…Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere Steuerbegünstigung vorgesehen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens ist der österreichische Grundstücksveräußerungsgewinn von der schweizerischen Besteuerung freizustellen. 3…
…Ausstellern vereinnahmten Mieten, in erster Linie als Ertrag aus der Verwertung der dem österreichischen Unternehmen für die Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know…
…Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes verknüpft. Wesentlich ist, dass dem Gläubiger der verzinslichen Forderung ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer…
…Schenkungsvorgänge gewährt werden, die eine tatsächliche Doppelbesteuerung zur Folge haben (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-386). Werden daher zwei Grundstücke unentgeltlich übertragen, die keine wirtschaftliche Einheit (§ 19 BewG) bilden, wobei nur die Schenkung eines der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
…nbsp; Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
…eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer griechischen Liegenschaft eingeräumt sein (EAS 640). Eine…
…dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…sich hierbei aber um Veräußerungsgewinne handelt, die aus einem in Ungarn gelegenen Grundstück stammen, teilt Artikel 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art 6 des DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht daran Ungarn zu. Allerdings kann Ungarn dieses Besteuerungsrecht nicht wahrnehmen. Denn Ungarn wertet Personengesellschaften in seinem…
…der Erlaubnis, einen immateriellen Vermögenswert zu kopieren und auf diese Weise kommerziell zu nutzen (siehe insb. Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2000); das Entgelt für die bloß bestimmungsgemäße Verwendung eines Softwareproduktes stellt aber genausowenig eine Lizenzgebühr dar, wie etwa…
…nach dem eine Kontrolle der Abkommensberechtigung sämtlicher ADR-Inhaber möglich ist. Auf diese Kontrolle kann aber angesichts der laufenden Beobachtungen über die Ausnutzung von DBAs für unerwünschte Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und rechtlich vertretbare Lösung könnte darin bestehen…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…
…den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim Finanzamt Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung…
…14 DBA-Deutschland ein Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich zu; es müsste diesfalls allerdings die österreichische Steuerentlastung gemäß der DBA-Entlastungsverordnung von den einzelnen Vortragenden unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU1 in Anspruch genommen werden. Sofern außerdem ein Nachweis über die Besteuerung in Deutschland erbracht…
…auch auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts in den beiden Staaten. Es wird in diesem Fall jede der beiden Kapitalgesellschaften in einem der Verwendung des Mitarbeiters entsprechenden Verhältnis den Lohnaufwand zu tragen und nach den Vorschriften des jeweils anzuwendenden Steuerrechts dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen haben…
…die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und Werkzeuge unmittelbar bei den österreichischen Kunden des deutschen Unternehmens durchführt, dann kann die Frage, ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers…
…die Verpflichtung inkludiert, eine im Leasingzeitraum eingetretene Wertminderung zu ersetzen. Der gutachtlichen Äußerung eines gerichtlich beeideten Dolmetsches für die englische Sprache kann jedenfalls nicht gefolgt werden, wenn er vermeint, dass der Ausdruck "losses" in der fachsprachlichen Verwendung nicht auch Wertminderungen umfassen kann. Allein das allgemein…
…direkt nach Deutschland adressiert und von dort unter Verwendung der UID-Nummern der österreichischen Kunden erledigt werden. Das Kleinbüro könnte unter derartigen Umständen (wenn die Verkaufsgeschäfte tatsächlich nicht über dieses Büro laufen und seine Funktion daher nur die einer bloßen Werbe- und Informationsstelle ist) als…