…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…
…Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei…
…10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für…
…Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), die gemäß …
…wenn der begünstigte Dividendenempfänger "unmittelbar" an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Dem Gesetzeszweck entsprechend kann dieses "Unmittelbarkeitserfordernis" bei Beteiligung im Wege einer Personengesellschaft nicht als erfüllt angesehen werden, weil bei der KESt-Abrechnung sonst weiterführende Recherchen getätigt werden müssten, in welchem Ausmaß der Personengesellschaft beteiligungsertragsbegünstigte…
…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen, findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…
…Deutschland ansässige Personen Begünstigte oder Letztbegünstigte österreichischer Privatstiftungen findet eine Zurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten…
…1 lit. f des Abkommens fällt und jede Ausschüttung dieser "Gesellschaft" vom Dividendenbegriff erfasst wird, gleichgültig ob sie an einen Gesellschafter oder an andere Personen fließt, werden Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte von Artikel 10 DBA-Großbritannien erfasst. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2009
…ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu stehen. Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte" der niederländischen Stiftung an dieser allerdings nicht "beteiligt"; damit ist…
…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst…
…1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden. Es soll hiedurch auf einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter…
…KESt rückzuerstatten - nicht nur jener Teil, der auf Fondsinvestoren entfällt, welche dem Pensionsfonds im Ergebnis die Abkommensberechtigung vermitteln (dh. österreichische oder japanische natürliche Personen bzw gleichberechtigte Begünstigte). Denn solange der Pensionsfonds die LOB-Tests "besteht", ist für die Höhe des anzuwendenden Quellensteuersatzes Art. 10 Abs…
…als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des BMF für deren abkommensrechtliche Qualifikation nur dann per analogiam der auf Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen anzuwendende Art. 15 DBA Hongkong Anwendung finden, wenn sich die Funktionen der betroffenen Personen auf…
…weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen (EAS 2300…
…weiterhin angewendete Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat für alle Personengruppen Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt…
Gemäß Artikel XII DBA-USA sind US-Gastprofessoren unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Begünstigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Wird daher in Österreich eine österreichische Wohnung bloß für die Dauer der Gastprofessur angemietet, so führt dies…
…wird, wenn auf österreichischer Seite im Rahmen der primär juristische Personen betreffenden begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird. Als "Angehöriger" ist durch die allgemeine, in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene…
…deutsche Stiftung an der betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft beteiligt, dann bewirkt das Diskriminierungsverbot, dass sich eine Berechtigung für die Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung in gleicher Weise ergeben muss, wie bei Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an dieser österreichischen Personengesellschaft. Österreichische Privatstiftungen sind als solche zwar nicht begünstigt…
…einem zweiten Schritt zu ermitteln, in welcher Höhe die durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte (1,15 Mio) in diesem Einkommen enthalten sind, um sodann in einem dritten Schritt den Teil der österreichischen Einkommensteuer festzustellen, der auf diese durch Steueranrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt. Aus dem Vorhergesagten folgt…
Werden zum Privatvermögen zählende inländische Grundstücke von Personen veräußert, die ihren Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes…