… erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen ist, wenn der US-Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch in den USA ansässig ist. Nach dem Abkommen dürfen die…
…in weiterer Folge jedoch die Frage, wie die Bezüge des Mitglieds der Beratungs- und Entscheidungsgremien des Hongkong-Trusts und - falls dies der Fall sein sollte - Zuwendungen an das Mitglied als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des…
…Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA) noch auch eine andere Steuerzuteilungsregel Österreich Besteuerungsrechte entzieht, ist bei Zuwendungen an amerikanische Begünstigte die Kapitalertragsteuer mit 22% zu erheben. Diese Steuer ist gemäß Artikel XV DBA-USA in den USA anzurechnen. 12. April 1995 Für den Bundesminister…
…USA verlangt. Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 21 des Abkommens (subsidiäre Besteuerungszuweisung an den Ansässigkeitsstaates für im Abkommen nicht besonders geregelte Einkünfte) die Zuwendungen an die US-Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Wurde von der Privatstiftung Kapitalertragsteuer einbehalten…
…1996 (DBA-1996), weil der Begünstigte weder "Anteile" an der Stiftung besitzt noch ein Gewinnbeteiligungsrecht mit der Stiftung vereinbart ist, wie dies die Dividendenbegriffsbestimmung des Artikels 10 Abs. 3 als Voraussetzung für eine Zuordung der Zuwendungen unter Artikel 10 verlangt. Es hat daher eine Zuordnung…
…auch durch die Beurteilung der im Ausland ansässigen Begünstigten österreichischer Privatstiftungen nicht getragen; denn Zuwendungen an die Begünstigten einer österreichischen Stiftung werden nicht der Zuteilungsregel des Artikels 10 OECD-MA zugeordnet; dies aber müsste geschehen, wenn die Begünstigten als an der inländischen Stiftung "beteiligt" anzusehen…
…tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung spricht insb. der Umstand…
…Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen, sondern es wird der Stifter ertragsteuerlich für den Fall der Vermögensrückübertragung an ihn selbst gleich behandelt wie ein Begünstigter. Die Vermögensrückübertragung ist bei ihm daher grundsätzlich wie eine Zuwendung von der Privatstiftung steuerpflichtig (StiftR 2001 Rz 248). Diese aus dem innerstaatlichen…
Erhält eine in Großbritannien ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Großbritannien, sondern sind unter Artikel 22 conv. cit. (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist im Verhältnis zu Frankreich der Fall (EAS 989 vom…
Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus, daß diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich den in den USA lebenden Söhnen und nicht der in Österreich lebenden Stifterin zuzurechnen sind. Liegen unter diesen Gegebenheiten amerikanische Ansässigkeitsbescheinigungen der Stiftungsbegünstigten vor (diese…
…eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der Tschechischen…
…dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge im Sinne des § 29 EStG 1988 fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Eine Einmalzahlung an den österreichischen Begünstigten würde bei dieser Sichtweise außerhalb…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
…ansässigen Begünstigten anteilig zugerechnet, dann führt dies zu keiner internationalen Doppelbesteuerung. Denn soweit die Kapitalerträge der Stiftung betroffen sind, tritt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 bei ihrem Zufluss in die Privatstiftung in Österreich Steuerfreiheit ein. Bei ihrem Abfluss als Zuwendung an die…
Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…
Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der…
Fließen Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an den in den USA ansässigen Stiftungsbegünstigten, dann sind diese gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Zuwendungen steuerlich tatsächlich dem in den USA lebenden Stiftungsbegünstigten zuzurechnen sind…