…es ist jetzt nicht mehr entscheidend, dass der den Dienstnehmer in das DBA-Ausland entsendende Arbeitgeber im Heimatstaat des Dienstnehmers "ansässig" ist (bzw. nach der alten Terminologie dort seinen "Wohnsitz" hat), sondern dass der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat "ansässig" ist. Nach diesem OECD-Konzept erlangt…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
…insbesondere dann zu erwarten, wenn das behauptete Vorliegen eines Lebensmittelpunktes im Ausland nicht mehr nachweisbar ist. Ob ein vertraglich bloß befristet angemietetes Appartement oder Haus einen weiteren Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO begründet, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, weil dies unter den…
…wird in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen sein, dass ein im Ausland lebender Ehegatte über einen abgeleiteten Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der ehelichen Wohnung verfügt, mag diese Wohnung auch im Eigentum des anderen Ehegatten stehen. Die Frage, ob eheliche Probleme bereits eine solche…
…528/2003, begründet bei Abgabenpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 des Einkommensteuergesetzes 1988, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70…
…Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht wegen der Begründung des inländischem gewöhnlichem Aufenthaltes eintreten könnte. Denn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist zu…
…an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979…
…Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet, nur für Fälle, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen für Fälle, in denen sich der Tätigkeitsbereich der Geschäftsführer dermaßen stark auf Betriebstätten der GmbH im Ansässigkeitsstaat der Geschäftsführer bezieht…
Verlegt ein österreichischer Notar nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz in das Ausland und wechselt er damit aus der unbeschränkten in die beschränkte Einkommensteuerpflicht, erlischt damit die inländische Steuerpflicht in Bezug auf die von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates bezogenen Pensionszahlungen. Wohl sind die…
…Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister…
…über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügt, kann nicht im Rahmen des EAS auf ministerieller Ebene geklärt werden. Hiebei handelt es sich um eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen ist. Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO…
Beabsichtigt ein seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei…
…Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten steuerfrei zu stellen. Bezüge, die ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien als Bediensteter der ILO für eine in Österreich sowie im Ausland ausgeübte Beratertätigkeit bezieht, sind daher in Österreich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht nicht…
…gelten. Ein vorher im Ausland stattgefundener nicht steuerbarer Veräußerungsvorgang kann daher nicht nur deshalb inländische Einkommensteuerpflicht auslösen, weil Teile des Kaufpreises erst nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht zufließen (EAS 1764). Sollte allerdings der inländische Wohnsitz vor der Veräußerung begründet werden, dann ist es wohl…
…Folgendes zu bedenken sein: Wird von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen eine Auslandsbeteiligung verkauft, dann unterliegt der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn der inländischen Besteuerung; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung in das Ausland der gewinnbringende Kaufpreis vor oder nach der Wohnsitzverlegung zur Auszahlung…
…Steuerrechts ist zunächst zu prüfen, ob dieser Besteuerungsanspruch durch das im vorliegenden Fall auf Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabepflichtigen anwendbare DBA-Deutschland eingeschränkt wird. Art. 20 DBA-Deutschland enthält eine Sonderregelung für Einkünfte von vorübergehend im Ausland tätigen Gastlehrern. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch…
…Gebäude selbst keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen (EAS 2535 betr. Holzschlägerungsarbeiten in einem Forstrevier). Etwas anderes gilt für die Wohnung der drei indischen Mitarbeiter, in der - wenn auch nur geringfügig und zumeist nur administrativer Natur - Arbeiten erledigt werden, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung…
… 117 Abs. 7 EStG gegebenen Verlustvortragssperre in den Jahren 1996 und 1997 - die im übrigen auch für Auslandsverluste gilt - sowie auf die Frage der Folgen der stattgefundenen Berücksichtigung der US-Verluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland nicht weiter einzugehen. 25. Oktober 1999 Für…
Verlegt ein Deutscher seinen Wohnsitz und damit seine Ansässigkeit im Sinn des Abkommensrechtes nach Österreich, dann verpflichtet das DBA-Deutschland dazu, seine Anteile am Gewinn einer industriell tätigen deutschen GmbH&CO KG insoweit von der österreichischen Besteuerung freizustellen, als diese den deutschen Betriebstätten der KG…
§ 6 Z 6 EStG 1988 sieht keine "Wegzugsbesteuerung" im engen Wortsinn vor; denn es wird die Wirkung dieser Bestimmung nicht vom Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich abhängig gemacht. Verlegt ein Gesellschafter einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft seinen Wohnsitz in das Ausland, löst dies daher…