…einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist des Artikels 20 Abs. 2 nicht überschritten, dann sind die Vergütungen für die Lehrtätigkeit in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…auch Vergütungen für eine "vortragende Tätigkeit". Dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mit umfasst (AÖFV. Nr. 184/1984). Vergütungen an…
…X DBA-USA von der Höhe der für die Lehrtätigkeit bezogenen Vergütungen ab: Nur wenn die Opernsängerin für die kurzfristig in Österreich ausgeübte Tätigkeit Vergütungen bezieht, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar (im Kalenderjahr) nicht überschreiten, so entfällt die österreichische Steuerpflicht. Diese Vergütungsgrenze…
…Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine feste Einrichtung (Büro) dauernd zur Verfügung stehen. Im Fall der USA kann sich die…
…Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen; dem internationalen Trend folgend ist aber im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Deutschland eine einengende Interpretation des im Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriffes "vortragende Tätigkeit" vorgesehen worden, derzufolge dieser Ausdruck nicht die Unterrichtstätigkeit mitumfasst (AÖF Nr…
…zieht die Lehrtätigkeit in Graz sonach beständige Inlandsaufenthalte nach sich, die zwei Studienjahre überschreiten), dann würde die Sonderregelung des Art. 20 ihre Wirksamkeit insgesamt verlieren und sämtliche inländischen Vergütungen wären dann durch das DBA nicht mehr vor der österreichischen Besteuerung abgeschirmt. 13. November 1995 Für…
…China bezahlten Vergütungen nach Artikel 20 des österreichisch-chinesischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 679/1992, der Besteuerung in Österreich und sind in China von der Besteuerung freizustellen. Dementsprechend sind auch die in Österreich an die hier tätigen chinesischen Gastprofessoren für ihre Lehrtätigkeit zu zahlenden Vergütungen auf…
…seiner Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14 DBA-Italien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung" des Artikels 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens kann hiefür nicht in Anspruch genommen werden, wenn bereits in drei vorangegangenen Wintersemestern eine Lehrtätigkeit…
…mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien…
…ist und sich im anderen Vertragsstaat höchstens drei Jahre zwecks fortgeschrittener Studien oder Forschungsarbeiten oder zwecks Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder anderen Lehranstalt aufhält, in dem anderen Staat mit allen für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen von der Steuer befreit ist (vgl…
…beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt…
…so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines…
…Jene Vergütungen, die von der Stadtgemeinde für einen anschließenden Liederabend gezahlt werden, unterliegen hingegen gemäß Artikel 17 Abs.1 DBA-Schweiz der österreichischen Abzugsbesteuerung und sind folglich auf schweizerischer Seite von der Besteuerung freizustellen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Österreich eine unterrichtende Tätigkeit zu entfalten, dann ist die für Gastprofessoren nach Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 vorgesehene und mit einer Zweijahresfrist verknüpfte Steuerfreistellung nicht anwendbar, da sich diese Bestimmung nur auf Einkünfte aus Lehrtätigkeiten, nicht aber auf solche aus…
…so können die für eine unterrichtende Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988) steuerfrei belassen werden. Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die Inlandsumsätze des deutschen…
…zu sprechen ist. Denn in diesem Fall fielen die Vergütungen unter Artikel 10 DBA-Deutschland (öffentliche Bezüge) und wären in Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen und folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen gewesen. Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht…
…mit den ihnen für diese Lehrtätigkeit zufließenden Vergütungen" im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen. Das BM für Finanzen legt diese Bestimmung dahingehend aus, dass französischen Austauschassistentinnen - solange sie in Frankreich im Sinn von Artikel 4 des Abkommens als ansässig gelten - bei einem die Zweijahresfrist nicht…
…durch, dann unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte nach Art. 14 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens nur dann der inländischen Einkommensbesteuerung, wenn der Heilpädagogin für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Inland eine "feste Einrichtung" zur Verfügung steht. Eine solche "feste Einrichtung" kann durch ein dauerhaft (länger als…
…zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit…