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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1869

Auslandsinstallation von Fremdsoftware

geltende FassungEAS-AuskunftH 266/1-IV/4/01vom 02.07.2001

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG zählt eine im Ausland erfolgende "Montage .....von Anlagen" zu den nach dieser Gesetzesstelle begünstigten Auslandstätigkeiten. Es gehört nicht zu den Tatbestandsvoraussetzungen, dass jene Anlagen, die im Ausland montiert werden, vom Montageunternehmen selbst gefertigt oder sonst von ihm erworben worden sind. Ein inländisches Unternehmen, das beauftragt ist, von anderen in- oder ausländischen Unternehmen gefertigte Maschinen oder sonstige Anlagen im Ausland zu montieren, erbringt daher eine gemäß § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG begünstigte Auslandstätigkeit. Nach der in RZ 57 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 der Gesetzesstelle gegebenen Auslegung fällt auch die Installation von Software in ausländischen EDV-Systemen unter den Begriff der "Montage ..... von Anlagen". Entsprechend den bei anderen Fällen einer Anlagenmontage geltenden Grundsätzen wird es daher auch bei Softwareinstallationen nicht erforderlich sein, dass es sich hiebei um Eigensoftware handelt. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Softwareinstallationen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 266/1-IV/4/01
Stammnummer
2169
Gültig
02.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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