Wirken eine ungarische und eine deutsche Agentur in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber einem österreichischen Festivalveranstalter verpflichten, dafür zu sorgen, dass eine amerikanische und eine kubanische Tanzgruppe in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von dem inländischen…
Schließt eine österreichische Veranstaltungs-GMBH mit holländischen Gesellschaften und mit einer irischen Gesellschaft Verträge über die Durchführung eines inländischen Rock-Konzertes einer ausländischen Rock-Gruppe ab, wobei die holländischen Gesellschaften an der inländischen Veranstaltung durch Beitrag der nichtkünstlerischen Sachleistungen mitwirken (Managementaufgaben, Bereitstellung von Material- und…
…Außendienstmitarbeiter über eine Vertragsabschlußvollmacht verfügt, ist im gegebenen Zusammenhang unschädlich; denn diese Vollmacht würde nur dann betriebstättenbegründend wirken, wenn sie "in dem anderen Staat" (das wäre im gegebenen Zusammenhang "in Österreich") ausgeübt würde. Dies ist aber bei den in Osteuropa getätigten Vertragsabschlüssen nicht der Fall…
…Österreich-Interessen tätig werden kann, dann verfügt die deutsche Bank hiedurch über eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO. Der Umstand, dass der deutsche Bankenrepräsentant über keine Vertragsabschlussvollmacht verfügt, vermag daran nichts zu ändern. Es ist im übrigen auch unerheblich, ob den im österreichischen…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…Bloße Rechtsakte, wie zB der Vertragsabschluss mit einem spanischen Subauftragnehmer sowie die hiefür erforderlichen Vorbereitungsaktivitäten, wie die Information des Subauftragnehmers über die von ihm erwartete Mitwirkung am Bauvorhaben) lösen hingegen nach den auch für die Auslegung des DBA-Spanien maßgebenden Grundsätzen des OECD-Konzeptes noch…
…im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; der dort enthaltene Hinweis, dass ständige Vertretungen nur dann zur Betriebstätte werden, wenn ein Vertreter oder Angestellter über eine allgemeine Vollmacht für Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse für das Unternehmen verfügt, bezieht sich nur auf Personen, nicht aber auf räumliche Unternehmenseinrichtungen…
…Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt wäre), eine inländische Betriebstätte begründet. 31. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer Vertragsabschlussvollmacht entscheidend. Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über das österreichische Büro erfolgt oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Büro erfolgt, sowie das Argument…
…unterhält. Die Frage der Vertragsabschlußvollmacht könnte allerdings dann eine Rolle spielen, wenn zu entscheiden ist, ob das deutsche Unternehmen (in Deutschland und in Österreich) eine "Vertreterbetriebstätte" (siehe Artikel II Abs. 1 lit. f DBA-USA) für das US-Konzernunternehmen darstellt. "Vertragsabschlussvollmacht" ist in diesem Zusammenhang…
…der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher…
…wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen. Dies gilt aber umsomehr für Verkaufsaktivitäten von Handelsunternehmen. "Finden sie in einer festen Einrichtung statt, begründet dies eine Betriebstätte auch dann, wenn die Vertragsabschlüsse jeweils vom Stammhaus gebilligt werden müssen". (Klaus Vogel, Doppelbesteuerungsabkommen, 3. Auflage…
…die Begründung einer Vertreterbetriebstätte und zwar auch dann, wenn der Mitarbeiter keine formelle Verhandlungs- oder Vertragsabschlussvollmacht besitzt und wenn daher der Vertragsabschluss selbst erst im direkten Kontakt zwischen dem österreichischen Kunden und der deutschen Gesellschaft zustande kommt, wobei sich dies allerdings angesichts des bereits inhaltlich…
…jährliche Wiederholungszeitraum umso länger sein müssen, je kürzer die jährliche Standortnutzung ausfällt. Aber auch bei längeren Nutzungszeiträumen wird eine bloß einmalige Wiederholung, sonach ein Vertragsabschluss für bloß 2 Jahre jedenfalls nicht ausreichen, eine Betriebstättenbegründung zu bewirken, es sei denn, dass der Vertrag verlängert werden kann…
…die Begründung einer Vertreterbetriebstätte und zwar auch dann, wenn der Mitarbeiter keine formelle Verhandlungs- oder Vertragsabschlussvollmacht besitzt und wenn daher der Vertragsabschluss selbst erst im direkten Kontakt zwischen dem österreichischen Kunden und der US-Gesellschaft zustande kommt, wobei sich dies allerdings angesichts des bereits inhaltlich…
…entschieden werden. Allerdings deutet Vieles auf das Vorliegen des zweitgenannten Falles hin (also jenen Fall, bei dem der Vertragsabschluss mit dem Künstler den inländischen Veranstalter zur Kostenübernahme der dem Künstler dienenden Produktionsgesellschaft nötigt), wenn die Produktionsgesellschaft in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Künstler steht. Eine solche…
…Bausparvertrag, dann steht für allfällige weitere Beitragszahlungen keine Prämienbegünstigung mehr zu; die in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht lukrierten Prämien bleiben indessen erhalten, wenn die hiefür maßgebenden Bindungszeiten (6 Jahre ab Vertragsabschluss) weiterhin beachtet werden. Zinsen, die ab Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht abreifen, unterliegen…
…Auslegungsbehelf heranzuziehen ist, wie Urkunden und Dokumente, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Der Umstand, dass der OECD-Kommentar 1992 (bzw. 1994) bei Vertragsabschluss der österreichischen DBAs noch nicht existent war, nimmt ihm sonach nicht die rechtliche Wirkung für deren Auslegung. 20. Juni 1994 Für…
…Architekturbüro ausgeübt werden, wird zunächst auf die unternehmerischen Kernfunktionen Bedacht zu nehmen sein. Im Fall des Architekten werden diese in der Kundenakquisition und vor allem in den Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschlüssen liegen. Denn ob aus einem Projekt ein Gewinn oder Verlust resultiert, wird zentral von…
…Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen (EAS 3042). Unmaßgebend für den Beginn des Laufes der 12-Monatsfrist ist daher auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Umstand, dass zwei Verträge abgeschlossen wurden, einer über die Planungsleistungen…