…kein begünstigtes Vermögen, kann Art. VI insgesamt nicht angewendet werden. Sollte es sich hingegen um eine Abspaltung handeln, muss nur das übertragene Vermögen die Eigenschaft von begünstigtem Vermögen haben; ob der abspaltenden Körperschaft begünstigtes Vermögen verbleibt, ist hingegen unbeachtlich. Sollte keine begünstigte Spaltung erfolgt sein…
…maßgeblich - unabhängig davon, ob der Pensionsfonds aus österreichischer Sicht transparent ist oder nicht. Im Zuge des Rückerstattungsantrags für in Österreich einbehaltene KESt auf die bezogenen Dividenden werden daher neben einer Ansässigkeitsbescheinigung des Pensionsfonds auch Dokumente beizubringen sein, aus denen die Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des…
…Entscheidungsgremien eines als intransparent zu behandelnden Hongkong-Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 in Österreich zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht Österreichs wird durch Art. 20 Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt…
…gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Diese Voraussetzung ist nicht nur dann erfüllt, wenn eine "fremde" gemeinnützige Einrichtung die Unterstützung gewährt, sondern auch dann, wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige Trägerorganisation der Sportler selbst erfolgt (zB durch den betreffenden Sportverein). Werden daher die Kosten der Teilnahme…
…langjährig dem fliegenden Personal eines italienischen Luftfahrtunternehmens angehörte nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und wird ihm nach der Wohnsitzverlegung eine - in Italien begünstigt besteuerte - gesetzliche und freiwillige Abfertigung sowie eine Pensionsabfindung ausgezahlt, dann ist die Abfertigung gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Italien…
…zu befreien. Der Begriff "Darlehen" ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht definiert. Aus dem Abkommenszusammenhang ist aber erkennbar, dass der Begriff weit auszulegen ist; denn es sollen Darlehen "jeder Art" begünstigt sein. Nach Auffassung des BM für Finanzen, die aber mit Polen nicht abgesprochen ist, sind daher…
…des Organträgers anzurechnen ist; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass Großbritannien nicht die A-GMBH, sondern die B-GMBH besteuert. Die Ermittlung des allein dem Organträger zustehenden "Anrechnungshöchstbetrages" erfolgt nach den Grundsätzen der "per country limitation" unter Zusammenfassung aller durch Anrechnung begünstigten britischen Einkünfte sowohl…
…sind daher weder auf Grund von § 94a EStG von der Kapitalertragsteuer freizustellen noch auf Grund des Artikels 10a DBA-Deutschland (1954) durch den 5%-Quellensteuersatz begünstigt. Die deutsche Genossenschaft ist allerdings berechtigt, nach der zitierten Abkommensbestimmung eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 15% zu verlangen…
…der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden…
… es war nicht ihr Sinn eine kapitalmarktstörende Bevorzugung von Auslandskapitalveranlagungen auf Madeira herbeizuführen. Nach dem hier vorliegenden Informationsstand sind die zur Zeit der Abkommensunterzeichnung vorgesehenen und zu einem "Matching-Credit" berechtigenden Sondersteuerbefreiungen im Zuge tiefgreifender portugiesischer Steuerreformen abgeschafft worden. Von portugiesischer Seite sind keine Nachrichten…
…vergleichbaren inländischen Übertragungen begünstigt werden; angesichts der in § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen Steuerfreistellung für Vermögensanfälle aller Art an inländische Gebietskörperschaften steht aber auch dieser Aspekt einer positiven Ausübung des in § 48 BAO eingeräumten freien Ermessens in Fällen der vorliegenden Art nicht entgegen.…
…der UN und der UN-Spezialorganisationen begünstigt war, eine Witwenpension aus dem UNJSPF, so unterliegt sie der Steuerpflicht in Österreich. Da die Witwe selbst nicht aufgrund eines Amtssitz- oder Privilegienabkommens steuerbefreit ist, kann Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen per se auch nicht zu einer Steuerbefreiung führen.…
…ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht. Engagiert daher ein österreichischer gemeinnütziger Kulturveranstalter vom Gemeinschaftsrecht begünstigte Künstler zu Inlandsgastspielen, dann wird bis zu einer allfälligen künftigen gesetzlichen oder erlassmäßigen Klärung kein Einwand zu erheben sein…
…Ausschüttung selbst in den USA in abkommenskonformer Weise einer Abzugsbesteuerung unterzogen würde, wäre insoweit eine Anrechnungsverpflichtung in Österreich gegeben. Allerdings wird auf österreichischer Seite die Auffassung vertreten, dass Trust-Ausschüttungen auch dann, wenn sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden, nicht…
…eine im Ausland erfolgende "Montage .....von Anlagen" zu den nach dieser Gesetzesstelle begünstigten Auslandstätigkeiten. Es gehört nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen, dass jene Anlagen, die im Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Ein inländisches Unternehmen, das beauftragt ist…
…Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr…
…Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust…
…klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein…
…sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland; Art. 21 DBA-Schweiz; Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln…
…solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden. Zu der Frage, wie die Stiftungszuwendungen in den USA steuerlich behandelt werden, kann seitens der österreichischen Steuerverwaltung nicht Stellung genommen werden; diesbezügliche Auskünfte müßten auf amerikanischer Seite…