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EAS 2985Gewinnausschüttung einer estnischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1919-IV/4/200823.07.2008

…wäre der Gesellschafter) erhoben, kann daher keine Steueranrechnung in Österreich stattfinden. Denn es wäre nicht abkommenskonform, anstelle einer anrechenbaren Dividendensteuer eine nicht anrechenbare Körperschaftsteuer zur Anrechnung zu bringen. Dieses Beurteilungsergebnis entspricht im Übrigen den Prinzipien des österreichischen Steuersystems. Denn auch bei Zufluss von inländischen Dividenden…

EAS 3221Anwendungsbeginn des DBA-Hongkong in Bezug auf Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1014-IV/4/201111.05.2011

…grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen. Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446, letzter Absatz). Es ist daher unerheblich, in welchen Jahren die Gewinne der inländischen…

EAS 985Anrechnung der tschechischen Dividendensteuer auf die österreichische Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 31/1-IV/4/9609.12.1996

…Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

… Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 2452In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/1-IV/4/0426.04.2004

…der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. Das zur Steuerfreistellung in Österreich führende Auslegungsergebnis beruhte darauf, dass das Recht des Quellenstaates einer Zahlung darüber entscheidet, ob es sich hierbei um eine - im Empfängerstaat steuerfrei zu stellende - Dividende…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die im Verhältnis zu Neuseeland entwickelte Problemlösung auch im Geltungsbereich des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen, dass nämlich auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß…

EAS 2245Quellensteuerentlastung für in die Schweiz fließende Konzerndividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/2-IV/4/0303.03.2003

Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…

EAS 2537Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200406.12.2004

…diese Gesellschaften als ein schachtelbefreiter Veräußerungsvorgang dar. Wird der Liquidationserlös auf schweizerischer Seite als Dividendenausschüttung gewertet und mit 35-prozentiger Verrechnungssteuer belegt, steht den österreichischen Gesellschaften gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz das Anrecht auf Rückzahlung der schweizerischen Quellensteuer zu. Vorsorglich wird allerdings angemerkt…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

… Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in Österreich…

EAS 2294Dividendenzurechnung im Fall des Vorbehaltsfruchtgenusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/0310.06.2003

…dem Sohn durch Vereinigung der übertragenen Aktien mit seinen eigenen Beständen eine Einflussnahme auf die Ausschüttungspolitik nach seinen Intentionen zu ermöglichen), dann spricht ein solches Sachverhaltsbild gegen eine steuerliche Dividendenzurechnung an die Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte. Eine Entlastung von der österreichischen KESt auf Grund des DBA-USA setzt…

EAS 869Dividendenbezug aus Österreich durch eine deutsche Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

…EAS 683). Die Beurteilung, welche Rechtsperson im Ausland Empfänger einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Kapitalgesellschaft ist, muss daher nach allgemeinem Steuerrecht (sonach außerhalb der Sondervorschrift des § 9 KStG und ohne Anwendungsberechtigung vergleichbarer ausländischer Rechtsvorschriften) erfolgen. Ist daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer…

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

…1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor. Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im Sinn des Abkommens angesehen werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

…Juni erfolgt ist (mit Dividendenzahlung an den Verkäufer und anschließender Weitergabe an den Käufer), sollte in einem solchen Fall (also in einem Fall, in dem der Käufer anlässlich der Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses bereits über die Einkünfte disponiert hat) wie eine bloße "Formalität" keine entscheidende Rolle…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

…dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft Dividenden aus Zypern und leitet…

EAS 3265Progressionsrelevanz halbeinkünftebesteuerter deutscher Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0052-IV/4/201227.01.2012

Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…

EAS 3373Anrechnung der schweizerischen Verrechnungssteuer bei Dividendenausschüttung einer doppelansässigen Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0698-VI/8/201513.06.2016

…"in dem die die Dividenden ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz oder [ihre] Geschäftsleitung hat". Aufgrund dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung ist es für die im vorliegenden Fall maßgebliche Frage der Berechtigung zur Erhebung einer schweizerischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an in Österreich ansässige…

EAS 3279Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0318-IV/4/201214.05.2012

Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…

EAS 1891Liquidation der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0118.07.2001

…Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden; auf die von diesen "sonstigen Einkünften" erhobene Einkommensteuer ist die abkommensgemäß in der Schweiz entrichtete Quellensteuer anzurechnen. 18. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 3266Britische Dividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0053-IV/4/201227.01.2012

…ansässigen Dividendenempfängern nimmt Großbritannien zwar keine Quellenbesteuerung ieS vor, doch besteht auch hier grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens, soweit sich nicht aus einem Doppelbesteuerungsabkommen anderes ergibt. Gemäß Art. 10 Abs. 4 des DBA-Großbritannien hat Großbritannien das Recht, den Gesamtbetrag der Dividende einschließlich…

EAS 250Ausschüttungsfiktion bei GesmbH-Umwandlung mit deutschen Nachfolgegesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/11/1-IV/4/9323.03.1993

…in der Tochter-GesmbH angesammelter Gewinnvortrag von S 5 Mill. gemäß § 9 Abs. 5 UmgrStG als offen an die Nachfolgegesellschafter (das sind im wesentlichen die hinter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG stehenden deutschen Gesellschafter) ausgeschüttet, so liegt ein grenzüberschreitender Dividendenfluss vor. Die der fiktiven…