsertragsbegünstigte…

EAS 1591Wohnsitzverlegung einer Stiftungsbegünstigten nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 779/1-IV/4/9924.01.2000

…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen, findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…

EAS 1684Mit-Stiftung durch Österreicherin mit Wohnsitz in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0010.07.2000

…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…

EAS 3106Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an französische und britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3156-IV/4/200925.11.2009

…1 lit. f des Abkommens fällt und jede Ausschüttung dieser "Gesellschaft" vom Dividendenbegriff erfasst wird, gleichgültig ob sie an einen Gesellschafter oder an andere Personen fließt, werden Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte von Artikel 10 DBA-Großbritannien erfasst. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2009

EAS 1076Auslandsdividendenbezug durch eine inländische Tochtergesellschaft einer niederländischen Stiftung mit belgischen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/11-IV/4/9726.05.1997

…ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu stehen. Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung an dieser allerdings nicht "beteiligt"; damit ist…

EAS 1409Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an eine liechtensteinische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/2-IV/4/9904.02.1999

…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst…

EAS 1780Geschäftsleitungsverlegung und 2-Jahresfrist nach § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0109.01.2001

…1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden. Es soll hiedurch auf einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter…

EAS 3417Abkommensberechtigung und Quellensteuerbefreiung für japanische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/8/201914.08.2019

…KESt rückzuerstatten - nicht nur jener Teil, der auf Fondsinvestoren entfällt, welche dem Pensionsfonds im Ergebnis die Abkommensberechtigung vermitteln (dh. österreichische oder japanische natürliche Personen bzw gleichberechtigte Begünstigte). Denn solange der Pensionsfonds die LOB-Tests "besteht", ist für die Höhe des anzuwendenden Quellensteuersatzes Art. 10 Abs…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des BMF für deren abkommensrechtliche Qualifikation nur dann per analogiam der auf Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen anzuwendende Art. 15 DBA Hongkong Anwendung finden, wenn sich die Funktionen der betroffenen Personen auf…

EAS 2498Bedienstete des Europäischen Fremdsprachenzentrums
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/26-IV/4/0319.07.2004

…weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen (EAS 2300…

EAS 2300KESt-Entlastung für Bedienstete der internationalen Organisationen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 664/1-IV/4/0310.06.2003

…weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt…

EAS 816Immigrierender US-Gastprofessor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/18-IV/4/9622.02.1996

Gemäß Artikel XII DBA-USA sind US-Gastprofessoren unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Begünstigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Wird daher in Österreich eine österreichische Wohnung bloß für die Dauer der Gastprofessur angemietet, so führt dies…

EAS 393Beteiligungsveräußerungen nach dem neuen DBA-Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/70/1-IV/4/9421.02.1994

…wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird. Als "Angehöriger" ist durch die allgemeine, in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene…

EAS 2286Eigenkapitalverzinsung bei Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4281/1-IV/4/0312.06.2003

…deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt, dann bewirkt das Diskriminierungsverbot, dass sich eine Berechtigung für die Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung in gleicher Weise ergeben muss, wie bei Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an dieser österreichischen Personengesellschaft. Österreichische Privatstiftungen sind als solche zwar nicht begünstigt…

EAS 1041Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei negativen inländischen Kommanditisteneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9724.03.1997

…einem zweiten Schritt zu ermitteln, in welcher Höhe die durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte (1,15 Mio) in diesem Einkommen enthalten sind, um sodann in einem dritten Schritt den Teil der österreichischen Einkommensteuer festzustellen, der auf diese durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt. Aus dem Vorhergesagten folgt…

EAS 347Veräußerung eines inländischen Grundstückes nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2467/1/1-IV/4/9303.12.1993

  Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…