…seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu…
…der Fall. Der Umstand, dass die Provisionen (zu Recht oder zu Unrecht) möglicherweise auch in Russland keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem…
…auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre gleichzeitig auch die…
…derart generalisierende Wirkung zugeschrieben werden, dass sie Rechtswirkungen über den seinerzeitigen Anwendungsbereich hinaus entfalten sollte und undifferenziert auch im Bereich des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem absurden - und daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis führen, dass aus den Steueroasen zuziehende…
…Tschechien zu. Allerdings wird auch noch Folgendes zu beachten sein: Sollte auf tschechischer Seite keine Besteuerung stattfinden, dann könnte die Ursache hierfür darin liegen, dass die tschechische Seite den auf ihrem Staatsgebiet gelegenen Flächenteilen keinen ausreichenden Beitrag zur Gewinnerzielung des österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zumisst und…
…zu zählen sein, weil dieses alte Kraftwerk eine andere (nunmehr liquidierte) Betriebstätte der österreichischen AG bildet. Denn nach dem dem Artikel 7 DBA zugrunde liegenden "separate entity approach" ist für die Fragen der internationalen Gewinnaufteilung bei dem gezeichneten Sachverhaltsbild im Ergebnis von drei fiktiven und…
…Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn die aus…
…Übereinstimmung zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung bestehen, die in der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsvorganges in Deutschland erkennbaren Ausdruck findet. Wird in der Folge der Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und fließen auf Grund des GesmbH-Abtretungsvertrages Teile des Veräußerungserlöses erst nach Hauptwohnsitzverlegung zu…
…Abkommensbestimmung zu vermeiden (AÖFV. Nr. 70/1998, Abs. 7). Wird daher der österreichischen Enkelgesellschaft eines britischen Konzerns neben den bereits in ihren Diensten stehenden Geschäftsführern seitens einer deutschen Konzerngesellschaft im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages ein Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft als weiterer Geschäftsführer zur Verfügung gestellt und…
…21 DBA-Schweiz; Art. 21 DBA-Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu gewähren. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch…
…entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) Steuerbefreiung zu gewähren. Die ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs…
…Zutreffendenfalls steht daran gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zu und es wäre diesfalls die Prämie lediglich für Belange der Ermittlung des auf das übrige Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes (Progressionsvorbehalt) in Österreich anzusetzen; hierbei kommt für ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des "zusätzlichen…
…GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 1990/91 erfasst und folglich erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr 1990 erhobene Verrechnungssteuer und…
…gleichmäßig aufgeteilt worden, ziehen diese fünf Familienmitglieder sodann nach Österreich zu und bringen sie in der weiteren Folge ihre (20%igen) Anteile in eine österreichische Holdinggesellschaft ein, die hiedurch zu 100% an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt wird und sämtliche Stimmrechte an ihr erhält, dann sind…
…deutschen KG zu erfassen, wobei die inländischen Betriebstätten der GmbH, die die aufzuteilenden Gewinne hervorbringen, damit auch inländische Betriebstätten der deutschen KG-Gesellschafter darstellen. Eine Betrachtungsweise, derzufolge der aus der stillen Beteiligung nach Deutschland fließende Gewinnanteil den Betriebstätten der deutschen KG zuzurechnen und folglich in…
…das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist. Zu beachten ist allerdings, dass eine abkommensgemäße Steuerfreistellung des deutschen Kommanditisten in Deutschland einerseits davon abhängt, dass die Kommanditgesellschaft tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und nicht eine rein…
Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der…
…auf die von der österreichischen Betriebstätte bei der Veräußerung von Aktien erzielten Gewinne anwendbar; doch teilt Artikel 13 Abs. 3 DBA-D bei Veräußerung von beweglichem Betriebsvermögen das Besteuerungsrecht dem Betriebstättenstaat zu und unterbindet damit eine Besteuerung in Deutschland. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
…EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese in Deutschland erbrachten Arbeitsleistungen entfallen, steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen DBA Deutschland zu und es besteht daher Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Entlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung…