…99/16/0027). Die Namenszeichnung muss hiebei nicht die Wesenszüge einer handschriftlichen Unterzeichnung tragen. Die bei der Übermittlung einer original unterfertigten Schrift mittels Fernkopie (Telefax) reproduzierte Unterschrift stellt eine mechanisch hergestellte Unterzeichnung dar (Faxurkunde). Ein Firmenbriefkopf stellt keine mechanische Unterschrift dar, weil sie nicht unter…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger & Partner Untern u Stb GmbH, Ferrogasse 35, 1180 Wien, vom 18. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamts ***1*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…wenn nicht nach außen wirksame Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) anderes anordnen, für die von einer Behörde zu erlassenden Erledigungen der Behördenleiter verantwortlich ist und ihm die Unterzeichnung oder Genehmigung obliegt. Sofern nicht verbindliche Vorschriften Gegenteiliges normieren, darf der Behördenleiter die Besorgung der Aufgaben der Behörde auf…
…dieses Rechtsgeschäftes. Eine Kopie eines derartigen Vertrages habe er nicht in seinem Besitz. Ohne den Besitz einer Kopie würde er keinesfalls unterzeichnen. Über Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz legte der Verpächter mit Schreiben vom 4. November 2002 eine von ihm allein unterfertigte Pachtvertragskopie, eine Vereinbarung…
…sei zwar richtig, dass der VwGH (Erk. 15.6.1956, Zl. 595/56) mechanisch hergestellte Unterschriften als Ersatz der handschriftlichen Unterzeichnung gewertete habe, an einer mechanisch hergestellten Unterschrift im Sinne des § 18 Abs. 1 GebG mangle es aber in den vorliegenden Fällen. Nur der Aufdruck…
… 33 TP 5 GebG. Bei Einverständnis der Vertragspartner gilt für den Bereich des Gebührenrechts eine mechanisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Unterzeichnung als Unterschrift (siehe GebR Rz 506 ). Die Namenszeichnung in dem mittels Textverarbeitungsprogramm erstellten Dokument - mit oder ohne Beifügung "e.h…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von den Vertragsteilen unterzeichnet wird, im Zeitpunkte der Unterzeichnung. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Nach § 17 Abs…
…entsteht nach § 16 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG die Gebührenschuld im Zeitpunkte der Unterzeichnung. Für die Festsetzung der Gebühren ist gem. § 17 Abs. 1 erster Satz GebG der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Wenn aus der Urkunde die Art…
…des Verkehrswertgutachtens für den Zusammenschluss anhand detaillierter Prognoserechnungen mit mehreren Szenarien getroffen wurde. Die Unterzeichnung des Gesellschafts- und Zusammenschlussvertrages im Juli 2003 ist für die Prüfung der Fremdüblichkeit kein maßgebender Zeitpunkt mehr, weil es sich hierbei nur mehr um die Durchführung einer bei Projektbeginn schon…
…Zum Ersten gilt es nämlich zu bedenken, dass nach Art. 16 FZA (nur) die vor der Unterzeichnung des FZA ergangene gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen ist. Da nun aber das FZA bereits am 21.6.1999 unterzeichnet worden ist, wohingegen die Rechtsprechung des EuGH (12.12…
… 16 Abs 1 Z 1 lit a GebG im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Gemäß § 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG entsteht die Gebührenschuld bei nur einseitiger Unterzeichnung eines zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäftes entweder im Zeitpunkt der Aushändigung der einseitig unterzeichneten Schrift an den anderen Vertragsteil…
…Zahlungen verzichten und bestand darüber augenscheinlich schon eine mündliche Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen und der Beteiligten, die in einem allerdings nicht mehr zur Unterzeichnung gelangenden Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag auch festgehalten war, dann ist das Finanzamt auf Grund dieser besonderen Sachlage (siehe diesbezüglich die Begründung der…