…Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die ausschließlich aus der persönlichen Vortragstätigkeit herrührenden Einkünfte der ausländischen Vortragenden vermutlich nicht den in einer solchen Wohnungs-Betriebstätte ausgeübten Funktionen zuzurechnen sein. Auf Grund der Bestimmungen der Artikel 14 der Abkommen mit Deutschland und mit…
… Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
…umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer Vortragstätigkeit im Inland. Denn unter § 3a Abs. 8 lit. a fällt nicht nur die dort ausdrücklich genannte "unterrichtende" Tätigkeit, sondern auch jede "ähnliche Tätigkeit", zu der auch die Vortragstätigkeit gerechnet wird…
Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Gründen in Deutschland ansässige Personen in Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine Betriebstätte im Sinn des § 29…
…von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen…
…die erforderlichen Vertrags-, Konzept- und Auswertungsgespräche zu führen und nach methodisch-didaktischen Formen des seminaristischen und übenden Lernens Plenums- und Kleingruppenarbeit zu leiten, dann spricht ein solches Tätigkeitsbild nicht für die Erbringung einer reinen Vortragstätigkeit im Sinn des Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland 1954…
…8 Abs. 2 DBA-Deutschland) um einen deutschen Besteuerungsanspruch entstehen zu lassen. Eine unterrichtende Tätigkeit gilt nach einer mit Deutschland abgestimmten DBA-Auslegung nicht als "Vortragstätigkeit", deren Einkünfte ohne solche ständige Einrichtung in Deutschland besteuert werden könnten (AÖF Nr. 184/1984). 23. November 1998 Für…
…auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) zu. Denn eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984). Nach den Regeln des Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr…
…Einkommensteuerabzug gemäß § 99 EStG 1988. Durch das Netz der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen wird Österreich allerdings im Regelfall das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Denn nach…
…Vortragenden hinsichtlich der auf die Vortragstätigkeit entfallenden Bezugsteile keine inländische Steuerpflicht. Anders ist die Rechtslage, wenn die Vortragenden in einem Werkvertragsverhältnis zur deutschen GmbH stehen. In diesem Fall würde gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland - sofern die Vortragstätigkeit nicht als Unterricht (siehe…
…EStG 1988) zu, wenn ihm in Österreich keine "ständige Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984); als Unterrichtstätigkeit…
…Vertrages zwischen dem österreichischen Vertriebsunternehmen und der deutschen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft. In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit…
…das Besteuerungsrecht an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur…
…Unternehmen ist, das mangels inländischer Betriebstätte weder gemäß § 98 EStG noch gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein in Österreich besteuert werden darf, dann ist folgendes entgegenzuhalten: Inländisches Recht: Im Fall von Vortragstätigkeiten ist es nach inländischem Recht (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG) gleichgültig, ob die…