…in der Folge eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte darin aus, dass die im Laufe des Jahres 2001 für Dritte gepfändete Geldbeträge als Einkommensverwendung und nicht als Betriebsausgabe gelten. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw…
…Konten In Punkt 2 lit. b) "Zurechnung der Zuflüsse:" des Vorhaltes vom 12. Juni 2007 wurde der Bw. unter Bezugnahme auf die Vorhaltsbeantwortung vom 10. Oktober 2006 ersucht, von ihm behauptete Zahlungen an Dritte nachzuweisen. Mit Vorhalt vom 20. August 2007 wurde diese Frage wegen…
…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel | 58-60 | 3. Zufluss an den Berufungswerber (Bw.) | 60-66 | 4. Streitpunkte im Einzelnen | 66 | Zu a) Kein Gewerbebetrieb; nur fallweise und sporadische Geschäftsvermittlungen | 67-69 | Zu b) Weitergabe von Geldbeträgen…
…ihm vorgelegten Belegen und Unterlagen für die Jahre 1988 bis 1990. Davon wurden - soweit der Bw. Zahlungen an Dritte nachweisen oder glaubhaft machen konnte - diverse Beträge als Ausgaben steuerlich anerkannt. Dadurch, dass der Bw. über die von den Konten der GmbH abgehobenen Beträge frei verfügen…
…("Sicherheitszuschlag"), soll der vom FA vorgenommenen Schätzung von Zuflüssen aus dem Verkauf von privaten Grundstücken nicht entgegengetreten werden. Da aber hinsichtlich dieser Grundstücke nach eigener Aussage des Bw. zum Zeitpunkt der Veräußerung ein "offizieller Bescheid hinsichtlich Bebauung nicht erbracht worden ist" (weswegen erst im Jahr…
…einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen), so liegt eine Maßnahme der Einkommensverwendung vor und die Einnahmen gelten als dem Anspruchsberechtigten zugeflossen (Anm. Es erfolgte kein Zufluss an Herrn Mag. H.). Wird auf einen bereits entstandenen Anspruch zu Gunsten Dritter (Anm. nicht gegeben, da die Ansprüche auf Geschäftsführerbezüge…
…die dort wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt (Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, § 2 Tz 145). Auch die Rückgängigmachung des Rechtsgeschäftes ändert am bereits erfolgten Zufluss nichts. Es können allerdings im entsprechenden Jahr…
…Geldes vermutet worden. Die AP hielt fest, dass, bei Auszahlung einer verdeckten Ausschüttung an Dritte aufgrund einer Entscheidung des Gesellschafters, die einkommensteuerliche Zurechnung an den Gesellschafter erfolge. Im Prüfungszeitraum bzw. im für den Sachverhalt maßgeblichen Zeitraum habe die Bf. fünf Gesellschafter gehabt. Jeder Gesellschafter sei…
…Dritten - von jeder Beweisvorsorge- und Mitwirkungspflicht befreien, während unbestritten ist, dass bei Behauptung eines (gewöhnlichen) Sachverhalts (Zahlung von Provisionen als Gegenleistung für erhaltene Leistungen, Rechtsbeziehung zwischen Provisionszahler und Provisionsempfänger) diese Pflichten sehr wohl bestehen. Die Tatsache, dass ein Teil des in Rechnung gestellten Betrages an…
…Ausschüttung an die Bf in der Beschwerdejahren 2007 bis 2009 stellt deshalb nach Ansicht des erkennenden Gerichts eine Einkommensverwendung der Neugesellschafter MC, MT und MH dar, die zur Abkürzung des Zahlungsstromes gleich an die Bf fließt. Der Zufluss an Dritte ändert nämlich nichts an der…
…Konto überwiesen bekommen, dann wären die Einkünfte dem Bw. zuzurechnen. Die Zuwendung an seinen Sohn würde dann Einkommensverwendung darstellen. Der Zufluss an Dritte ändert nämlich nichts an der Zurechnung der Einkünfte, soweit Einkommensverwendung vorliegt (Doralt aaO Tz 145). Einkünfte gelten als bezogen, wenn der Steuerpflichtige…
…der GBPWK durch die BPA des Finanzamtes für den 3. Bezirk gehe auch daraus hervor, dass als überhöht angesehene Gehaltszahlungen an IE dem Bw. zugerechnet worden seien, wiewohl von einem entsprechenden Zufluss nicht gesprochen werden könne. Zudem sei im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Bw. eine Überprüfung dahingehend…
…in dem der Eigentümer der Gesellschaftsanteile die unbeschränkte, unbefristete und unwiderrufliche Ermächtigung erteilte, alle Gesellschaftsrechte (Stimmrechtsausübung, Empfang ausgeschütteter Gewinne oder sonstiger Geldeswerte) wahrzunehmen und auch über die Gesellschaftsanteile – etwa durch Abtretung an Dritte – zu verfügen. Der VwGH schloss daraus, derjenige, dem diese Rechte übertragen wurden…
…ihrer Zeugenaussage zugeben, dass der Aufwandsposten "Provision an Dritte" angeschaut wurde und dass sie von diesen Zahlungen Bescheid wussten und folglich auch der Käufer der Gesellschaft davon in Kenntnis gesetzt wurde. Der steuerliche Vertreter führt zum Rückfluss hinsichtlich der Schätzung folgendes aus, nämlich dass hauptsächlich…
…93/14/0149). Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt. Dies gilt zB dann, wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten werden oder aus sonstigen Gründen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (VwGH 30.5.1995, 95/13/0120…
…Strafverfahrens stützt, ist verzeichnet, dass der Beschwerdeführer die Hälfte der veruntreuten Mineralölprodukte iHv. EUR 177.000,- auf eigene Rechnung an Dritte weiterveräußert hat. Das Finanzamt hat für die steuerliche Bemessung 50% des veruntreuten Gesamtwertes iHv. EUR 354.000,- als Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer herangezogen, das sind…
…geraume Zeit nach Ablauf der Beschwerdefrist, werde "beiläufig festgehalten, dass auch die Wiederaufnahmebescheide rechtswidrig sind". Dass handelbare Optionen zu einem sofortigen Zufluss an den Berechtigten im Zeitpunkt der Optionseinräumung führen, lasse sich aus VwGH 2006/13/0136 nicht ableiten. Mit der Optionseinräumung erlange der Berechtigte…
…dass der Bw. die Einkünfte aus der Beteiligung an die Bank abgetreten hat ("Zufluss an Dritte") ändert nichts an der Zurechnung der daraus lukrierten Erträge an den Bw.: Vielmehr beweist die erfolgte Abtretung geradezu seine wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkunftsquelle und bewirkt er damit lediglich…
…000 festgelegt. Noch im März 2011 überwies die Bf. insgesamt EUR 6,7 Mio auf ein Anderkonto des von den Töchtern bevollmächtigten Rechtsanwaltes. Der Zufluss an die Töchter wurde nicht näher belegt, aber die jeweiligen Beträge bekanntgegeben, nämlich T 1 EUR 3.071.237 T…
…wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten oder aus sonstigen Gründen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (zB VwGH vom 30.5.1995, 95/13/0120; sowie vom 20.7.1999, 93/13/0178). Die Einräumung eines Pfandrechts allein bewirkt keinen Zufluss (beim Pfandgläubiger)…