…h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen Werte nach dem "Wiener Verfahren" anzusetzen. Ob auf deutscher Seite im Fall einer Rückwanderung des Sohnes Wegzugsbesteuerungsprobleme entstehen…
Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der…
…auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig den Gesellschafter vor die Wahl…
…Analyse der hier als maßgebend einzustufenden und zu vergleichenden Strukturmerkmale. Ein solches Typenvergleichsgutachten kann indessen in dem auf Expressauskünfte ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren nicht ausgearbeitet werden. Nach dem verfügbaren Informationsmaterial sind aber zumindest Zweifel an einer ausreichenden Vergleichbarkeit zu vermerken. Von einem Trust spricht man…
…18 EStG 1988 erfassten inländischen Eigenheime. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz entnommen werden kann…
…werden, wenn die Vermögenswerte weder zum "notwendigen" noch zum "gewillkürten Betriebsvermögen" der KG gerechnet werden könnten. Eine ziffernmäßige Aussage über die zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im EAS-Verfahren nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt…
…ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Wurde in einem solchen Fall der Kapitalertragsteuerabzug in Österreich unterlassen, so können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der hiezu ergangenen Verordnung beseitigt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit…
…5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem Verfahren dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis…
…Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem Verfahren dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis zu stellen. Kann daher z…
…EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden…
…Option-Plans diesen Prinzipien entspricht, muss von Parteienseite beurteilt werden und kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene untersucht werden. Sollten hierbei besondere Zweifelsfragen auftreten, könnte bei entsprechend präzisierter Darstellung hiezu auch weiterhin im EAS-Verfahren Stellung genommen werden. 9. Dezember 1996 Für den…
…ist dies ein beachtliches Indiz dafür, dass diese Steuerentlastungsberechtigung auch bei den folgenden Gewinnausschüttungen vorliegen wird. Dennoch muss auch unter solchen Gegebenheiten angeraten werden, das in EAS 871 aufgezeigte Verfahren anzuwenden. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in Bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen voraus und kann im ministeriellen EAS-Verfahren daher nicht beurteilt werden. Der Umstand…
…Filmproduktionsunternehmen, sondern zwischen den Schauspielern und den ausländischen "Agenturen" zustandekommen (die diesfalls nicht als "Agentur" im technischen Sinn tätig werden). Welche dieser beiden Gestaltungsformen tatsächlich vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage und kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; hier ist nur soviel dazu anzumerken, dass…
…rechtfertigen, dass mit den Vergütungen eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten abgegolten wird. Wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Einkünftequalifikation kann hiezu aber im EAS-Verfahren kein weiterführender Hinweis gegeben werden, sodass im Zweifelsfall die Herstellung des Einvernehmens mit dem zuständigen Finanzamt zu empfehlen ist. 09. Oktober…
…Weise den Wert abgilt, den sich das inländische Konzernunternehmen aus einer als sicher einzustufenden Rückkehr des Dienstnehmers für das eigene Unternehmen berechtigterweise erhofft. Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Denn sollte es beispielsweise so sein, dass nicht mit…
…5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt darüber einzuholen, ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem Verfahren dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis…
…inländischen Tochtergesellschaft treten (ob dies der Fall ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden kann), dann würde die Zurverfügungstellung je eines Schreibtisches in einem Großraumbüro als Bestand einer inländischen Betriebstätte der deutschen Muttergesellschaft zu werten sein (vgl. EAS 1613)…
…lediglich angemietete Hotelzimmer benutzt werden, so lässt sich die Frage, ob hierdurch eine zur Steuerpflicht führende inländische "feste Einrichtung" tatsächlich nicht besteht, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Der Umstand, dass nicht immer dasselbe Zimmer in dem betreffenden Hotel angemietet wird, sowie die jährlich unter…
…kein Rücktrag in die Jahre der Aktivzeit zulässig ist) mit einer Verlustermittlung in Höhe von "Null" gleichzusetzen ist. Routinemäßig wird darauf hingewiesen, dass sich im EAS-Verfahren erteilte Antworten immer nur auf den in der Antwort selbst formulierten Sachverhalt beziehen können. Bundesministerium für Finanzen, 23…