Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2659
Veräußerung einer niederländischen GmbH-Beteiligung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/2005vom 14.09.2005
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Niederländer seine
Ansässigkeit aus den Niederlanden nach Österreich und
veräußert er innerhalb eines fünfjährigen Zeitraumes seine
Beteiligung an einer niederländischen GmbH, so bleiben die Niederlande
gemäß Artikel 14 Abs. 5 DBA-Niederlande berechtigt, die in der
Beteiligung angewachsenen stillen Reserven der Besteuerung zu unterziehen. Die
Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von
"Aktien" doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als
allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die
Veräußerung von GmbH-Anteilen.
Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift
nicht ausgelöst werden. Denn einerseits beschränkt sich
Österreich bereits nach seinem inländischen Recht darauf, nur den
Wertzuwachs in der Beteiligung ab Zuzug nach Österreich zu besteuern, und
es wird angenommen, dass korrespondierend auf niederländischer Seite nur
der Wertzuwachs bis zum Wegzug besteuert wird. Sollte allerdings
tatsächlich eine Überschneidung der Bemessungsgrundlagen eintreten,
dann wäre jene niederländische Steuer, die den in die
österreichische Besteuerungsgrundlage eingehenden Wertzuwachs erfasst,
gemäß Artikel 24 Abs. 4 DBA-Niederlande auf die österreichische
Einkommensteuer anzurechnen.
14.
September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 Abs. 5 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 24 Abs. 4 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0601-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24930
- Gültig
- 14.09.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF