…Herr Dr. Name hat lediglich für persönlich abgehaltene Vorträge, die Fakturierung über die X GmbH abgewickelt und sohin Rechnungen nicht direkt an den Auftraggeber fakturiert. Diesfalls handelt es sich eindeutig um Einnahmen aus der Vortragstätigkeit des Herrn Dr. Name und sind diese gem. (Einkommensteuergesetz unter §…
…Die Bw. erzielte in diesem Jahr Einnahmen vom bfi Wien in Höhe von 2.642,00 Euro und beschrieb ihre Tätigkeit als "Unterricht von Fremdsprachen (Tschechisch, Slowakisch und Ungarisch), Vortragstätigkeit, Seminare: Interkulturelle Kommunikation in Osteuropa". Unter dem Titel "Rösner Unternehmensberatung" erklärte die Bw. Einnahmen in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch ASB Wirtschaftstreuhänder-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 und 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
…Verwaltungsgerichtshof bekämpft. In der Beschwerde führte der Bw. zunächst begründend aus, dass es sich bei der Vortragstätigkeit um eine Nebentätigkeit im Rahmen der Ausübung eines freien Berufes (im gegenständlichen Verfahren Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) handle, die gemeinsam zu erfassen seien. Zu dieser Frage…
…Entscheidungsgründe Die Bw. erzielt als Psychotherapeutin Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie erzielt weiters Einkünfte aus einer Vortragstätigkeit für den G-Verein. Als Vereinsfunktionärin (Schriftführerin) des G-Verein bezieht sie zudem Funktionsentschädigungen. Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist strittig, ob 1. die Einnahmen aus der Vortragstätigkeit gemäß § 6…
…Abhaltung durchaus gleichwertig, da die eigentliche geistige Arbeit, für die ein Entgelt bezahlt werde, in der Vorbereitung und nicht im Herunterlesen der vorbereiteten Texte oder in der bloßen Anwesenheit im Hörsaal stecke. Die Vortragstätigkeit bedinge, dass, wenn die Lehrveranstaltungen persönlich abgehalten werden, eine Anreise nach…
…Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die ausschließlich aus der persönlichen Vortragstätigkeit herrührenden Einkünfte der ausländischen Vortragenden vermutlich nicht den in einer solchen Wohnungs-Betriebstätte ausgeübten Funktionen zuzurechnen sein. Auf Grund der Bestimmungen der Artikel 14 der Abkommen mit Deutschland und mit…
…0077, vom 24. Juni 2004, 2001/15/0052, und vom 9. September 2004, 2001/15/0181) sowie auch zu Vortragstätigkeiten (vgl. die Erkenntnisse vom 3. Juli 2003, 99/15/0177, und vom 22. Jänner 2004, 2001/14/0004) ausgesprochen, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeiten - auch…
… Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß…
…Zuge der Prüfungshandlungen wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (Bf) unterrichtend tätig ist. Die an den Mehrheitsgesellschafter bezahlten Lizenzzahlungen für die Überlassung von Rechten an der Werknutzung wurden von der Bf für die Vortragstätigkeit geleistet und unter der Bezeichnung "Provisionen an Dritte, Lizenzgebühren" steuermindernd als Betriebsausgaben…
…möchte ich höflich, aber doch sehr bestimmt widersprechen. Warum? Die direkte Vortragstätigkeit an der Fachhochschule macht max. 20% der gesamten mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Arbeiten aus. Bei den in der Begründung - mMn flapsig - formulierten Vor- und Nachbereitungen handelt es sich um die Arbeiten, die den…
…werden kann. Hat eine Einrichtung grundsätzlich neben der „Erwachsenenbildung“ auch andere Aufgabenbereiche, so ist zu überprüfen, ob sie vorwiegend „Erwachsenenbildung“ betreibt. Jedenfalls stellen sämtliche der gegenständlichen Vortragstätigkeiten bzw. der Tätigkeitsbereich der Berufungswerberin eine Erwachsenenbildung dar, die von der Berufungswerberin bislang zumindest vorwiegend betrieben wurde. Maßgeblich…
Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 und seit 1. Jänner 2010 sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2…
…Februar 2008) geht allerdings hervor, dass Sie den Standpunkt vertreten, Ihre Vortragstätigkeit sei gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen. a) Zu dem in dieser Bestimmung enthaltenen Tatbestandsmerkmal " Bildungseinrichtung ": Auf der Internetseite http://www.xyzfindet sich folgende Information: "Seit…
…gerne, auch ohne Entlohnung. Für den Prüfungszeitraum seien für 1998 und 1999 aus nichtselbständiger Arbeit keine Aktivbezüge, Einkünfte aus Vortragstätigkeit (selbständige Arbeit) sowie Hausvermietung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) erklärt worden. Die insgesamt anfallenden Werbungskosten seien auf die Einkunftsarten verteilt worden. Dazu sei festzustellen, dass…
…auf Grund vorgegebener Lehr- und Stundenpläne aus. Für solche Fälle fingiert der Gesetzgeber, dass die dafür erhaltenen Entgelte lohnsteuerpflichtig zu behandeln sind. Bei den Entgelten für ihre Vortragstätigkeit, handelte es sich daher um Einkünfte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988. Das…
…Zuge einer bei ihm für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführten Prüfung traf die Prüferin folgende Feststellungen (Bericht vom 21.9.2011): „Tz 1 – Vortragstätigkeit: Der Abgabepflichtige ist seit dem Jahr 2001 als Lehrbeauftragter am WIFI Steiermark tätig und unterrichtet in Weiterbildungsveranstaltungen im Themenfeld des …
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 611,97 Euro bzw. in Höhe von 63.600,44 Euro. (Im Jahr 2004 wurden neben den Einkünften aus einer Vortragstätigkeit auch die Sondergebühren in Höhe von 75.683,36 Euro, die der Bw. als Klinikvorstand erhalten hatte…
…lit. d EStG 1988 ist dabei aus der Sicht der Einkunftsquelle zu bestimmen und das Tatbestandsmerkmal der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit auf die gesamte Betätigung im Rahmen dieses einen konkreten Betriebes abzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach zu Lehrtätigkeiten und zu Vortragstätigkeiten ausgesprochen (die Bw…
…diesen Unterrichtinstituten bestand. Diese Betriebsausgaben waren daher zu streichen und dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen. Die an den Mehrheitsgesellschafter bezahlten Lizenzzahlungen für die Überlassung von Rechten an der Werknutzung wurden von der Bf für die Vortragstätigkeit geleistet und unter der Bezeichnung "Provisionen an Dritte, Lizenzgebühren" steuermindernd…