5.5.4 5.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988) 5.5.4a.1 Allgemeines zur Spendenbegünstigung Rz 1305: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig…
…Einkünfte aus allen in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten haben kann oder ob sie (bei Nichterfüllung der Bedingung) nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufweisen darf. (c) Besteuerung des Begünstigten: Zuwendungen an den Begünstigten (Barzahlungen oder Sachzuwendungen) werden gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG…
…wurde, stellt einen weiteren Hinweis dafür dar, dass die Liegenschaften ohne Vorbehalt der Stiftung gewidmet wurden. Der Annahme einer Zuwendung an die Begünstigten stehen daher keine rechtlichen Hindernisse entgegen. 3. Die Ermittlung der Zuwendungsbeträge erfolgte durch den Betriebsprüfer im Zusammenwirken mit dem Steuerberater bzw. der…
…Die in bar entnommenen Beträge seien an nicht genannte Dritte bezahlt worden. Aus dem Umstand, dass diese Zahlungen auf einem Verrechnungskonto verbucht worden seien, könne nicht einfach geschlossen werden, dass es sich um Zuwendungen an die Begünstigten der Privatstiftung handle. Wohl stehe die Erlassung eines…
…gar nicht angeführt. P.S. Der Erstattungsbeitrag von € 43,98 kann ja nur ein "Hekerl" sein." Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte hierzu aus: "Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. …
… erst bei Zuwendung an den US-Begünstigten fällt inländische Kapitalertragsteuer an, die jedoch auf der Grundlage von Artikel 21 DBA-USA von der inländischen Besteuerung freizustellen ist, wenn der US-Begünstigte zu diesem Zeitpunkt noch in den USA ansässig ist. Nach dem Abkommen dürfen die…
…Höhe der gesamten Herstellungskosten des Gebäudes darstellt. Dies würde zu einer BMGL für die KESt in der im angefochtenen Bescheid ausgewiesenen Höhe führen. In rechtlicher Hinsicht ist dazu festzuhalten: Zuwendungen von Privatstiftungen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte, die in offener oder in verdeckter…
…nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. I.2. Der Einkommensteuerbescheid vom 19.01.2021 berücksichtigte diese Spende nicht mit der Begründung, dass Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4a EStG 1988 angehören, nicht absetzbar sind. Eine Suchanfrage…
…des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 gelten als Zuwendungen von Privatstiftungen auch geldwerte Vorteile aus z.B. der Nutzungsüberlassung von Wohnungen, Luxuswirtschaftsgütern u.a. Bei der Nutzungsüberlassung der Liegenschaft in Wien durch die Bw. an die Stifterin und Begünstigte, Frau B.B., stand…
…für das Beschwerdejahr 2013 anwendbaren Fassung des § 4a Abs. 1 EStG 1988 galten freigebige Zuwendungen (Spenden) aus dem Betriebsvermögen zu begünstigten Zwecken (Abs. 2) an begünstigte Einrichtungen (Abs. 3 bis 6) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit als Betriebsausgabe, als sie 10% des Gewinnes vor…
…in Geld an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 2a, Z 4 bis 6, Abs. 4a, Abs. 5 und Abs. 6 geleistet werden. Eine Zuwendung an einen Empfänger, der keine feste örtliche Einrichtung im Inland unterhält, ist durch den Zuwendenden auf Verlangen…
…typisierender Betrachtungsweise (nach den Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) sei angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der Bw als Begünstigter der eigentliche Geschäftszweig der Stiftung zu erkennen. Die (dort erwirtschafteten) Einkünfte seien eindeutig der Bw zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (daher) als Einkommens- bzw…
…Stiftungszweckes in der Förderung der Bw als Begünstigter der eigentliche Geschäftszweig der Stiftung zu erkennen. Die (dort erwirtschafteten) Einkünfte sind auf Grund ihrer festgestellten aktiven Gestaltungs- und passiven Kontrollrechte (arg "Weisungen" bzw. Zustimmungs- und Vetorechte) der Bw. zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (daher) als…
…in weiterer Folge jedoch die Frage, wie die Bezüge des Mitglieds der Beratungs- und Entscheidungsgremien des Hongkong-Trusts und - falls dies der Fall sein sollte - Zuwendungen an das Mitglied als Begünstigten des Trusts zu behandeln sind. Was diese Bezüge betrifft, könnte aus der Sicht des…
…ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte Spendenempfänger, Museen, Forschungseinrichtungen oder an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, …
…werden, dass der Begriff der Zuwendung eine unentgeltliche Vermögensübertragung der Stiftung voraussetze. Dazu müsse zwingend ein vorhergehender Beschluss des Stiftungsvorstandes vorliegen; dies im Hinblick auf die Gläubigerschutzbestimmung des § 17 Abs. 2 2. Satz PSG, wonach der Stiftungsvorstand Leistungen an Begünstigte nur dann vornehmen darf, wenn…
…bloß zivilrechtliche Vermögenswertübertragung keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt…
…eine bloß zivilrechtliche Vermögenswertübertragung keine Kapitalertragsteuer anfallen könne, da steuerlich kein Übergang eines Vermögenswertes von der Bw. an einen Begünstigten erfolge, nicht gefolgt werden. Durch die Entrichtung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 2002 und 2003 aus diesen Zuwendungen ist es nicht, wie die Bw. vorbringt…
…aus Kapitalvermögen auch Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 lit. d) leg.cit. auch Zuwendungen jeder Art von…
…erhalten, diese Zahlungen an die Bf. zu tätigen, somit erfolgen diese Zahlungen doch durch die ***40*** Familienstiftung als Treuhänderin. Wie der VwGH bereits in seinem Erkenntnis vom 26. März 2025; Ra 2024/13/0093-8, ausgesprochen hat, erfolgen die Zuwendungen aufgrund der Begünstigtenstellung der Bf…