…üblicherweise unbesteuerten Auslandsfonds nur mehr insoweit vorgenommen, als die Fondsinvestoren in Staaten ansässig sind, mit denen Österreich eine DBA-Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann, wenn der ausländische Investmentfonds mit den österreichischen Kapitalerträgen einer tatsächlichen Besteuerung unterliegt, wenn sonach die oben beschriebene DBA-Auslegung…
…ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in…
…Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich dem österreichischen Anleger zugerechnet. Erwirbt daher eine österreichische Körperschaft Anteile an einem ausländischen Investmentfonds und wünscht…
…ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu Einkünften, die nach österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen…
…Publikumsinvestmentfonds ausländische Aktien gehalten, dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Transparenz nicht in der Lage, aus eigenem Recht eine abkommenskonforme Quellensteuerentlastung im Ausland zu erwirken, denn die Aktiendividenden werden steuerlich nicht ihm, sondern den Zertifikatsinhabern zugerechnet. Werden allerdings von einem solchen österreichischen Fonds ausländische…
…dass Unterlagen über Art und Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung…
…auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des § 41 InvFG 1993 kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein ausländischer Fonds im Sinne des § 42 InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs…
…den ausländischen Fonds, denen im Ausland die DBA-Ansässigkeit bestätigt wird, die KESt rückzuerstatten. Diese Rückerstattung ist allerdings nur in dem Maße zulässig, als die Fondsbeteiligten Abkommensberechtigung besitzen. Durch die Bezugnahme auf ein "dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen" wird in den InvFR 2008 im gegebenen…
…Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds beteiligt, zu dessen Vermögen deutsche, schweizerische und französische Aktien gehören, ist die Aktiengesellschaft berechtigt, für die ihr anteilig aus den drei Staaten zufließenden Kapitalerträge die abkommenskonforme Entlastung von der ausländischen Quellensteuer geltend zu machen…
…Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen nicht den Einschränkungen des § 14 EStG 1988 (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG 1988 bei der österreichischen Tochtergesellschaft zu erfolgen haben; siehe hiezu auch…
…jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Dass ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die Klassifizierung als "ausländischer Kapitalanlagefonds"; auch wenn ein solches Fondsvermögen nur…
…mittels Einzelantrages eine abkommenskonforme Steuerentlastung im Ausland insoweit zu verlangen, als ausländische Quellensteuern anteilig die an sie fließende Fondsausschüttung treffen. Nur im Verhältnis zur Schweiz kann seitens des Fonds eine Steuerentlastung mittels Sammelantrages in Anspruch genommen werden; in diesem Fall hat eine Einzelentlastung gegenüber den…
…jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Daß ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die Klassifizierung als "ausländischer Kapitalanlagefonds"; auch wenn ein solches Fondsvermögen nur…
Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…
…Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des…
…wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen, von dieser zivilrechtlichen Gestaltung für steuerliche Belange abzurücken, dann sind im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
… 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch, dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
…denen zwar ebenfalls eine Kapitalveranlagungsrolle im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen an Pensionisten obliegt. Vergleichbare EU-Pensionskassen: Ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, sind gemäß …