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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 488

Gesangskurs und Liederabend mit einem schweizerischen Sänger

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1350/1/1-IV/4/94vom 05.08.1994

Wortlaut laut Findok

Wird von einer österreichischen Stadtgemeinde ein Gesangskurs unter Beteiligungen eines schweizerischen Sängers veranstaltet, dem hiefür die von den Kursteilnehmern entrichteten Kursbeiträge überlassen werden, so sind diese auf die unterrichtende Tätigkeit des schweizerischen Künstlers entfallenden Vergütungen in Österreich gemäß Artikel 14 DBA-Schweiz von der Besteuerung zu entlasten (die Vergütungen können bei Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-CH2 einkommensteuerfrei ausgezahlt werden). Jene Vergütungen, die von der Stadtgemeinde für einen anschließenden Liederabend gezahlt werden, unterliegen hingegen gemäß Artikel 17 Abs.1 DBA-Schweiz der österreichischen Abzugsbesteuerung und sind folglich auf schweizerischer Seite von der Besteuerung freizustellen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Musikerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungSteuerentlastungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweisAbzugssteuerSteuerabzugSteuerfreistellungFreistellungMusiklehrerLehrtätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1350/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17641
Gültig
05.08.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF