…der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, liegt aus Sicht des österreichischen Arbeitgebers ein Entgelt von dritter Seite vor…
…österreichischem Recht errichtete KG handelt - eine österreichische Geschäftsleitungsbetriebstätte als gegeben an, stünde das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz der Anwendung des Steuerabzugsverfahrens entgegen (Hinweis auf EAS 1193 und EAS 1372 und auf den dritten Punkt in Z 20 des Erlasses AÖF Nr…
…als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor; und zwar auch dann, wenn der Kunde in dem dritten Staat infolge des Abschlusses eines Kreditvertrages mit der schweizerischen Bank diese als den Kreditgeber…
…dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre gleichzeitig auch die Schweiz, wenn sie den Zufluss erst mit dem Auszahlungstag annimmt, durch das DBA an der Vornahme ihres Steuerabzuges gehindert. Bundesministerium für Finanzen, 17…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…der nach Österreich ziehende Versicherte erst bei Erreichen des Rentenalters verfügen kann (sei es durch Wahl einer Rente oder einer Barauszahlung), dann stellt die Entscheidung der Thesaurierung keine steuerlich relevante "Verfügung" über die Pensionsansprüche und damit noch keinen Zufluss der Pensionsansprüche dar. Wäre es anders…
Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…
Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…diesem Drittstaat ansässige Personen geflossen ist, dann hebt dies aus der Sicht des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene…
…österreichische Unternehmen sich bewusst war, dass die Provisionen an eine ausländische Briefkastenfirma geleistet wurden, um einen Zufluss an einen damit in Österreich steuerpflichtigen Empfänger zu verschleiern, so wird zu prüfen sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung…
Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US…
Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…
…auf ein Konto der belgischen Gesellschaft). Werden Beträge an der belgischen Agentur "vorbeigeschleust" und besteht damit Grund zur Annahme, dass diese Beträge in den Büchern der belgischen Agentur nicht korrespondierend als Betriebseinnahme erfasst sein könnten, dann wird kein steuerlicher Zufluss an die belgische Agentur vorliegen…
…der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem Zufluss an den Arbeitnehmer als Lohnbestandteil und in der gedanklichen Folge zu einem Abfluss als Arbeitnehmerbeitrag zur Altersversicherung geführt; aus österreichischer Sicht sind daher die vom Arbeitgeber…
…Tagen) nachging. Denn die 183-Tage-Klausel kam nach dem Alt-Abkommen bei Drittstaatsarbeitgebern nicht zur Anwendung. Diese Rechtslage hat sich mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 geändert. Ab 2003 gilt auch bei Drittstaatsarbeitgebern die 183-Tage-Klausel, die bei den…
…nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen. 30. April…
…auf 1/4 der Vertragslaufzeit die Qualifikation des Ansässigkeitsstaates innehat. Für die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, ob die abkommensrechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechtes an der gegenständlichen Pauschalvergütung nach Kausalitätsgrundsätzen oder nach Zuflussgrundsätzen erfolgt. Aus der allgemein üblichen Auslegungspraxis lässt sich - zumindest tendenziell - als Richtschnur ableiten…
…wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde im Geltungsbereich des DBA-Deutschland bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS…