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103 Treffer1494 msnur geltende Fassungen
EAS 2677Verkauf von Auslandsbeteiligungen nach einer Auslandsspaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200616.01.2006

…kein begünstigtes Vermögen, kann Art. VI insgesamt nicht angewendet werden. Sollte es sich hingegen um eine Abspaltung handeln, muss nur das übertragene Vermögen die Eigenschaft von begünstigtem Vermögen haben; ob der abspaltenden Körperschaft begünstigtes Vermögen verbleibt, ist hingegen unbeachtlich. Sollte keine begünstigte Spaltung erfolgt sein…

EAS 3417Abkommensberechtigung und Quellensteuerbefreiung für japanische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/8/201914.08.2019

…maßgeblich - unabhängig davon, ob der Pensionsfonds aus österreichischer Sicht transparent ist oder nicht. Im Zuge des Rückerstattungsantrags für in Österreich einbehaltene KESt auf die bezogenen Dividenden werden daher neben einer Ansässigkeitsbescheinigung des Pensionsfonds auch Dokumente beizubringen sein, aus denen die Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des…

EAS 3396Mitwirkung eines Österreichers in Beratungs- und Entscheidungsgremien von Hongkong-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0421-IV/8/201723.01.2018

…Entscheidungsgremien eines als intransparent zu behandelnden Hongkong-Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 in Österreich zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht Österreichs wird durch Art. 20 Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt…

EAS 2957Deutsche Werbeeinnahmen eines österreichischen gemeinnützigen Sportvereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0982-IV/4/200804.04.2008

…gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Diese Voraussetzung ist nicht nur dann erfüllt, wenn eine "fremde" gemeinnützige Einrichtung die Unterstützung gewährt, sondern auch dann, wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige Trägerorganisation der Sportler selbst erfolgt (zB durch den betreffenden Sportverein). Werden daher die Kosten der Teilnahme…

EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…langjährig dem fliegenden Personal eines italienischen Luftfahrtunternehmens angehörte nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und wird ihm nach der Wohnsitzverlegung eine - in Italien begünstigt besteuerte - gesetzliche und freiwillige Abfertigung sowie eine Pensionsabfindung ausgezahlt, dann ist die Abfertigung gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Italien…

EAS 2709Darlehensbegriff im DBA-Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200603.03.2006

…zu befreien. Der Begriff "Darlehen" ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht definiert. Aus dem Abkommenszusammenhang ist aber erkennbar, dass der Begriff weit auszulegen ist; denn es sollen Darlehen "jeder Art" begünstigt sein. Nach Auffassung des BM für Finanzen, die aber mit Polen nicht abgesprochen ist, sind daher…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

…des Organträgers anzurechnen ist; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass Großbritannien nicht die A-GMBH, sondern die B-GMBH besteuert. Die Ermittlung des allein dem Organträger zustehenden "Anrechnungshöchstbetrages" erfolgt nach den Grundsätzen der "per country limitation" unter Zusammenfassung aller durch Anrechnung begünstigten britischen Einkünfte sowohl…

EAS 1896Österreichische GMBH-Gewinnausschüttungen an die deutsche Mutter-Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0120.08.2001

…sind daher weder auf Grund von § 94a EStG von der Kapitalertragsteuer freizustellen noch auf Grund des Artikels 10a DBA-Deutschland (1954) durch den 5%-Quellensteuersatz begünstigt. Die deutsche Genossenschaft ist allerdings berechtigt, nach der zitierten Abkommensbestimmung eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 15% zu verlangen…

EAS 1647Mitarbeiterbeteiligung an französischer Muttergesellschaft über eine luxemburgische KGaA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/0008.05.2000

…der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden…

EAS 456Frage der Matching Credit-Berechtigung für quellensteuerfreie Zinsen aus der Madeira Free Trade Zone Portugals
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/68/1-IV/4/9421.06.1994

… es war nicht ihr Sinn eine kapitalmarktstörende Bevorzugung von Auslandskapitalveranlagungen auf Madeira herbeizuführen. Nach dem hier vorliegenden Informationsstand sind die zur Zeit der Abkommensunterzeichnung vorgesehenen und zu einem "Matching-Credit" berechtigenden Sondersteuerbefreiungen im Zuge tiefgreifender portugiesischer Steuerreformen abgeschafft worden. Von portugiesischer Seite sind keine Nachrichten…

EAS 885Unentgeltliche Übertragung einer inländischen Kommanditbeteiligung durch den deutschen Gesellschafter an eine inländische Stadtgemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9623.05.1996

…vergleichbaren inländischen Übertragungen begünstigt werden; angesichts der in § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen Steuerfreistellung für Vermögensanfälle aller Art an inländische Gebietskörperschaften steht aber auch dieser Aspekt einer positiven Ausübung des in § 48 BAO eingeräumten freien Ermessens in Fällen der vorliegenden Art nicht entgegen.…

EAS 3453Pensionen aus dem UN Joint Staff Pension Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.536.51825.07.2024

…der UN und der UN-Spezialorganisationen begünstigt war, eine Witwenpension aus dem UNJSPF, so unterliegt sie der Steuerpflicht in Österreich. Da die Witwe selbst nicht aufgrund eines Amtssitz- oder Privilegienabkommens steuerbefreit ist, kann Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen per se auch nicht zu einer Steuerbefreiung führen.…

EAS 2806Auswirkungen des EuGH-Urteils "Scorpio" auf die österr. Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0013-IV/4/200715.01.2007

…ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht. Engagiert daher ein österreichischer gemeinnütziger Kulturveranstalter vom Gemeinschaftsrecht begünstigte Künstler zu Inlandsgastspielen, dann wird bis zu einer allfälligen künftigen gesetzlichen oder erlassmäßigen Klärung kein Einwand zu erheben sein…

EAS 2799Einkünfte aus US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0008-IV/4/200717.01.2007

…Ausschüttung selbst in den USA in abkommenskonformer Weise einer Abzugsbesteuerung unterzogen würde, wäre insoweit eine Anrechnungsverpflichtung in Österreich gegeben. Allerdings wird auf österreichischer Seite die Auffassung vertreten, dass Trust-Ausschüttungen auch dann, wenn sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden, nicht…

EAS 1869Auslandsinstallation von Fremdsoftware
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/1-IV/4/0102.07.2001

…eine im Ausland erfolgende "Montage .....von Anlagen" zu den nach dieser Gesetzesstelle begünstigten Auslandstätigkeiten. Es gehört nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen, dass jene Anlagen, die im Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Ein inländisches Unternehmen, das beauftragt ist…

EAS 2069Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/0203.06.2002

…Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr…

EAS 3382Einkünfte aus ungarischen Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0190-VI/8/201718.07.2017

…Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust…

EAS 947Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen an britische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 139/1-IV/4/9627.09.1996

…klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der britische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein…

EAS 989Im Ausland ansässige Begünstigte inländischer Privatstiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/7-IV/4/9609.12.1996

…sogenannten "Grundzuteilungsregel" für nicht besonders geregelte Einkünfte (Art. 13 Abs.1 DBA-Deutschland; Art. 21 DBA-Schweiz; Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln…

EAS 1519Stiftungszuwendungen an amerikanische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 534/1-IV/4/9913.09.1999

…solange nicht im Verordnungsweg das Rückerstattungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist) die Steuerentlastung durch Freistellung von der KESt herbeigeführt werden. Zu der Frage, wie die Stiftungszuwendungen in den USA steuerlich behandelt werden, kann seitens der österreichischen Steuerverwaltung nicht Stellung genommen werden; diesbezügliche Auskünfte müßten auf amerikanischer Seite…