Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1896
Österreichische GMBH-Gewinnausschüttungen an die deutsche Mutter-Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/01vom 20.08.2001
Wortlaut laut Findok
Eine
deutsche Genossenschaft ist weder in der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z. 3 EStG
als vergleichbare Kapitalgesellschaft angeführt, noch fällt sie unter
den Begriff "Kapitalgesellschaft" im Sinn von Artikel 10a DBA-Deutschland
(1954). Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH an ihre
deutsche Mutter-Genossenschaft vornimmt, sind daher weder auf Grund von §
94a EStG von der Kapitalertragsteuer freizustellen noch auf Grund des Artikels
10a DBA-Deutschland (1954) durch den 5%-Quellensteuersatz begünstigt. Die
deutsche Genossenschaft ist allerdings berechtigt, nach der zitierten
Abkommensbestimmung eine Herabsetzung der österreichischen
Kapitalertragsteuer auf 15% zu verlangen.
Die Rechtslage
ändert sich ab dem Wirksamwerden des am 24. August 2000 unterzeichneten
DBA-Deutschland (2000), da dann der 5%-Quellensteuersatz zusteht. Dies deshalb,
weil das neue Abkommen diese Begünstigung nicht mehr nur den deutschen
Kapitalgesellschaften, sondern allen "Gesellschaften" im Sinn der Definition des
Art. 3 Abs. 1 lit. e des neuen Abkommens zuerkennt. Als "Gesellschaft" im Sinn
der DBA-Definition sind alle juristischen Personen, sonach auch
Genossenschaften, anzusehen. Ob der Wirksamkeitsbeginn des DBA (2000) der
1.1.2002 oder der 1.1.2003 sein wird, hängt vom Fortgang des
Ratifizierungsverfahrens ab, das derzeit in den Parlamenten der beiden
Länder abläuft.
20. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Anlage 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 94a Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 10a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 3 Abs. 1 lit. e DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 717/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2358
- Gültig
- 20.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF