…in denen daher das Besteuerungsrecht an den Bezügen gemäß Art. 9 DBA-Ungarn Österreich zugewiesen ist, die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z. 10 EStG in Anspruch genommen werden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob der Gegenstand der Assistenzleistung als "begünstigte Auslandstätigkeit" eingestuft…
…folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der österreichische Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 berechtigt, jene Bezugsteile vom österreichischen Lohnsteuerabzug freizustellen, die auf berufliche Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen. Das Verlangen der Dienstnehmerin auf vollständige Steuerbefreiung in Österreich wegen…
…sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist der Durchschnittsteuersatz (Progressionssatz) zu ermitteln…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. 27…
…wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen vom 8. Juli 1992 verfügte…
… 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung von deutscher Seite möglich. Da im vorliegenden Fall aber die Interessenlage einer deutschen gemeinnützigen Stiftung betroffen ist…
…ist daher auf Grund des Abkommens verpflichtet, sein Besteuerungsrecht auf 5% einzuschränken. Dies vermag aber nicht zu bewirken, dass diesfalls auf der Grundlage des Abkommens (Art. 23 Abs. 2 lit. c DBA-Deutschland) in Österreich Steuerfreiheit zu gewähren ist. Denn die abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung für dividendenempfangende…
Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…
…auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf…
…beschränkten Steuerpflicht auf jeden ausländischen Gewerbetreibenden "bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt" unterliegen die betreffenden Einkünfte der inländischen Besteuerung. Denn im Zeitraum der Gewinnerzielung (Leistungserbringung durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…unter der Auflage einer in einem Trust Deed festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen. 02…
…Einkünften des deutschen Begünstigten unterbleibt, tritt auch hier keine internationale Doppelbesteuerung ein; die Steuerfreistellung in Deutschland gründet sich auf Artikel 3 DBA-Deutschland; denn Deutschland hat sich in dieser Abkommensbestimmung im Zusammenwirken mit Artikel 15 generell verpflichtet, Einkünfte aus österreichischem unbeweglichem Vermögen von der deutschen…
…deshalb, weil dem Begünstigten keine "Gesellschaftsanteile" zustehen und daher diese Voraussetzung des in Art. 10 Abs. 3 OECD-MA umschriebenen Dividendenbegriffs, dem das DBA Ungarn in dieser Hinsicht folgt, nicht erfüllt ist (vgl. EAS 2799). Sollte von den inländischen Begünstigten eine solche Steueranrechnung begehrt werden…
…Artikel 10, sondern Artikel 21 zur Anwendung kommt und folglich im vorliegenden Fall den USA das Quellenbesteuerungsrecht zur Gänze entzogen ist, wird zwar auch von zahlreichen anderen OECD-Staaten mitvertreten, ist aber nicht unumstritten. Sollte daher vom österreichischen Begünstigten eine solche Steueranrechnung begehrt werden, könnte…
…Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Befreiungsmethode gilt. Dies ist gemäß…
…13/0016). Umso weniger kann eine Ausgleichsfähigkeit zwischen einer Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt. 09. April 2002…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem Antrag müssten die von der Freistellungsmaßnahme betroffenen Vermögenswerte genau präzisiert werden. Entspricht der…