Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen…
Ist eine österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
…eine speziell für die Erfüllung solcher Tätigkeiten gegründete Non-Profit-Konzerngesellschaft übertragen, wobei Dienstnehmern diese Non-Profit- Konzerngesellschaft Handlungsvollmacht zur Unterzeichnung von Kreditbriefen im Namen der österreichischen Bank im Rahmen der Akkreditivabwicklung erteilt wird, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte…
…ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze…
…derzufolge auch neu eingeführte Steuern dem Abkommen unterliegen, wenn sie jenen entsprechen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Abkommen erfasst waren, so gelten derartige Abkommen ab 1994 unter den gleichen Bedingungen - wie früher für die Lohnsummensteuer - für die Kommunalsteuer. Anders wird die Rechtslage für jene…
…zu einer Doppelverwertung der Verluste führt. Es ist beabsichtigt, diese Regelung im Verordnungsweg noch vor Unterzeichnung und Ratifikation des Doppelbesteuerungsabkommens in Wirksamkeit zu setzen. Handelt es sich bei den inländischen Betriebstätten der deutschen AG um solche, die sie im Rahmen inländischer Personengesellschaften als Mitunternehmerin hält…
…rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus. Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert. 31…
…Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Beitritt Polens tritt in der vorstehend beschriebenen Rechtslage keine Änderung ein. Allerdings wird bei Wirksamwerden des in der Unterzeichnungsphase stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen die zur Steuerfreistellung im Tätigkeitsstaat führende Entsendungsfrist nicht mehr 1 Jahr, sondern nach den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens nur mehr 183…
…ob die Niederlande bereit sind, Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu treffen, müsste auf niederländischer Seite in Erfahrung gebracht werden. Es befindet sich zwar im Verhältnis zu den Niederlanden ein Doppelbesteuerungsabkommen im Unterzeichnungs-Vorstadium, doch wird vermutlich noch geraume Zeit vergehen, bis es nach erfolgter…
…Sinne des Art. 2 Abs. 2 DBA-Liechtenstein. Darüber hinaus wird die Steuer nach dem Aufwand, obwohl sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden ist, in Art. 2 Abs. 3 DBA-Liechtenstein nicht als eine unter das Abkommen fallende Steuer aufgelistet. Die liechtensteinische…
…2 Abs. 2 DBA(Erb)-USA gilt das Abkommen jedoch auch für alle Steuern "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der…
…2 Abs. 2 das Abkommen auch für "alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" gilt, die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Der Umstand, dass sich etwa der Kreis der Abgabepflichtigen durch die Einführung einer neuen Steuer ändert, steht der Gleichartigkeit…
…gearbeitet wird. Denn das DBA Deutschland kann nicht derart ausgelegt werden, dass durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber entschieden werden kann, ob das Besteuerungsrecht an den Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (EAS 1773, EAS 2407…
…dass es in das Belieben des Auftraggebers der Bauarbeiten gestellt wird, durch eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das Besteuerungsrecht an Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (siehe auch EAS 1773 betreffend die Verzögerung einer Montageabnahme in…
…kann Russland auch für die Vergangenheit nicht entgegengetreten werden, wenn es ebenfalls eine Besteuerung der Arbeitslöhne vornimmt. Es ist wohl richtig, dass anlässlich der Unterzeichnung des Alt-DBAs am 10. April 1981 auch ein Notenwechsel unterzeichnet wurde, in dem sich Österreich zur Steuerfreistellung verpflichtet hat…
…Verständigungsvereinbarungen eine Rechtsänderung herbeigeführt worden, sondern es ist lediglich schrittweise das Einvernehmen über die sachgerechte DBA-Interpretation hergestellt worden. Dieses Verständnis gilt daher nicht nur ab der Unterzeichnung der jeweiligen Ergebnisprotokolle, sondern ab Anbeginn der österreichischen gesetzlichen Neuordnung der Gesellschaftergeschäftsführerbesteuerung. 9. Februar 1998 Für den…
…dass in einem solchen Fall es in das Belieben des Auftraggebers der bereits in Betrieb gegangenen Anlage gestellt wird, durch eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das Besteuerungsrecht an den Montagegewinnen von Österreich oder von Spanien wahrzunehmen ist. 28…
…wenn sie jenen entsprechen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Abkommen erfasst waren, so gelten derartige Abkommen ab 1994 unter den gleichen Bedingungen - wie früher für die Lohnsummensteuer - für die Kommunalsteuer. Entspricht EAS 445 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…