…Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von…
…auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem…
…der KG in Deutschland ansässig sind und die Zinsen der deutschen Quellenbesteuerung unterzogen wurden. Deutschland hat sich in Artikel 7 i.V. mit Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-Deutschland verpflichtet, die Gewinne einer österreichischen Betriebstätte (hier: der Personengesellschafterbetriebstätte) von der deutschen Besteuerung freizustellen…
…BAO nur in Bezug auf "Abgaben" (dies sind nur österreichische Abgaben) angeordnet wird, erscheint es sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs…
…295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der Verhältnisse" maßgeblich ist. Dieses Gesamtbild der Verhältnisse spricht im geschilderten Fall für einen unschädlichen Unternehmensschwerpunkt…
…Gesamteinnahmen von 100 werden bloß 9, sonach bloß 9%, an nicht abkommensberechtigte Personen weitergeleitet. Die "50%-Grenze" wird daher in Bezug auf die US-Zinsen von 10 zu ermitteln sein. Da davon 9, sonach 90%, an die Steueroasengesellschaft weitergeleitet werden, steht für die US-Zinsen…
…im Sinn der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich "ansässig". Dies hat zur Folge, dass gemäß Artikel 11 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 und gemäß Artikel 11 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 amerikanische und deutsche Zinsen von der Quellenbesteuerung…
…hypothekarische Besicherung allein nicht zum Quellenstaat der Zinsen wird und daher in diesem Fall kein grenzüberschreitender Zinsenfluss stattfindet, kommt Artikel 11 des DBA-Türkei nicht zur Anwendung. Da sich aus dem Abkommenszusammenhang weiters ergibt, dass auch kein Fall von Einkünften aus österreichischem unbeweglichem Vermögen vorliegt…
…Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhanges kann allerdings nicht nur nach formalen Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von…
…liechtensteinische Anstalt sein kann. Nichterfüllung dieses Empfängerbenennungsauftrages zieht die Nichtabzugsfähigkeit der Provisionen in Österreich nach sich. Wenn nun diese Anstalt außerdem dem österreichischen Unternehmen ein Darlehen in der Größenordnung von S 100 Mio. gegen durchaus angemessene Zinsen von 9% zur Verfügung stellt, dann hat die…
…vom Abkommen nicht zugelassen wird, dann kann dies auch nicht zum Anfall von Zinsen für eine (abkommensrechtlich gar nicht entstandene) Steuerschuld führen. Da Abkommensrecht dem innerstaatlichen Steuerrecht derogiert, muss auch eine Vorschrift des nationalen Körperschaftsteuerrechtes, derzufolge von einer temporären (verzinslichen) Steuerschuld auszugehen ist, wirkungslos bleiben. …
…wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln umgelenkt worden sind bzw. ob die Gestaltung in der Lage ist…
…stellt sich die Frage, ob die Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat aufgrund von Artikel 11 Abs. 3 lit. c DBA-Usbekistan befreit sind. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 lit. c DBA-Usbekistan sind Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat (Usbekistan) befreit, wenn sie im…
…gilt für allfällige künftige Veräußerungen der Holding-Beteiligung. Sind in die Einkünfte der Kanada-Holding schädliche Passiveinkünfte eingemischt (z.B. Zinsen von der russischen Gesellschaft), dann ist ungeachtet des Umstandes, dass diese Zinsen in den Händen der Kanada-Holding in Österreich ohnedies voll besteuert werden, …
Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
…sondern im Veranlagungsweg der Besteuerung zuzuführen sind, wird durch Artikel 11 des Abkommens Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen zugeteilt. Die Hypothekarzinsen sind sonach in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…6). Ab 1993 wurde die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen im Wesentlichen vollständig aufgegeben, so dass bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfällt. Die Steuerentlastung kann unmittelbar durch die jeweilige österreichische Bank herbeigeführt…
…1) in Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren sein; da dies aber einen (negativen) Qualifikationskonflikt bewirken würde, käme es auf der Grundlage von Ziffer 27a des Schlussprotokolls zum Abkommen zu einem Wiederaufleben des deutschen Besteuerungsanspruches. 28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…