…seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die…
Vererbt eine in Österreich ansässige Person ihren 100-prozentigen Anteil an einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihren in der Schweiz ansässigen Sohn, so führt dieser Umstand gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Schweiz zu einem Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich an dem in der Beteiligung…
Verstirbt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und der in Österreich ein im Privatvermögen gehaltenes Wertpapierdepot besitzt, so steht gemäß Artikel 5 des DBA-Deutschland das ausschließliche Erbschaftssbesteuerungsrecht an diesen Vermögenswerten der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Umstand, dass…
…214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in Österreich lebenden Enkelkinder von ihrem zum Todeszeitpunkt in Liechtenstein ansässig gewesenen Großvater unter der Auflage einer…
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
Wird der Nachlass eines im Jahr 2005 in den USA verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich ansässigen Erben eingeantwortet, bilden die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge Einkünfte des österreichischen Erben und unterliegen in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden…
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft, den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb…
Gemäß Z 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen…
…dass in der Zukunft nicht doch körperschaftsteuerpflichtige Aktivitäten in Österreich entfaltet werden. Die Aussage in KStR 2001 Rz 1499 muss daher im Verhältnis zum Ausland solange aufrecht bleiben, als nicht auf Reziprozitätsbasis eine gegenteilige Rechtswirkung aus dem DBA mit den DBA-Partnerstaaten festgelegt wird. Sollte…
…hält. EAS 2630 weist darauf hin, dass die begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94a EStG 1988 richtlinienbedingt und daher nur im Verhältnis zum EU-Raum anwendbar ist; denn nur insoweit kann vom Bestand der Gegenseitigkeit ausgegangen werden. Bei fehlender Gegenseitigkeit besteht aber nach wie vor…
…der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Ausland ein, die im Sinn von …
…Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und Anwendung der österreichischen Steuerrechtsordnung auf Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften aber auch darauf Bedacht zu nehmen sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers…
…der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…DBA-Abschluss der Möglichkeit berauben wollten, ihre innerstaatlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung einzusetzen. Denn dadurch wäre im Verhältnis zum DBA-Partnerstaat im Ergebnis Missbrauch unantastbar und damit legalisiert. Die Legalisierung von Missbrauch kann aber nicht Abkommenszweck sein. Erklärtes Ziel und erklärter Zweck eines…
…nach Auffassung des BM für Finanzen bei der Auslegung der österreichischen Steuerrechtsordnung darauf Bedacht zu nehmen sein, ob durch das angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; ein solches Auslegungsergebnis würde jedenfalls nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und müsste daher gegenüber einem…
…und Anwendung der österreichischen Steuerrechtsordnung auf Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften aber auch darauf Bedacht zu nehmen sein, ob durch das hiebei angestrebte Interpretationsergebnis Steuerlücken im Verhältnis zum Ausland geöffnet werden; käme ein derartiges Auslegungsergebnis ohne zwingende Gründe zustande, würde dies nicht dem Willen des Gesetzgebers…