…so sind die von der belangten Behörde daraus gezogenen Schlussfolgerungen insofern mit dem Zweck des zwischenstaatlichen Steuerrechtes unvereinbar, als nicht auszuschließen ist, dass der Vertragsstaat Österreichs bezüglich der Einreihung der Tätigkeit eines Musikers (hier: Sportlers) zu den gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten nach seinem innerstaatlichen Recht…
…Gemäß dieser Verständigung werden die Vergütungen dann von einer Betriebstätte getragen, wenn die in diese Betriebstätte entsandten Arbeitnehmer in den Personalstand dieser Betriebstätte integriert werden. Diese Integration kann auch bloß vorübergehender Natur sein. In der österreichisch-deutschen Verständigung ist von einer vorübergehenden Entsendung wegen Erkrankung…
…käme eine Anwendung von Art. 15 DBA Hongkong aus der Sicht des BMF nicht in Betracht. Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Rechtscharakter dieser Aufsichts- und Beratungsgremien bzw. einer allfälligen künftigen anderslautenden Verständigung mit der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong…
…USA einer abkommenskonformen Steuerentlastung des Zinsenflusses von der US-Besteuerung nicht im Wege stehen. Falls wegen der Größe des Investitionsvolumens "100-prozentige Rechtssicherheit" angestrebt wird, müsste über den Fall vorweg eine Verständigung mit der US-Steuerverwaltung auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-USA herbeigeführt…
…Abgabenrecht ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30…
…Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der Tätigkeitsort…
…berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln; deutsche steuerliche Vorschriften sind im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich; die von den "Deutschland-Bezügen" weiterhin zugunsten der österreichischen Sozialversicherung einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge sind daher bei diesen als Werbungskosten anzusetzen. Sie…
…von 6 Monaten (Z 6 des Ergebnisprotokolles über eine österreichisch-deutsche Verständigung vom 7.6.1991) eine inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor, dann unterliegen die an die beiden Mitarbeiterinnen gezahlten Löhne zur Gänze in Österreich der…
…zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden können, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter (bzw. um deren Abfindung) noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4…
…ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis…
…dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zugewiesen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob der Zufluß der Einkünfte noch während oder…
…ansässigen Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen…
…Durchfluss in die Hände der Fondsteilhaber führt, wird von einer Aliquotierung der Rückerstattung nach Maßgabe der Ansässigkeit der Fondsinvestoren Abstand genommen. Im Zuge einer Verständigung mit der britischen Steuerverwaltung wurde von britischer Seite erläutert, dass nachstehende britische Investmenteinrichtungen als solche der britischen Körperschaftsbesteuerung unterliegen und…
…dort erwähnte österreichisch-deutsche Verständigung). Soferne daher keine anderweitigen Interpretationserfordernisse gegeben sind, wird die mit Deutschland getroffene Auslegung auch im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten angewendet (EAS 3046). Daraus folgt, dass Rumänien aus österreichischer Sicht nur dann ein Besteuerungsrecht erlangt, wenn der Architektin ein Büroraum…
…weil im Rahmen der vorerwähnten österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Oktober 1994 u.a. folgende Übereinkunft erzielt worden ist: "Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA…
…weiters eine gewisse Dauerhaftigkeit der Tätigkeiten erforderlich, welche im Verhältnis zu Deutschland mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten festgelegt wurde (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). Bei einer lediglich sechs Wochen andauernden Tätigkeit im Inland mangelt es somit an der für die Begründung…
…zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch…
…könnte sich daher als opportun erweisen, den Antrag auf Verständigung unmittelbar in Österreich zu stellen. Die Rechtsgrundlage für eine österreichische Kontaktaufnahme mit den Oststaaten wäre dann in Artikel 25 Abs. 3 letzter Satz der OECD-konformen Abkommen mit diesen Staaten gegeben; denn durch diese Bestimmung…
…Kostenbasis einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Darstellungen in EAS 325 hingewiesen. Ist die die deutsche Gesellschaft mit der Öffentlichkeitsarbeit betrauende Konzerngesellschaft in einem Steueroasengebiet errichtet (hiezu zählen zB lt. "Guide des Paradis Fiscaux face à la Communauté européenne", verfasst von Eduard Chambost, erschienen im…
…diesbezüglich eine Verständigung mit Deutschland zu suchen. Doch Österreich würde in einem solchen Verfahren der von deutscher Seite als Anmerkung zum Partnership-Report der OECD vorgetragenen Lösung folgen (Observation by Germany on paragraph 91 and 92 auf Seite 66 des OECD-Partnership-Reports). Ohne daher…