…gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US Limited Partnership oder…
…Ob allerdings nach innerstaatlichem US-Recht in Fällen der vorliegenden Art eine Zurechnung der Stiftungseinkünfte an den US-Bürger möglich ist (wie dies zB in Österreich hinsichtlich der "ausschüttungsgleichen Erträge" bei ausländischen Investmentfonds gehandhabt wird), ist eine Frage des internen US-Steuerrechts zu dem vom…
…Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt…
…noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte Rechtsansicht aufgegeben, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten daher tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle…
…dass Unterlagen über Art und Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung…
…eines "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, entspricht, oder die Anteile am Fondsvermögen in der Art des Miteigentums gehalten werden, oder anderweitige steuerlich relevante Verfügungsmöglichkeiten über die in den Fonds einfließenden Erträge bestehen. Die Struktur der US…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
…in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15-prozentige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 des Abkommens diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer des Investors…
…Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des…
…352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß §…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…führt, wird davon auszugehen sein, dass im Fall von verliehenen Auslandsaktien die ausländischen Aktiendividenden im Allgemeinen dem zivilrechtlichen Eigentümer der Kapitalanlagen zuzurechnen sind, wenn diesem tatsächlich auch die wirtschaftliche Eigentümerposition zukommt (zB weil er bei Hoffnung auf fallende Kurse die Aktien jederzeit verkaufen könnte, um…
…1 des Gesetzes vor seiner Novellierung) abzuleiten, dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich…
…als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds anzusprechen…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
…Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA "die Einkünfte dieser Immobilien" von der Besteuerung ausgenommen sind. Bei…
…wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv …
Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen…
Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…