…an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15,000.000 erzielt, so ist zunächst für Belange der Berechnung des (negativen) Progressionsvorbehaltes in Österreich der horizontale Verlustausgleich vorzunehmen, so dass sich der deutsche Betriebstättenverlust nur mit rd. S 5,000.000 steuersatzmindernd in Österreich…
…1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die gleiche steuerliche Wirkung wie im Fall eines Verlustausgleiches zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste…
…schweizerischen Arbeitgeber aufgenommen hat, die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in diesen Jahren in Österreich nicht zur Anrechnung bringen kann, weil auf Grund des Verlustausgleiches keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte…
…hat, auf der Grundlage von § 102 EStG 1988 die Verlustvortragsfähigkeit in Österreich versagt und nimmt Deutschland (nachdem es in den Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich zugelassen hat) ab 1995 (ab dem Jahr, in dem die österreichische KG wieder Gewinne erzielt) eine Nachversteuerung vor, dann…
Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens das Veranlagungsverfahren 1999 wiederaufgenommen und wird hierbei einerseits ein Ausgleich mit deutschen KG-Verlusten dieses Jahres und andererseits die Sonderausgabe des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste der Jahre 1995 bis 1998 geltend gemacht, dann ist seitens des Abgabepflichtigen zu gewährleisten…
…in inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmen anfallen, die Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich auch dann in Österreich gegeben sein soll, wenn die Welteinkünfte des deutschen Unternehmens einen Verlustausgleich im Verlustentstehungsjahr in Deutschland ermöglichen. Die geplante Regelung wird bei inländischen Betriebstätten nicht darnach unterscheiden, welchem Rechtsträger die Betriebstättenergebnisse auf deutscher…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…dass ein Abgabepflichtiger mit Inlandsverlusten aus selbständiger Arbeit zunächst einen vertikalen Verlustausgleich mit seinen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vornehmen kann, um solcherart einen - die italienischen Einkünfte und damit den Höchstbetrag kürzenden - horizontalen Verlustausgleich zu vermeiden. Im vorliegenden Fall geht es allerdings um eine andere…
Sind vier in Österreich ansässige Personen an einer liechtensteinischen KG im Ausmaß von 48% beteiligt, so findet Artikel 7 des DBA-FL mit der Wirkung Anwendung, dass Liechtenstein berechtigt ist, die den liechtensteinischen Betriebstätten der KG zuzurechnenden Gewinnanteile der österreichischen Beteiligten zu besteuern. Gemäß…
Beteiligen sich österreichische Investoren im Rahmen ihres Privatvermögens nach Art von Kommanditisten an einer vermögensverwaltenden US Limited Partnership (Vermietung von Shopping-Centern), deren unbeschränkt haftender Gesellschafter eine US-Kapitalgesellschaft ist, dann werden für den österreichischen Investor keine betrieblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gegebenenfalls auch…
…werden kann. Die sonst in missbrauchsunverdächtigen Situationen geübte Praxis, dass Verluste primär in einer für den Steuerpflichtigen günstigen Weise verrechnet werden sollen (z.B. primäre Verrechnung mit nicht vortragsfähigen Einkünften im Fall des vertikalen Verlustausgleiches), muss daher bei Anwendung einer Antimissbrauchsvorschrift im umgekehrten Sinn gehandhabt…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Inländische Sparzinsen eines deutschen Zweitwohnsitzers unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer, die gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland-1954 bei der Besteuerung in Deutschland anzurechnen ist. Unterbleibt diese Anrechnung, weil nach Ausgleich mit deutschen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung keine deutsche Einkommensteuer von den Zinsen erhoben wird, dann…
Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…
…Steuerfreistellung der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers führte; denn in diesem Fall tritt dasselbe Ergebnis ein, wie bei Vornahme eines Verlustausgleiches auf deutscher Seite; hat der negative Progressionsvorbehalt hingegen lediglich eine Herabsetzung des in Deutschland anzuwendenden Steuersatzes zur Folge, liegt kein Fall einer Doppelverwertung vor,…
Beteiligt sich eine in Österreich ansässige natürliche Person an einer amerikanischen "Limited Partnership", die nach österreichischem Recht als Mitunternehmerschaft anzusehen ist, steht Österreich nach Maßgabe des Artikels III des DBA-USA das Besteuerungsrecht an den erzielten Gewinnanteilen zu. Allfällige Verlustanteile wären in Österreich ausgleichs…
…Ein in Frankreich ansässiger französischer Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (vgl. Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27 S. 73, und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
Weitet ein österreichisches Handelsunternehmen seine Geschäftstätigkeit durch Errichtung eines Verkaufslokals auf Slowenien aus, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Bereitschaft, bis zum Wirksamwerden des mit Slowenien in Verhandlung stehenden Doppelbesteuerungsabkommens durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 48 BAO eine internationale Doppelbesteuerung unter Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte…
…erbringt, so ist bei Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" in Österreich nach den inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen ist und dass erst ein danach noch verbleibender Verlustrest die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kürzt…