Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1869
Auslandsinstallation von Fremdsoftware
geltende FassungEAS-AuskunftH 266/1-IV/4/01vom 02.07.2001
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 10 EStG zählt eine im Ausland erfolgende "Montage .....von Anlagen" zu den nach dieser Gesetzesstelle begünstigten Auslandstätigkeiten. Es gehört nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen, dass jene Anlagen, die im Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Ein inländisches Unternehmen, das beauftragt ist, von anderen in- oder ausländischen Unternehmen gefertigte Maschinen oder sonstige Anlagen im Ausland zu montieren, erbringt daher eine gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 10 EStG begünstigte Auslandstätigkeit.
Nach der in RZ 57 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 der Gesetzesstelle gegebenen Auslegung fällt auch die Installation von Software in ausländischen EDV-Systemen unter den Begriff der "Montage ..... von Anlagen". Entsprechend den bei anderen Fällen einer Anlagenmontage geltenden Grundsätzen wird es daher auch bei Softwareinstallationen nicht erforderlich sein, dass es sich hiebei um Eigensoftware handelt.
02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 266/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2169
- Gültig
- 02.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF