…gemäß § 19 EStG 1988 nicht im Jahr 2003, sondern im Jahr des Zuflusses, somit im Jahr 2004, zu berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG maßgeblich. Sie ist dann steuerwirksam, wenn…
…im Übrigen auch auf das anzuwendende Zu- und Abflussprinzip hingewiesen - durch die Berufungswerberin bzw. die Verwendung der seit dem Jahre 2001 von fremden Unternehmern erzielten (höheren) Mieteinnahmen für die Bedienung der Bankschulden des Ehegatten stellt eine Einkommensverwendung dar und hat auf die Höhe der bei…
…30/3 zu § 19 mwN). Hingegen sind nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben im Gesetz verwendete Begriff "leisten" ist im Sinn von Übertragen der tatsächlichen und rechtlichen…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zum Zu- und Abflussprinzip sowie zur Einkommensermittlung. Im Übrigen ist das…
…erbrachten Leitung und dem Entgelt, auch das Kalenderjahr in dem das Entgelt geleistet wurde (Z 3 leg.cit). Dem Charakter der Mitteilung als einer Kontrollmitteilung im Rahmen des Zu- und Abflussprinzips entsprechend, ist unabhängig von der wirtschaftlichen Zuordnung des entsprechenden Aufwandes oder Ertrages und damit…
…entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern und Derivaten weiter anzuwenden) entstehen. Ein allfälliger Spekulationsgewinn ist allerdings infolge Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips bei Spekulationsgeschäften nicht im Jahr der Zahlung des Optionsentgeltes (hier: 2010), sondern im Jahr der Abwicklung der Option (hier: Nichtausübung der Option und Beendigung des Optionsvertrages…
…Barabhebungen und Bareinzahlungen bei der Bank, Bankomatkarte/Kreditkarte, Wechsel, Kammerumlage, Bewirtungsspesen, Grundzüge der Personalverrechnung, Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Reisekosten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Wer muss oder kann die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Gewinnermittlungsart führen? Unterschiede zur doppelten Buchhaltung, Vorteile/Nachteile, Zu- und Abflussprinzip, Brutto- und…
…Kausalitätsprinzip Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988). Findet allerdings aufgrund eines DBA das Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Anwendung, hat dieses hinsichtlich des Besteuerungsrechts Vorrang vor dem Zuflussprinzip (vgl. EAS 1579 und EAS 1872).  …
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) Rz 70w68: Grundsätzlich gilt im Bereich des Einkommensteuergesetzes für außerbetriebliche Einkünfte das Zu- und Abflussprinzip (§ 19 EStG 1988; siehe auch Rz 70e65 und 70r). Bei Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip…
…Werbungskosten dem Zu- und Abflussprinzip folgen (§ 19 Abs 2 EStG) und diese nicht das verfahrensgegenständliche Jahr 2013 betrafen, waren diese nicht zu berücksichtigen. Die Grundlagen zur Rechtschutzversicherung (Vertrag, Auszug der Bedingungen, Prämienhöhe, Anzahl der übernommenen Schäden) wurden durch Nachfrage bei der Versicherung erhoben und durch…
…einem späteren Jahr ersetzt, so ist er ebenfalls im Jahr der außergewöhnIichen Belastung zu kürzen. Es besteht ein Vorrang des Belastungsprinzips und Durchbrechung des grundsätzlich auch im Bereich der außergewöhnlichen Belastung geltenden Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 19 EStG…
…übermittelt, andererseits bleibe der Zufluss des Rehabilitationsgeldes und damit die Besteuerung in den Jahren 2019 bis 2020 aufrecht. Rückzahlungen von Einnahmen in den Folgejahren seien Änderungen, die den einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen könnten. Da die Rehabilitationsgelder dem Zu- und Abflussprinzip unterlägen, ergebe…
…Da die Rehabilitationsgelder dem Zu- und Abflussprinzip unterliegen, ergibt sich aus § 16 Abs. 2 iVm § 19 Abs. 2 EStG 1988, dass die Rückzahlung dieser Gelder für das Kalenderjahr als Ausgabe abzusetzen ist, in dem die Rückzahlung geleistet worden ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…19 Abs. 1 EStG 1988 im Jahr 2014 zu erfassen sei. Nachdem der Grundsatz des Zu- und Abflussprinzips nur für die Nachzahlung der Pension durchbrochen werde, gelte sowohl für die Auszahlung als auch für die Rückzahlung des Rehabilitationsgeldes die „normalen“ Zu- und Abflussbestimmungen des § 19…
…nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinn des § 67 zu versteuern sind, abzuziehen. Aus dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle lässt sich in Umsetzung des Zu- und Abflussprinzipes eindeutig erkennen, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage nur solche Pflichtbeiträge vermindern können, die vom Arbeitgeber im…
…Steuern, Abschreibungen") berechnet. Ein (unternehmensrechtliches) EBITDA wird sowohl für den gewählten Betrachtungszeitraum (BZ) als auch für den Vergleichszeitraum (VZ) ermittelt. Besondere Methode für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (Zu-und-Abfluss Prinzip) Die Berechnung erfolgt analog zur allgemeinen Methode, das "EBITDA" wird aber basierend auf Beträgen der…
…Zuwendungen an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis nach § 4a EStG 1988 angehören (Mund- und Fußmalende Künstler GmbH), sind nicht abzugsfähig. Für Sonderausgaben gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 19 EStG 1988. Die am 03.01.2011 bezahlte Spende ist daher im Streitjahr nicht abzugsfähig…
…Vorlage von Unterlagen die Bemessungsgrundlage daher im Schätzungswege ermittelt. 2) Ermittlung der Einkünfte Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt (ausnahmslos) nach dem Prinzip der Gegenüberstellung der Einnahmen zu den Werbungskosten. Für die zeitliche Zuordnung gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 18 Abs. 1 und 2 EStG…
…Bf. hat in diesem Punkt aber die Kosten für die Jahre 2013 bis 2016 zusammengerechnet. Aufgrund des Zu- und Abflussprinzips können aber nur die im Jahr 2014 auch tatsächlich abgeflossenen Kosten berücksichtigt werden. Diesbezüglich wurde eine Zahlungsaufforderung aus dem Jahr 2014 über € 450 vorgelegt…
…verspätete Auszahlung und die daraus resultierenden Folgen regelmäßig dem Einfluss des Steuerpflichtigen entziehen. Der letzte Satz, wonach die Vorschriften über die Gewinnermittlung unberührt bleiben, kann entfallen, da dies nur für den Betriebsvermögensvergleich zutrifft; für diese Gewinnermittlungsart ist aber die Nichtwirksamkeit des Zu- und Abflussprinzips bereits…