…auch die Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft als ein Unternehmensverkauf im abkommensrechtlichen Sinne dar (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht, I/1 Z 13 Rz 23). Gemäß Art. 24 Abs. 2 DBA Schweiz darf die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaats…
…Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet…
…ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf § 2a Abs. 3 des deutschen Einkommensteuergesetzes hingewiesen, wonach trotz Bestehens eines Doppelbesteuerungsabkommens eine Verwertung österreichischer…
…Recht nur dann Steuerpflicht aus, wenn die Veräußerung vor Ablauf der Spekulationsfrist getätigt worden sein sollte. Verluste, die vor dem Zuzug angefallen sind bleiben ebenso wie positive Erträge bei der Ermittlung des Spekulationsgewinnes außer Ansatz, weil sie einer anderen Einkunftsart, nämlich jener aus Vermietung und…
…A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die 100-prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000…
Verluste, die in einer österreichischen KG anfallen, an der eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sind auf Grund des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz auch hinsichtlich des auf diesen schweizerischen Gesellschafter entfallenden Anteils nach österreichischem Recht vortragsfähig, wenn gemäß BMF-Erlass vom…
…die Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch vor der Umgründung im Wege einer Abwertung ihrer Beteiligung an der verlustproduzierenden A-GmbH in Deutschland steuermindernd geltend gemacht, dann wäre eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in den österreichischen KG-Betriebstätten der D-GmbH nicht mehr…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
…2 EStG) durch eine im Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht auf inhaltliche Mängel zurückzuführen ist, sondern wegen der seinerzeitigen rückwirkenden Inkraftsetzung erfolgt ist. Ist ein deutscher Konzern an einer österreichischen KG beteiligt…
…1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15…
…mit einem erzielten Veräußerungsgewinn verrechnet werden. Kann daher belegt werden, dass nach italienischem Recht Verluste, die ein Kommanditist einer KG erleidet, nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage steuerlich verwertet werden und kann tatsächlich nachgewiesen werden, dass nach italienischem Recht ein allfälliger Gewinn aus der Veräußerung…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…Steuersatz nur mehr 0% beträgt. Im Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland ist mit Deutschland festgelegt worden, dass in inländischen Betriebstätten erlittene Verluste auf die Gewinne der Folgejahre nur dann vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Es liegt keine derartige Doppelverwertung vor…
…in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen des…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
…des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der deutschen Beteiligungs-GmbH und ihrer Alleingesellschafterin (d.i. eine aus 90 in Deutschland ansässigen Personen gebildete deutsche KG), ein Organschaftsverhältnis, dann bewirkt dies auf österreichischer Seite keine Zurechnung der Inlandsverluste…
…Eine Verlustdoppelverwertung würde vorliegen, wenn z.B. der im Jahr 1998 in der österreichischen Betriebstätte erlittene Verlust im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes zur Steuerfreistellung der übrigen Welteinkünfte des deutschen Unternehmers führte; denn in diesem Fall tritt dasselbe Ergebnis ein, wie bei Vornahme eines Verlustausgleiches auf…
…des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 24 des neuen Abkommens). Es wird zurzeit eine Verordnung vorbereitet, die dieser Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit gemäß § 48 BAO umgehend Wirksamkeit in Österreich verleiht. Das Abkommen selbst bedarf zu seiner Wirksamkeit…
Hat ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer österreichischen KG im Jahr 2001 einen Verlust von 100.000 erlitten, ist dieser Verlust auf den im Jahr 2002 in Höhe von 150.000 erzielten KG-Gewinnanteil zur Gänze vortragsfähig, wenn hierdurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt. Wurden im Jahr…
Hat ein in Österreich ansässiger Komplementär einer italienischen KG Verluste aus dieser KG in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG…