Im Rahmen einer 1985 ergangenen Einzelerledigung ist festgestellt worden, dass die österreichischen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften eine bloße Treuhandfunktion ausüben (B 2230/2-IV/4/85 v. 23.12.85). Die von den Verwertungsgesellschaften bezogenen Einkünfte sind daher nicht ihnen, sondern den einzelnen Urhebern zuzurechnen. Im damaligen Fall…
Wird die Tätigkeit eines in Israel ansässig gewordenen Auslandskorrespondenten des ORF von der israelischen Steuerverwaltung als Aktivtätigkeit und nicht als bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet, und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA…
…in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentlichen Teil in ihren Heimatländern erbracht wird. Vorsorglich wird jedoch beigefügt, dass in den Fällen, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Einräumung von Urheberrechten (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994) verbunden ist, Abs. 9 …
…die ein Schriftsteller mit seinem Verlag abschließt und die den Auftraggeber berechtigen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwerten. In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt…
…Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Vereinbarung über den Vertrieb von im Eigentum der niederländischen Muttergesellschaft verbleibenden Softwareprodukten, wobei diese Vereinbarung als Nutzungsüberlassung der gewerblichen Urheberrechte der niederländischen Muttergesellschaft zu werten ist, dann stellen die hiefür gezahlten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 13 Abs…
Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…
… 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte (der Persönlichkeitsrechte) zu sehen ist (EAS 108). Ob die Vergütung für eine aktive Dienstleistung (das entgeltliche Posieren vor der Kamera) oder für eine passive Leistung (das entgeltliche Dulden der Bildverwertung für Plakate und Kataloge…
…und/oder das öffentliche Abspielen der Schallplatten vertraglich ausbedungen hat, fallen nach der zitierten Kommentarmeinung die Vergütungen insoweit wieder unter Artikel 12 (urheberrechtliche Lizenzgebühren) und sind in Deutschland steuerfrei zu stellen. 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hingegen, wenn durch das Entgelt etwa die Erlaubnis erworben wird, die Software, die das urheberrechtlich geschützte Programm darstellt, zu vervielfältigen und öffentlich zu vertreiben oder das Programm zu verändern und öffentlich auszustellen. In diesem Fall handelt es sich um Lizenzgebühren im Sinn von Art. 12…
Wird die Speichermedien- und die Reprographievergütung im Sinne des § 42b Absatz 1 bzw. 2 Urheberrechtsgesetz (BGBl. Nr. 111/1936 idF BGBl. I Nr. 99/2015) durch einen österreichischen Schuldner an einen in den USA ansässigen Berechtigten ausbezahlt, so unterliegt der Empfänger nach innerstaatlichem Recht der…
In den Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, mit Malta und mit Brasilien sind bei der Festlegung der Quellenbesteuerungsrechte für Lizenzgebühren Sondernormen für eine Urheberrechtsverwertung in Rundfunk und Fernsehen vorgesehen. Die Vorschrift des Artikels 12 Abs. 2 DBA-USA besagt, dass dem Quellenstaat ein 10-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht…
…17 Abs. 1 Satz 1 des Abkommens der deutschen Besteuerung. Fließen einem österreichischen Künstler die Vergütungen im Wege einer deutschen Urheberrechtsverwertungsgesellschaft zu, werden nach Auffassung des BM für Finanzen die von der Gesellschaft an die österreichischen Künstler weitergegebenen deutschen Zahlungszugänge in abkommenskonformer Weise in (auf…
…möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich…
…für die Überlassung dieser Urheberrechte dem Artikel 13 DBA-Niederlande zuzuordnen und in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten (Z 18 dritter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Liegt hingegen der (wahrscheinlichere) Fall vor, dass die Urheberrechte an dem Film der…
…hängt davon ab, ob diese Entgelte von der Lizenzgebührendefinition dieses Artikels erfasst werden. Der Wortlaut dieser Definition erfasst alle Vergütungen, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken bezahlt werden; gleiches gilt für die Überlassung von…
…von Modeschauen für einzelne Auftraggeber (zB Fotographen) posieren, unterliegen mit den bezogenen Vergütungen nur dann der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte zu sehen ist. 26. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Die Frage, ob Entgelte, die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und…
… 28 Abs. 1 Z 3 (Lizenzgebühren, Vergütungen für die Überlassung von Urheberrechten udgl.) in die Steuerabzugspflicht einbezieht. Die Steuerpflicht müsste daher gegebenenfalls im Veranlagungsweg wahrgenommen werden. Da im Fall der bloßen Anmietung einzelner Gemälde bereits nach inländischem Steuerrecht keine Einkommensteuerpflicht anfällt und bei Anmietung von…
…die in Deutschland erbrachte (aktive) künstlerische Tätigkeit (als Regisseur, als Schauspieler), sondern als Entgelt für die Erlaubnis gezahlt werden, urheberrechtlich geschützte Werke (Manuskript eines Buches; Bandmitschnitte einer Schauspielaufführung) zu verwerten. Es ist aber einzuräumen, dass die Abgrenzung zwischen den unter Artikel 12 fallenden Lizenzgebühren und…
…möglich sein, die für die Verwertung der Urheberrechte erzielten Einkünfte schlechthin der österreichischen Besteuerung zu entziehen. Denn das Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der spanischen festen Einrichtung würden, wenn…