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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1896

Österreichische GMBH-Gewinnausschüttungen an die deutsche Mutter-Genossenschaft

geltende FassungEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/01vom 20.08.2001

Wortlaut laut Findok

Eine deutsche Genossenschaft ist weder in der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z. 3 EStG als vergleichbare Kapitalgesellschaft angeführt, noch fällt sie unter den Begriff "Kapitalgesellschaft" im Sinn von Artikel 10a DBA-Deutschland (1954). Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH an ihre deutsche Mutter-Genossenschaft vornimmt, sind daher weder auf Grund von § 94a EStG von der Kapitalertragsteuer freizustellen noch auf Grund des Artikels 10a DBA-Deutschland (1954) durch den 5%-Quellensteuersatz begünstigt. Die deutsche Genossenschaft ist allerdings berechtigt, nach der zitierten Abkommensbestimmung eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf 15% zu verlangen. Die Rechtslage ändert sich ab dem Wirksamwerden des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland (2000), da dann der 5%-Quellensteuersatz zusteht. Dies deshalb, weil das neue Abkommen diese Begünstigung nicht mehr nur den deutschen Kapitalgesellschaften, sondern allen "Gesellschaften" im Sinn der Definition des Art. 3 Abs. 1 lit. e des neuen Abkommens zuerkennt. Als "Gesellschaft" im Sinn der DBA-Definition sind alle juristischen Personen, sonach auch Genossenschaften, anzusehen. Ob der Wirksamkeitsbeginn des DBA (2000) der 1.1.2002 oder der 1.1.2003 sein wird, hängt vom Fortgang des Ratifizierungsverfahrens ab, das derzeit in den Parlamenten der beiden Länder abläuft. 20. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KapitalgesellschaftGewinnausschüttungKapitalertragsteuerGenossenschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
W 717/1-IV/4/01
Stammnummer
2358
Gültig
20.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF