…38.1 des OECD-Kommentars 2003 zum OECD-MA). Allerdings könnte der andere Fall einer betriebstättenbegründenden Aktivität vorliegen, dass nämlich die Schneider außerhalb des Rahmens der eigenen Geschäftstätigkeit handeln. Dies wird dann gegeben sein, wenn diese Aktivitäten wirtschaftlich nicht so sehr dem Unternehmensgegenstand der eigenen…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen einen in Hongkong ansässigen Konsulenten mit der Beratung für die Auffindung und Abwicklung von Projekten im Raum der GUS, im Yemen und in Uzbekistan und wird diese Tätigkeit außerhalb des österreichischen Staatsgebietes ausgeführt, dann unterliegt diese Beratungstätigkeit nicht dem inländischen…
…Arbeit des Schweizers dem österreichischen Unternehmen und damit der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommt und daher in Österreich verwertet wird. Nach geltendem Recht müsste die inländische Steuerpflicht im Veranlagungsweg wahrgenommen werden. Die bei kaufmännischer und technischer Beratung in § 99 EStG vorgesehene Abzugsbesteuerung ist wohl auch außerhalb…
…Die Vermutung spricht aber gleichzeitig dafür, dass diese Betriebstätte nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Brasilien zu werten ist. Denn gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d sind bloße "Einkaufsstellen" eines Unternehmens nicht als Betriebstätte einzustufen. Beschränkt sich daher die vom Standort…
… 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers im Beschäftigungsstaat - soferne nicht besondere Umstände zu beachten sind - grundsätzlich nicht erfüllt ist. Der Umstand, dass für Belange des innerstaatlichen Rechts (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) eine…
…dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte, die aus den außerhalb der Schweiz erbrachten Dienstleistungen herrühren, auch dann…
…österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, mit dem sie auf die außerhalb Frankreichs unternommenen beruflichen Reisetätigkeiten entfallen. Der verbleibende, auf die Tätigkeit in Frankreich entfallende Teil ist nur für Belange des Progressionsvorbehaltes in die Steuererklärung aufzunehmen. Andere Überlegungen - vermutlich aber mit dem gleichen Ergebnis - sind anzustellen, wenn sich…
…1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung der Lohneinkünfte in einen steuerpflichtigen Inlands- und einen steuerfreien Auslandsteil wäre nur dann erforderlich, wenn und insoweit Arbeitsleistungen für das österreichische Unternehmen in Österreich oder sonst außerhalb Russlands erbracht würden. Die Steuerfreistellung kann in…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…
…ein in Tschechien ansässiger Außendienstmitarbeiter eines österreichischen Unternehmens beruflich 214 Tage in Tschechien, 128 Tage in Österreich und 23 Tage auf Dienstreisen in Berlin, Paris und Warschau auf, so müssen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen…
…eine Ansässigkeitsbescheinigung des Herkunftslandes und ein Beleg über die Nichtanrechenbarkeit der österreichischen Kapitalertragsteuer (zB ein Beleg über die bestehende Steuerbefreiung) beizuschließen sein. Diese Regelung gilt gemäß § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 derzeit auch für norwegische Pensionskassen. Drittstaats-Pensionskassen: Beziehen Pensionskassen außerhalb des begünstigten…
…festzustellen, welcher Gewinn einem völlig fremden, unabhängigen Unternehmen für die Ausführung jener Arbeiten zugefallen wäre, die von der Betriebsstätte ausgeführt worden sind. Im vorliegenden Anlagenbau sind dem Stammhaus funktional jene Ergebnisbestandteile zuzurechnen, die außerhalb des Betriebsstättenstaates erbracht wurden und auf Basic- und Detail-Engineering, Fertigungszeichnungen…
…die inländischen Einkünfte im Sinn des § 98 EStG. Die für das liechtensteinische Unternehmen außerhalb Österreichs erbrachten Arbeitsleistungen lösen diesfalls keine inländische Steuerpflicht aus. Die für den österreichischen Arbeitgeber seitens der Ehefrau erbrachten Arbeitsleistungen stellen hingegen (wegen Verwertung im Inland) steuerpflichtige inländische Einkünfte im Sinn des …
…zu verneinen, weil dem britischen Unternehmen weder in der Bank noch auch außerhalb (zB in Hotelräumlichkeiten, die dauerhaft als Besprechungs- und Koordinierungszentrum genutzt werden) eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft (zumindest für 6 Monate) zur Verfügung steht, dann ist das britische Unternehmen gemäß Art. 7 DBA…
…völlig unabhängigen Unternehmen ausgeführt worden wären (siehe in diesem Sinn: Artikel III Abs. 2 DBA-Indien). Dieser Teil ist nach Artikel XVII des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In Bezug auf die nicht der indischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile, die auf außerhalb Indiens erbrachte…
…Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von…
…bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte in Österreich verfügt und aus diesem Grund zu entscheiden ist, ob die außerhalb einer räumlichen Betriebstätte stattfindenden Aktivitäten eines abhängigen Vertreters im Sinn des DBA betriebstättenbegründend wirken. Diese DBA-Auslegung ist…
…ausgeübt, wenn die Person während eines Kalenderjahres höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20 % der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn…
…Österreich erfolgt. Die im Vertragsverhältnis zwischen Österreich und Deutschland anwendbare Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen…
…entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt, so stellen diese Zahlungen nachträgliche Vergütungen für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II…