…hierfür von der österreichischen KG zu leistenden Zinsen nicht ihrem zu 100% am Kapital beteiligten Gesellschafter (der deutschen Organ-GmbH), sondern den in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich als Kreditgeber auftretenden Gesellschaftern der deutschen Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen sind daher nicht als Sondervergütungen der deutschem…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich…
Wird Geld von einer in Holland ansässigen Privatperson in Form einer Termineinlage bei einer österreichischen Bank eingelegt, kann auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, idF 364/1988, die nach Artikel 11 DBA-Niederlande vorzunehmende Entlastung von…
Werden von in Österreich ansässigen Investoren Schuldverschreibungen erworben, die von der argentischen Niederlassung einer französischen Gesellschaft begeben wurden, so sind die den österreichischen Investoren zufließenden Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung setzt aber den…
Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…
…erzielte Zinsenertrag nach österreichischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; befindet sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich, kommt es sonach zur 25%igen Endbesteuerung. Ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsen aus Singapur nach Österreich fließen, müssen sie gemäß Artikel 11 Abs. 6 DBA-Thailand als Zinsen angesehen…
…in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für…
…auf der Grundlage von § 48 BAO eine für die österreichische Gesellschaft eintretende Doppelbesteuerung zu beseitigen. Erzielt daher die österreichische KG aus einem der Tochtergesellschaft gewährten Kredit fremdübliche Zinsen, die in Mexiko einer 30-prozentigen Quellensteuer unterliegen, dann würde über entsprechenden Antrag eine Anrechnung dieser mexikanischen…
…Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen…
…Steuerliche Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 EStG sehen regelmäßig vor, dass die begünstigungsfähigen Einkünfte einer Halbsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Wird künftig im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung zu beurteilen sein, ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG möglich…
…verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist…
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
…400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt…
…das Bankinstitut erreichbar sein, eröffnet EStR 2000 Rz 7797 noch die Möglichkeit, die Kapitalertragsteuer bei der Veranlagung des österreichischen Gesellschafters anzurechnen (ungeachtet des Umstandes, dass die Zinsenerträge in den nach KZ 440 steuerfrei zu stellenden ausländischen Personengesellschaftseinkünften enthalten sind). Bundesministerium für Finanzen, 12. Jänner 2011
…EAS 2224 eine auf § 48 BAO gestützte Ausgleichungsmaßnahme als sachgerecht angesehen wurde, wenn auf Grund der Anwendung von ausländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den in Österreich versteuerten Zinsen aus Gesellschafterkrediten bei der ausländischen Tochtergesellschaft die Abzugsfähigkeit versagt wurde, weil darin verdeckte Gewinnausschüttungen erblickt werden. Dass Unterkapitalisierungsvorschriften nicht grundsätzlich…
Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens sind Zinsen, die an ein österreichisches Geldinstitut fließen, von der italienischen Quellenbesteuerung zu entlasten, wenn dieses Geldinstitut zur Gänze dem österreichischen Staat gehört. Diese Voraussetzung ist im Fall der Österreichischen Nationalbank nach…
…Rahmen einer gutachtlichen Untersuchung, bei der auch die gegen eine solche Beurteilung sprechenden Umstände gewürdigt werden müssten (zB kann eine "Gewinnbeteiligung" vorliegen, wenn die Zinsen auch in Verlustjahren geleistet werden), um schließlich pro- und contra-Argumente sachgerecht gegeneinander abwiegen zu können. Dies kann aber nicht…
Zinsen aus griechischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 2 in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Griechenland zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden. 29. Mai 1992 Für den…